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Kugler

Unfall und seine rechtlichen Folgen

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Gestern abend ist es passiert.

 

Melanie fuhr in Düsseldorf in die Stadt um eine Freundin abzuholen.

Sie musste in einer Seitenstraße in der ein Parkhaus ist einer Schlange Autos ausweichen welche in selbiges rein wollten.

Bevor sie jedoch an dieser Schlange vorbei fuhr,was nur dadurch möglich war indem Sie mit dem Vorderrad leicht in den Gegenverkehr fuhr kam ihr ein Auto entgegen, der auch an Ihr vorbei fuhr.In dem Moment wo Sie zum überholen der Schlange ansetzt und leicht in den Gegenverkehr reinfuhr kommt dieser Wagen mit ca. 20-25 kmh rückwärts zurück gefahren und haut Melanie genau in die Fahrerseite rein. :-x

 

Durch den Bums total geschockt, bekommt Melanie mit wie der Typ das Fenster runter macht und sagt,ob sie blöd wäre warum Sie dort steht.Und sie äußert "warum fährst Du hier rückwärts".

Laut ihrer Aussage hatte der Typ ein Bein aus der geöffneten Türe hängen,als wenn er austeigen wollte.Er machte dann aber die Türe zu und fuhr.

Melanie immer noch leicht geschockt fuhr, da sich hinter ihre alles staute in der Straße(eine Sackgasse) weiter um zu drehen.

 

Sie hat den Typen dann nicht mehr gesehen und wußte nicht was Sie tuen sollte.Also machte Sie sich auf dem Weg nach Hause um mich zu fragen, obwohl um die Ecke rum in 400m Entfernung eine Polizeistation war.

 

Ende vom Lied war das gestern abend bevor Melanie hier zu Hause ankam die Polizei hier anklingelte um meine Frau abzuholen.

Ich der natürlich noch von nichts wußte war auch erstmal geschockt und bekomme dann folgende Aussage "Ihre Frau hat einen Unfall verursacht und hat anschließend Fahrerflucht begangen."

 

Ich glaube es echt nicht.Da hat der Typ Sie angezeigt, obwohl nach Melanies geschildertern Aussage der Polizei gegenüber er schuld hat.

Ende vom Lied ist,obwohl Melanie beruflisch auf den Führerschein angewiesen ist wurde dieser von der Polizei einkassiert und wird der Staatsanwaltschaft übergeben, bis der Fall geklärt ist.

 

Naja wenigstens ist ihr nichts passiert.Ich werde jetzt mal runter gehen und mir den Schaden bei Licht ansehen.Gestern abend sah man ja leider fast nichts mehr.

 

Martin

 

 

 

 

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Klingt übel....leider hat sich deine Frau grundfalsch verhalten, aber was hilft es, über verschüttete Milch zu klagen... ohne sich noch selber über das wenn, hätte und wäre Gedanken zu machen, würde ich die ganze Sache unverzüglich einem guten Verkehrsrechtsanwalt übergeben und die Rechtschutzversicherung einschalten.

 

Mal abgesehen davon meine eigene Meinung: Der Unfallgegner hat eine Beschädigung hinten am Wagen, deine Frau an der Seitentür, somit ist der Fall normalerweise klar, dass der rückwärtsfahrende Unfallgegner nicht den hinter ihm liegenden Verkehrsraum eingeblickt hat. Autos fahren i.d.R. ja nicht seitwärts ;-)

 

Der Einzug des Führerschein wird bestimmt mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt und meiner Meinung nach ist solch eine scharfe Massnahme auch gut, wenn man bedenkt, wie viele das mittlerweile als Volkssport sehen... auch wenn es in diesem Fall etwas übel für euch ist.

 

Wünsche euch einen guten Ausgang.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 01.05.2005 um 09:08 Uhr ]

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Hallo Udo,

 

tja genau so sah das der Polizist auch.Er meinte nach Rechtsprechung hat der rückwärtsfahrende immer schuld.

