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quattroporte

Heute Fahrzeugbrief bekommen und erschrocken

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Ich habe ja schonmal gepostet dass ich mir einen 42 Jahreswagen gekauft habe und diesen nächsten Mittwoch abholen kann.

Nun bin ich aber vorhin erstmal richtig erschrocken, als mir der Postmann den Fahrzeugbrief gebracht hat. Ich habe nun festgestellt, dass der Wagen auf die Smart GmbH zugelassen war. Laut Auskunft des Verkäufers handelte es sich um das Fahrzeug eines Werksangehörigen. Was mich dann fast umgehauen hat war die Bezeichnung "Erprobungsfahrzeug"! Mein erster Gedanke war dass mein zukünftiger Smart für Probefahrtzwecke misshandelt und getreten wurde. Unter diesen Umständen hätte ich den Smart nie im Leben gekauft.

Also hab ich gleich im SC angerufen und den Verkäufer verlangt. Dieser sagte mir dann, dass es sich bei einem sog. Erprobungsfahrzeug um ein Fahrzeug handelt, welches einem festen Mitarbeiter zugeordnet war mit dem Zweck, herauszuzfinden welche Wartungsarbeiten und Reparaturarbeiten an einem Smart in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Er hat mich beruhigt und gemeint, ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen, der Wagen wäre ganz normal gefahren worden.

 

Nun bin ich wieder etwas beruhigt, aber ein kleines mulmiges Gefühl bleibt doch noch.

Was meint Ihr zu der Sache?

 

Grüsse

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 01.10.2005 um 13:49 Uhr ]

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Hallo!

 

einfache Frage: hättest du den smart gekauft, wenn du gewußt hättest, dass es sich um ein Erprobungsfahrzeug handelt?

 

Die Eintragung "Erprobungsfahrzeug" wird von Automobilherstellern dann vorgenommen wenn in den Fahrzeugen Einbauten vorgenommen werden, die nicht der STVO entsprechen. Hierzu der Wortlaut:

 

(6) Werden an Fahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch § 27 Abs. 1 nicht anzuwenden. Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsstelle im Fahrzeugschein bestätigt hat, daß ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist.

 

 

 

somit liegt also nahe, dass mit diesem Fahrzeug experiementiert wurde.

 

Quelle

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Hehe, das heißt du darfst alle anbauen was du willst oder gefällt ist ja schließlich ein Erprobungsfahrzeug.! :-D :-D :-D

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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hups

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 01.10.2005 um 14:53 Uhr ]

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Auch so ein Eintrag will! 8-) Hat schonmal jemand 18" auf dem Smart montiert! 8-) ;-)

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Dach weg und ne MK20 von einem Wiesel draufmontieren (für die Entenjagt) :-D 8-)

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MfG OngelD

 

2000er Einhorn fortwo CDI

 


MfG OngelD

 

2000er Einhorn fortwo CDI

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Ich bin leider noch nicht wirklich schlauer. Gehe ich nun ein erhöhtes Risiko ein? Ich habe zwar bis 05/2008 Garantie, aber was ist danach?

 

Der Smart war in Böblingen zugelassen, dort wird doch der Nachfolger entwickelt, oder? Kann es demnach sein, dass Teile für den neuen in meinem getestet wurden?

 

Ich weis nun echt nicht was ich von der Sache halten soll? Beim Kauf habe ich den Verkäufer noch extra nach dem Vorbesitzer gefragt. Er antwortete mir dass er von einem Werksangehörigen gefahren wurde und dass solche Autos in aller Regel top gepflegt wurden, da diese für alle Mängel aufkommen müssen. Der Smart macht auch äusserlich einen sehr guten Eindruck. Demnach wurde er auch gepflegt, denn er sieht aus wie ein Neuwagen.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 01.10.2005 um 15:40 Uhr ]

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wenn du so unsicher bist, dann tritt vom kaufvetrag zurück !!!

 

es gibt noch andere smart´s.

bist ja nicht gerade auf ´´diesen´´ angewiesen.

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Naja, "dieser" war schon mit Abstand der schönste und am besten ausgestattete den ich gefunden hab. Es schien alles zu passen - super Ausstattung, Werksgarantie + Anschlussgarantie, top gepflegt (wie schon gesagt absolut neuwertig) - und das zu einem wie mir scheint fairen Preis. Der Verkäufer machte auch einen sehr netten und kompetenten Eindruck. Vor allem nahm er sich echt Zeit, denn das Verkaufsgespräch dauerte schon ca. 2 Stunden. Ich denke von dem Verkäufer auch nicht dass er mich belogen hat, aber wahrscheinlich kennt er die genaue Historie nicht.

Meint Ihr dass es Sinn mach wenn ich direkt in Böblingen anrufe und mich über das Fahrzeug erkundige?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 01.10.2005 um 16:40 Uhr ]

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Ich wußte/weiß bei meiner Murmel auch nicht, wie der Vorbesitzer ihn behandelt hat! Ich mußte auch dem Vorbesitzer vertrauen.

 

Ich schätze, das wissen die wenigsten wirklich, die einen aus 2. Hand kaufen. Das ist eben ein allgemeines Risiko beim Gebrauchtwagenkauf. Dafür bekommt man ihn ja auch viel günstiger. Und Du sogar noch mit Garantie!

 

Ich würde mal sagen: Wenn er Dir gefällt, behalt ihn. Wenn Du noch was anderes daran auszusetzen hast, dann benutze diesen Umstand, um ihn wieder los zu werden.

 

PS: Schon wieder das Kästchen vergessen! :roll:

 

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Smarte Grüße aus Quadrath-Ichendoof

 

Holger

 

 

Mein Haus (Peng!), mein Auto (Peng!), mein Boot (Peng!), mein Schaukelpferd (Peng!)!

 

Wir besitzen das genialste Organ, das die Evolution

je hervor gebracht hat, unser Gehirn.

 

Und was machen wir damit? - Probleme!

[ Diese Nachricht wurde editiert von BMhoma am 01.10.2005 um 16:56 Uhr ]

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hallöle :-D

 

ich fahr son fahrzeug :-P

 

allerdings nen roadster mit 60 kw :lol:

 

bin vollauf zufrieden 8-)

denn die ganzen probleme die die anderen haben habe ich nicht mehr :o

der wagen war auf ein sc zugelassen.und die haben da alles gemacht das der wagen sowohl optimal ausgestattet ist, als auch alle anderen mängel worüber andere noch fluchen zu beheben :(

ich selber kann da nicht klagen. alles funzt einwandfrei. :-D

 

grüsse

ein roadster fahrer 8-)

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hi quattroporte,

 

bist du im ADAC?

 

wenn ja, dann lass dir dort KOSTENLOS die rechtliche Lage erklären.

 

Ich kann mir vorstellen, dass es bei unserem Bürokratismus im weiteren Verlauf Problem geben kann, also wenn du Beispielsweise Breitreifen eintragen lassen möchtest oder so.

Völlig offen ist für mich die Frage, ob man als Privatperson solch ein Fahrzeug überhaupt führen darf, oder ob es dafür einer Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers bedarf.

 

Technisch sehe ich da eher weniger Probleme, grade weil du ja die Garantien hast.

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Mach dir mal keinen Kopf, quattroporte. Es gibt Neu-Smarts, bei denen ist von Anfang an der Wurm drin, und Gebrauchte, die halten ewig. Wenn du gleich nach dem Kauf Mängel feststellst (was ich nicht glaube), kannst du immer noch reklamieren.

 

Ich habe meinen Smart (Benziner, Baujahr 6/99) Anfang 2004 mit 39.500 km gekauft; offensichtlich hatte der Händler dem Vorbesitzer geraten, die Kugel noch vor den 40.000 abzustoßen. Zu dieser Zeit war ich in Sachen Smart noch völlig unbeleckt und habe mir natürlich auch Sorgen gemacht. Was sich bei der 45.000er Inspektion noch verstärkt hat, da wurde nämlich festgestellt, dass das Scheckheft mit den drei Wartungs-Einträgen zu einem anderen Smart gehörte; meiner war bis dahin noch nie im SC gewesen! Seitdem habe ich den Kontakt zum Händler, der irgendwas von "wohl vertauscht, kann passieren" gemurmelt hat, abgebrochen.