 

Und mit dem Führerschein.Genauso ist es.Nur die Frage st wie lange daurt so was,da sie den eigentlich beruflich braucht?

Der Polizist konnte uns da überhaupt keine Auskunft geben.

Er meinte nur das es jetzt auf den Staatsanwalt ankommt ob Melanie ein Strafgeld zahlen muss, da sie sich entfernt hat oder ob er es dabei belässt.

 

Tja und Rechtschutz.Leider bin ich einer der so was bisher nicht brauchte und durch die jetzige Arbeitslosigkeit auch nicht zahlen konnte.Mal schauen vielleicht kann man ja so etwas nachträglich abschließen.

 

 

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Kurze Frage & Erinnerung: seid ihr rechtschutzversichert? So'n Anwalt kann in so einem Fall noch eine Menge Ärger vermeiden helfen.

 

Viel Glück bei dem Ärger!

 

*Hoppala, zu langsam geschrieben* Nachträglich abschließen kann man so etwas leider nicht. Üblich ist es, dass eine Rechtschutzversicherung auch 6 Monate bis zum Eintreten des Schadenfalls existieren muss.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von desi am 01.05.2005 um 10:05 Uhr ]

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So Biler habe ich auch gemacht und es schein t gar nicht so schlim zu sein wie es gestern abend aussah.

Durch den Aufprall hat sich das Panel gelöst und hing so rum.

Aber so ein Panel ist ja nicht so teuer.

Mehr Sorgen macht mir dahinter dieser Metallschweller.Den gibt es bestimmt nicht einzeln.

 

unfall_1.jpg

unfall_2.jpg

unfall_3.jpg

unfall_4.jpg

unfall_5.jpg

unfall_6.jpg

unfall_7.jpg

unfall_8.jpg

 

Und das beste habe ich ja noch vergessen.Laut Polizei wird der Schaden bei dem Unfallgegener auf mindestens 2500€ geschätzt.

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Wenn die Scheibe noch einwandfrei hoch- und runterläuft, mach ein neues Panel dran und gut is. Ansonsten brauchste ne komplett neue Tür, schätze mal, bist dann alles in allem knapp 1000 Euro los, würd ich mir sparen.

 

2500 beim Unfallgegner :-? klingt für mich erstmal etwas hoch gegriffen in Anbetracht des Schadensbildes an deinem Fahrzeug und der Tatsache, dass er mit der Stossstange getroffen hat, aber vielleicht war der Scherge nich gut im Schätzen :lol:

 

Ohne V-Rechtschutz zieh dich schon mal warm an :( :( :(

 

P.S. Bist du im ADAC?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 01.05.2005 um 10:27 Uhr ]

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Blöde Sache - nur ärgerlich

Folgende Dinge möchte ich dazu sagen:

 

1. Der Schaden läßt eindeutig erkennen, dass der Unfallgegner in den Smart "hineinfuhr" somit ist die Schuldfrage klar.

2. Das Entfernen vom Unfallort ist nicht entschuldigbar- ich würde dennoch einen Eilantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, um die vorläufige Herausgabe des Führerschein zu erbeten- ohne RA sicher schwierig.

3. Die Schadenssumme einen Tag danach schon zu kennen halte ich für unseriös, wer hat denn hier den Schaden geschätzt?

4. Ich würde ebenfalls prüfen, ob es nicht nützlich wäre, ebenfalls Anzeige zu erstatten, da ja offensichtlich von der Gegenseite behauptet wird, Melanie hätte den Unfall verursacht. Es ist dringend Rechtsbeistand schon wegen dieser Sache empfehlenswert. Vor allem wären Zeugen nicht schlecht, z.b. Zeugenaufruf in der Zeitung (wäre allerdings ein Glücksfall wenn sich da jemand meldet)

 

Der ADAC scheint hier ein guter Ansatz zu sein, auch in rechtlicher Hinsicht. Notfalls halt eine Mitgliedschaft abschließen (der Jahrebeitrag ist billiger als eine Stunde beim Rechtsanwalt ca. 180EUR)

 

Viel Erfolg!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Niclas am 01.05.2005 um 10:59 Uhr ]

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Also im ADAC sind wir.Wir haben eine Plus-Mitgliedschaft.Aber was hat das mit der Rechtschutz zu tun??

 

Geschätzt wurde der Schaden gestern abend beim Unfallgegner durch die PI-Mitte wo er auch Anzeige erstattet hat.

Laut dem PM der gestern hier war würden die auch eine Gegenanzeige schreiben.Ich muss da gleich mal anrufen und nachfragen.

 

Es ist echt zum kotzen.Naja jetzt ist es eh nicht mehr zu ändern.

 

 

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Quote:

Am 01.05.2005 um 10:53 Uhr hat Niclas geschrieben:


2. Das Entfernen vom Unfallort ist nicht entschuldigbar- ich würde dennoch einen Eilantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, um die vorläufige Herausgabe des Führerschein zu erbeten- ohne RA sicher schwierig.

 

Ich würde da trotzdem mal die Kosten beim RA anfragen - wenn es nur darum geht ein Schreiben aufzusetzen, ist das evtl. noch erschwinglich. Achtung! Erstberatung kostet auch Geld, nur die Kosten für sein Tun muss er dir vorab so mitteilen. Musst du dann halt festlegen was er tun soll und was nicht.

 

Keep smarting!

 

Claudia

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ohne jetzt die üble unke spielen zu wollen, aber die schuldfrage ist hier zweitrangig !

 

 

das unerlaubte entfernen vom unfallort ist das problem !!!!

 

hierbei ist die schuldfrage völlig nebensächlich !

 

 

ausserdem ist es korrekt, dass der rückwärtsfahrende die schuld fast immer trägt ! allerdings verhält sich diese anders , wenn du dich nicht auf deinem fahrstreifen befindest , da dreht sich das blatt und du bekommst fast immer die schuld zugesprochen.

 

 

da du im adac bist, lass dir von denen einen vernüftigen verkehrsrechtanwalt im zuständigkeitsbereich der bearbeitenden staatsanwaltschaft vermitteln.

 

die können dann den ball relativ flach halten !

wie gesagt, es geht hier sicher nicht um die schuldfrage des unfalls, sondern um die unfallflucht !

 

ansonsten hätten die beamten auch nicht die möglichkeit gehabt die pappe ein zu ziehen ! das geht nur bei schwerwiegenden verstössen die eine straftat beinhalten wie trunkenheitsfahrt, unfallflucht etc. etc.

 

 

sicher nicht motivierend !

 

unbedingt schnellstmöglich mir anwalt kontakt auf nehmen !

 

 


"Na schön", sagte Deep Thought. "Die Antwort auf die Grosse Frage..." "Ja...!"

"...nach dem Leben, dem Universum und allem...", sagte Deep Thought. Ja...!"

"...lautet...", sagte Deep Thought und machte eine Pause. "Ja...!"

 

"...lautet..." "Ja...!!!...???"

 

"Zweiundvierzig", sagte Deep Thought mit unsagbarer Erhabenheit und Ruhe.

 

 

logo.jpg

 

___________________________________________

 

 

 

ignore.gifSheriff --> einfach weil er so ein toller Hecht ist !

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Ich denke, ein geschickter Anwalt und ein verständnisvoller Staatsanwalt bzw. Richter könnten das retten. Lernt daraus: Wenn irgendwo was kracht, bleibt zuerst mal stehen (wenns nicht grad nachts auf der linken Spur der Autobahn ist) und versucht Zeugen und Kennzeichen aller Beteligten zu sichern. Dann Fotos aus allen Winkeln machen (je mehr je besser), dann, wenn extreme Behinderungen entstehen zur Seite fahren ansonsten stehen bleiben und auf Polizei warten. Was ich nie machen würde : so was ohne Polizei regeln.

Und wichtig: eine Rechtsschutzversicherung kostet 130 bis 150 Euro im Jahr für Beruf, Verkehr, Privat und Miete. Das gilt einfach als Existenzsicherung.