 

Aber was soll ich sagen? Jetzt steht meine Drachenkugel knapp vor der 60.000 und bislang musste ich nur die Lichtmaschine nach längerer Stehzeit wg. Rost auswechseln lassen (Verschleißteile wie Bremsbeläge nicht eingerechnet). Mein Smart läuft wie eine 1 und hat mir nur Freude bereitet.

 

Also: Don't worry, be happy! :) Und lass dich von manchen Schreckensmeldungen im Forum nicht kirre machen. Wie sagt der Rheinländer so richtig? "Et kütt, wie et kütt!" 8-)

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Summertime.jpg

 


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Hi!

 

Also, wo genau steht denn bei Dir "Erprobungswagen" im Brief drin? Mein 42 Cabrio war auch zuerst auf MCC smart in BB zugelassen, doch kein Hinweis auf was besonderes! Meiner lief genau 2 Monate auf deren Namen!

 

Ansonsten würde ich mir da auch nicht so den Kopf machen, ausser es ist ein Vorführwagen, auf dem alle wie blöd rumgeheizt sind.

 

Bis dann

Thorsten

 

P.S.: bei der Überschrift habe ich zuerst gedacht, es handelt sich um die neuen Fahrzeugpapiere, die den Brief und den Schein ersetzen....

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BEST OF LIFE IS CABRIO-DRIVE

 


Cabrio mit Heckmotor, sequentiellem Getriebe, 2 Sitzplätzen und ner Literleistung von 120 PS - wer denkt da nicht sofort an Smart :-)

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Die Bezeichnung "Erprobungsfahrzeug" steht auf dem entwerteten Fahrzeugschein (der wurde mir komischerweise auch mitgeschickt) unter der Adresse des Fahrzeughalters.

Im Brief steht davon nichts.

Hab mir den Brief nochmal ganz genau angesehen, und habe festgestellt dass unter "Bemerkungen" ziemlich vieles eingetragen ist, als Laie kann ich jedoch nichts davon entziffern, ausser die Reifengröße 225/35R17 77T.

Jedenfalls habt Ihr mich beruhigt und ich werde meinen ersten Smart am Mittwoch mit großer Freude abholen. Vielleicht hab ich da ja was richtig besonderes gekauft :-D

 

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Die Reifengröße steht aber bei allen neuen Smarties drin.

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:
Die Reifengröße steht aber bei allen neuen Smarties drin.

 

Es hat mich nur gewundert dass die ganze Seite beschrieben ist. Denn das war bei meinen anderen Autos nie der Fall.

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für mich las sich das so, dass die Eintragung "erprobungswagen" im Brief stünde.

Da das nicht der Fall ist, hat sich mein geschreibsel erledigt- bitte um entschuldigung, dass ich mir gedanken machte

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hallo,

ich habe mir vor ca. 1 monate meine kugel (42 cabrio brabus 04/05) bei einem händler nahe frankfurt gekauft.. vorbesitzer ist die smart gmbh. nachdem ich ja 2 jahre eine voll garantie habe, macht mir das nicht.. ich hatte 4500 kilometer auf der kugel und ich glaube und hoffe, dass alles paßt .. und wenn nicht.. stehe ich schon im meinem sc.. ich würde mir keine sorgen mache, den ich glaube kaum, das smart einen wagen verkauft der missbraucht wurde für test.. das könne die sich nicht leisten.. oder lieg ich da falsch..

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... einmal smart.. immer smart..

 


... einmal smart.. immer smart..

42 BRABUS CABRIO Bj. 05

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Mach dir keinen Kopf ich selbst hatte einen 42 Vorführwagen der aufs SC zugelassen war. Hatte nicht 1 Problem mit dem Wagen und sicher schnurrt er auch heute noch brav seine Runden. Wenn doch was ist würde sich Smart doch nur ins eigene Fleisch schneiden ... denn die müssen innerhalb der Garantiezeit auch die Fehlfunktionen beheben. Und wenn nach der Anschlussgarantie was ist naja was soll man da sagen pech aber das kann dir mit jedem 42 passieren ;-)

Wie schon erwähnt auch bei anderen Gebrauchtwagen von Privat weißte nie wie damit umgegangen ist. Also mach dir keinen Kopf - Smart gibt dir Garantie da kannst du ganz znbekümmert sein und dich auf deine Kugel freuen.


http://www.44forum.de - Die Community für den Forfour

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Grüß Dich Quattroporte (ein wunderschönes Auto!!!),

 

Quote:
Ich bin leider noch nicht wirklich schlauer. Gehe ich nun ein erhöhtes Risiko ein? Ich habe zwar bis 05/2008 Garantie, aber was ist danach?