 

Für Euch noch ein Tip: Als ADAC-Mitglied habt Ihr Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung bei einem ADAC-Anwalt. Diese kann telefonisch oder in der Kanzlei erfolgen. Erst, wenn der mehr macht (Brief schreiben o.ä.) kostets was. Dazu, was das kostet muss er Euch in der kostenlosen Erstberatung ebenfalls Auskunft geben.

Die Schuldfrage ist sicherlich schwierig zum klären, evtl. bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen, da sowohl Deine Freundin beim Spurwechsel / Überholen / Vorbeifahren als auch der gegner beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht hat.

Viel Glück auf jeden Fall.

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smarte diem et noctem...

 

 


smarte diem et noctem...

 

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Ich hab da mal eine "dumme" Frage:

 

Wieso entfernen vom Unfallort? Letztendlich ist doch der Schuldige vom Unfallort "geflüchtet" und nicht Deine Freundin, oder?

 

Ich würde nun im Gegenzug dem Unfallgegner auch eine Strafanzeige mit Unfallflucht an den Hals hängen. Denn den Schilderungen nach scheint die Schuldfrage eine andere zu sein, und somit hat er doch zuerst den Unfallort ohne Angabe von Adresse verlassen?

 

Außerdem kann in einem solchen Fall die eigene Versicherung der "beste" Anwalt selbst zu sein. Wenn Melanie, nun erstmal so angenommen wie es aussehen sollte, Schuld an dem Unfall hätte, dann muss sie den Schaden Ihrer Versicherung melden. Ihre Versicherung wird aufgrund der Schilderung durch sie direkt erkennen, dass die Schuldfrage nicht bei ihr liegt. Die Versicherungen werden bei gewissen Dingen sehr penibel und klären den Sachverhalt selbst mit eigenen Rechtsmitteln.

 

Und wenn Ihr Euch nicht scheut, dann würde ich knallhart selber zur Polizei gehen und Unfallflucht des Unfallgegners zur Anzeige bringen. Denn wenn die Polizei selber schon meint, dass der Rückwärtsfahrende Schuld hat, dann kann man auch von keiner Unfallflucht von Melanie sprechen.

 

Viele Grüße,

Martin


Adda,

Martin

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es geht hier um 2 getrennt zu sehende Tatbestände:

 

1. der Unfall an sich

2. die Unfallflucht

 

Die Unfallflucht ist ein Tatbestand mit weitreichenderen Folgen.

Es steht wohl außer Frage (nach den obigen Schilderungen) dass BEIDE Gegner sich vom Ort des Geschehens entfernt haben. Daher unbedingt drauf bestehen dass der Gegner ebenfalls angezeigt wird.

Es ist eine Straftat.

Das Ereignis eines Unfalls tritt eher aus Fahrlässigkeit ein, die in diesem Fall rechtlich nicht verfolgt wird.

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naja, die "gegenanzeige" könnt ihr euch vermutlich sparen, da der gute mann sich offensichtlich mehr oder weniger direkt (nachdem sich deine frau und er aus den augen verloren haben) zur nächsten pi bewegt hat, und den vorgang gemeldet hat.

 

eine, in diesem fall (unfallgegner verschollen), durchaus legitime und empfohlene vorgehensweise. den schwarzen peter hat bekanntlicherweise immer der, der den schaden nicht meldet, wenn es der andere denn tatsächlich tut. mal davon abgesehen, würde - mal ehrlich und ohne smart fahrer bonus - vermutlich jeder rational denkender mensch so handeln.

 

zum thema rechtliche folgen, ich hatte mal ein analoges problem, bei dem mir eine person an meinem fahrzeug einen schaden verursacht hat und, unter der angabe es nicht gemerkt zu haben, kommentarlos fahren wollte. polizei, gericht, hin und her, am ende trug die person halt den unfallschaden und das verfahren selber wurde eingestellt, weil quasi belanglos.

 

da bei dir der schaden wohl etwas höher ist, kann es natürlich anders enden, aber aufgrund von schock usw. ist das gericht uU freundlich gestimmt. die haben eigentlich auch andere sachen lieber als sich mit solchen themen zu beschäftigen.

 

ich kann dir allerdings nur raten, gegen den vakt, dass der führerschein eingezogen wurde, pauschal widerspruch einzulegen. bei mir dauerte es bis zum verfahren rund ein halbes jahr, so lange möchte deine frau vermutlich nicht auf die fahrerlaubnis verzichten.


spritmonitor.de

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@Kugler:

 

eben war gerade in "auto, motor und sport" Sendung auf VOX der Fahrsicherheitstipp von Christian Danner gesendet worden. Da ging es um das Thema "Umfahren von Hindernissen auf der eigenen Fahrbahn".

 

Kurzgefasst, nach StVO ist ein verbleibender Rest der Fahrbahnbreite, abzüglich dem Hindernis, auf zwei Fahrtrichtungen aufzuteilen. Sprich wenn man als "behindertes" Fahrzeug die Gegenfahrbahn mitbenutzt handelt man nicht verkehrwidrig, sondern die Fahrzeuge der "freien" Fahrbahnseite haben sich weit rechts zu halten. Wenn die verbleibende Breite für zwei Fahrzeuge ausreichend ist, dann darf man auch mit den Rädern die Fahrbahnmarkierung überqueren und handelt NICHT verkehrswidrig.

 

Schaue Dir einfach den gesamten Beitrag in der Dienstag-Nacht Wiederholung um 3.30 Uhr an bzw. nehme diese am Besten auf Video auf. Der geschilderte Sachverhalt ist der selbe, wie Du ihn erläutert hast. Deine Frau hat nichts falsch gemacht! Dies kannst Du auch so für den Widerspruch des Führerscheineinzugs zu Papier geben. Letztendlich wird meistens dann der Führerschein wieder ausgehändigt, bis der Sachverhalt geklärt ist. Oder wende Dich direkt morgen an die Staatsanwaltschaft.

 

Viele Grüße,

Martin

 


Adda,

Martin

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Hab die Sendung aufgenommen, könnte das rausrippen.

Aber in wie fern das für den Fall wichtig ist weiß ich nicht. Schließlich gehts ja um Entgegenkommenden Verkehr. Rückwärtsfahrender Verkehr hat ja eh überwiegend schuld!

 

 

Würde mich beim ADAC melden.

Der kann euch sagen ob es sich lohnt Gegenanzeige zu erstatten und wie man weiter vorgehen sollte. Zeugen wären auch Super.

 

Einziger (noch) positiver Aspekt (wer weiß wie's sich wendet). Der Unfallgegner hat einen netten Schaden am Auto und wie es aussieht bliebt er darauf sitzen. Und bei euch ist kaum was kaputt, ein Seitenpanel gibts ja gebraucht für ca. 50 Euro.

 

Notfalls kann man sicher auch eine gebrauchte Türe kaufen. In Köln/Rerath gibts einen Smart-Verwerter.

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 01.05.2005 um 19:57 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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So habe heute Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt und mehrere Sachen erreicht.

 

1.Die Allianz schaut sich morgen bei Smart den Schaden an.Habe mal nachgefragt mit was wir rechnen müssen und im SC ist man ein fach vom vom schlimmstem, dem Türwechsel ausgegangen.Dann kostet das ganze inkl. Rohtür,Umbau,Panel und MWSt. ca. 700€.

2.Ich habe eine Rechtschutzversicherung :o Und das schon seit 1998 und wußte es nicht mal,da die mit der Hausrat und Haftpflicht beglichen wird.Kam nur raus weil ich heute mit meinem Versicherungsfritzen wegen Abschluss einer selbigen gesprochen habe.

3.Ich habe für Melanie ein Schreiben aufgesetzt für den Staatsanwalt.Und zwar nennt sich das "nachträglicher Widerspruch gegen die Führerscheinbeschlagnahme".