 

Garantie bis 05/2008? Wie das? Die Garantie des Fahrzeugs läuft seit Erstzulassung bzw. Übergabeinspektion (je nachdem, was zuerst war). Du kannst also, bei einem Jahreswagen, noch maximal ein Jahr Garantie haben. Oder hat man Dir eine Garantieversicherung dazugegeben? Wenn ja, dann ist das keine Garantie im eigentlichen Sinne sondern nur eine Reparaturkostenversicherung (Versicherungsbedingungen lesen) für bestimmte Baugruppen. Also vorsicht!

 

Ich denke, daß der Hinweis "Erprobungsfahrzeug" wertmindernd und das Fahrzeug deshalb nicht den Preis wert ist, den Du zahltest (sofern er marktüblich war)! Ich denke weiter, daß Du schlicht von dem Verkäufer gelinkt wurdest, weil der Eintrag "Erprobungfahrzeug" im Brief Dir hätte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags hätte mitgeteilt werden müssen, ähnlich wie es bei einem EU-Import der Fall gewesen wäre...

 

Ich würde hier nochmal ein ernstes Wörtchen mit dem Verkäufer sprechen!!!

 

Liebe Grüße

 

Karl aus München

[ Diese Nachricht wurde editiert von Karl_aus_Muenchen am 01.10.2005 um 23:24 Uhr ]

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Quote:

Am 01.10.2005 um 23:19 Uhr hat Karl_aus_Muenchen geschrieben:

Ich denke, daß der Hinweis "Erprobungsfahrzeug" wertmindernd und das Fahrzeug deshalb nicht den Preis wert ist, den Du zahltest (sofern er marktüblich war)! Ich denke weiter, daß Du schlicht von dem Verkäufer gelinkt wurdest, weil der Eintrag "Erprobungfahrzeug" im Brief Dir hätte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags hätte mitgeteilt werden müssen, ähnlich wie es bei einem EU-Import der Fall gewesen wäre...



Ich würde hier nochmal ein ernstes Wörtchen mit dem Verkäufer sprechen!!!



Liebe Grüße



Karl aus München

[ Diese Nachricht wurde editiert von Karl_aus_Muenchen am 01.10.2005 um 23:24 Uhr ]




Das hat sich erledigt!

Quote:

Am 01.10.2005 um 19:07 Uhr hat quattroporte geschrieben:
Die Bezeichnung "Erprobungsfahrzeug" steht auf dem entwerteten Fahrzeugschein (der wurde mir komischerweise auch mitgeschickt) unter der Adresse des Fahrzeughalters.

Im Brief steht davon nichts.
.........


 


[ Diese Nachricht wurde editiert von SmarteAnna am 02.10.2005 um 02:31 Uhr ]


Sterben muessen wir alle; heute wollen wir leben!

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Hallo,

 

Erprobungsfahrzeug kann alles heissen. Im (positiven) Extremfall kann der ganz normal von einem WA gefahren worden sein und alle paar tausend km wurde mal eine Ölprobe entnommen. Er kann aber auch für Fahrdynamikversuche verwendet und um die Ecken getreten worden sein. Generell kann zwischenzeitlich alles mögliche ein- oder umgebaut gewesen sein. Deshalb darauf achten ob nicht irgendwelche Löcher in die Karosserie oder das Armaturenbrett gebort worden sind.

Generell steckt man halt bei jeder Art von Nicht-Neuwagen nie drin. Deshalb würden ich mir wenn der Preis stimmt und Du Garantie hast und sonst keine Mängel erkennen kannst erstmal keinen Kopf machen.

 

Viele Grüße

Michael

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