Durch dieses Schreiben muss der Staatsanwalt innerhalb 3 Tagen entscheiden, ob Melanie den Führerschein vorerst wieder bekommt oder nicht.(Den Tip habe ich vom Verkehrskommesariat)

4. Habe ich mir jetzt eine Deckungsfreigabe für die Rechtschutz geholt um vom Unfallgegner die Kosten für den an unserem Fahrzeug entstandenen Schaden einzuklagen.Wegen der Fahrerflucht sollen wir laut Versicherung erstmal die Füsse still halten.

 

So und jetzt noch was für alle:

 

Wenn ihr einen Unfall habt bleibt bloss stehen,egal ob ihr Schuld seit oder nicht.

Denn wenn Melanie jetzt vom Staatsanwalt eine Stafe deswegen aufgebrummt bekommt, ist es ein Straftatbestand.Und dann zahlt weder die Volkaskoversicherung,noch die Rechtschutzversicherung etc.

 

So und jetzt will ich das ihr uns die Daumen drückt,damit alles glimpflich ausgeht.Denn Melanie hat Ihre Lektion bestimmt gelernt.

 

Martin

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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hi martin

echt dumme sache - hoffentlich gehts gut aus für euch - ich drück die daumen. komme auch aus düsseldorf, die art eures unfallgegners ist mir allzugut bekannt - fahren in düsseldorf geht bald nur noch mit nem panzer oder mit ner karre, wo es eh egal ist. ich wundere mich nur, das es schon reicht eine anzeige zu erstatten, um das eigene verhalten schon fast zu rechtfertigen. genaugenommen find ich es egal, ob der sich zur polizei entfernt hat - entfernt hat er sich. manoman, armer rechtsstaat.

gruß, andreas

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von farbstaub am 02.05.2005 um 18:45 Uhr ]


Gruß, Andreas

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Erst einmal: gut das Deiner Frau nichts passiert ist.

Rückwärtsfahren verpflichtet zu erhöhter Sorgfalt, damit ist in über 90% der Fälle der Rückwärtsfahrende schuldig.

Gegen amtliche Verwarnung solltest Du per Rechtsanwalt sofort Einspruch oder gar eine einstweilige Verfügung erwirken.

Die Lackreste des Unfallgegners asservieren, da eine fast zweifelsfreie Identifizierung des gegnerischen Fahrzeugs möglich ist, sofern der Fahrer durch Zeugen ermittelt werden kann.

Anzeige wg. Fahrerflucht natürlich nicht vergessen.

Viel Glück, Thilo aus D´dorf


Smart-Fahren wird unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt: es macht süchtig!

Viele Grüße und schönes Wetter zum Offenfahren!

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Hallo,

 

muss erstmal sagen das ich es furchtbar finde was hier passiert. Die arme Frau. Klar sind solche Gesetze da um uns zu schützen. Das sie aber von solchen Typen so ausgenutzt werden, das finde ich unter aller Sau !!!

Leider habe ich nicht viel Ahnung von Rechtsangelegenheiten. Aber müssen um eine Straftat nach StGB bestrafen zu können nicht ein paar Vorraussetzungen erfüllt sein ? So z.B. der subjektive Tatbestand. Quasi der Vorsatz. Und der fehlt hier ja meiner Meinung nach. Leider ist das nur meine Meinung und ich bin alles andere als ein Staatsanwalt. Drück euch auf jeden Fall die Daumen ... und bin auch ein bissel Froh das ich nicht bei euch in der Gegend zu Hause bin ...

 

 

euer mitfiebernder Jeti ...


-= Leben ist das was passiert wärend die Pläne schief gehen =-

 

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Das Problem ist, dass die Sache von vornherein schon versiebt wurde. Um zu retten, was noch zu retten ist, geht hier auf jeden Fall ohne Anwalt oder ohne einschlägige eigene juristische Kenntnisse mal gar nichts mehr. Nicht allein, dass Melanie (M) sich entfernt hatte, nein, auch die erste Aussage gegenüber der Polizei war sicher schon "kontraproduktiv". Wahrscheinlich schön brav die Wahrheit gesagt und so... Und jede weitere ungeprüfte/unkoordinierte Aktion reißt Euch noch tiefer rein.

 

Man kann sich aus der Ferne mit den wenigen, hier beschriebenen Infos ohnehin kein abschließendes Urteil bilden.

 

Bezüglich des § 142 StGB (Unerl. Entf. v. Unfallort) nur Folgendes:

Waren Zeugen (der Gegenseite) am Unfallort? Was, wenn M behauptet, es wurde Einigung erzielt, das Fahrzeug zur Seite zu schaffen, um fließenden Verkehr zu ermöglichen? (= Pflicht bei Bagatell-Unfällen und dies hier ist sicher ein solcher). War es eigentlich überhaupt nötig, bis zu dieser Sackgasse zu fahren, um dort zu wenden oder hätte M gleich dort rechts ran fahren können? Und als M ihren Smart gewendet hatte, war der Unfallgegner nicht mehr da, also war er "geflüchtet"?! Wie lange hat M denn exakt gebraucht, um zur Unfallstelle zurück zu kehren bzw. andersrum: Wie lange hat der Anzeigeerstatter, der ja lt. Eurer Auffassung Verursacher sein soll, denn selbst dort gewartet, um Feststellungen seinerseits zu ermöglichen? 20 Minuten oder etwa weniger? Wann hat denn er sich bei der Polizei gemeldet??

Und M hatte sich ja mit dem Gegner unterhalten, wenn auch nur kurz. Dann wurde doch sicher vereinbart, sich gleich wieder zu treffen, oder wie kam M auf diese Gedanken? Wenn eine einvernehmliche Absprache erfolgt ist, dann kann man sich auch entfernen. Bei den meisten kleineren Fällen kommt eh kein Grünfink mehr raus, so dass die Beteiligten sich selbst einigen und danach auch vom Unfallort entfernen, ohne einen Polizisten gesehen zu haben. Dies nur so als Tipp, aber ich denke, das Kind ist schon mit der ersten Aussage bei der erschienenen Polizei in den Brunnen gefallen.

 

Ich hoffe und meine ja auch, dass der Gegner in diesem Falle zu 100% haften muss - zumindest dann, wenn er rückwärts in ein stehendes Hindernis (Smart) gefahren ist. Andererseits ist Rückwärtsfahren nicht verboten, genauso wenig wie das verkehrsbedingte Befahren der Gegenspur. Der Fahrer unterliegt jedoch dabei einer Haftung aus erhöhter Betriebsgefahr. Diese liegt bei einem bestimmten Prozentsatz (ähnlich wie bspw. beim Abschleppen, Fahren von Schwertransporten, Auto gegenüber Radfahrern und Kindern oder älteren Menschen usw.). Es ist hier aber wiederum nicht so, dass ein allgemeiner Anscheinsbeweis herrscht, wie etwa bei einem Auffahrunfall! Der Haftungs-Prozentsatz erhöht sich auf 100% dann, wenn der Unfall für den Geschädigten unabwendbar war. Also ganz so sicher kann man sich nicht sein, was die zivilrechtliche Frage angeht. Dazu müsste man nähere Infos haben und das würde dann hier auch vollends den Rahmen sprengen. Daher muss man auch bei vermeintlich eindeutiger Schuldfrage dem Gegner die Gelegenheit geben, die Angaben zur Person und zum Fahrzeug festzuhalten.

 

Zur Frage des Vorsatzes: Die Vollkasko-Versicherung könnte u.U. die Leistung verweigern, wenn Ihr das jetzt noch richtig dumm anstellt (ähnlich wie Schaden unter Trunkenheitseinfluss). Hier genügt ja bereits grobe Fahrlässigkeit oder halt die „schuldhafte Verletzung von Obliegenheitspflichten“. Die Verkehrsrechtschutzversicherung schließt in aller Regel Strafrechtschutz und Führerschein-Rechtschutz mit ein, aber auf dem liberalisierten Versicherungsmarkt ist heute schließlich alles möglich. Außerdem müsste zur Weigerung eine klassische Vorsatztat vorliegen. Ist hier m.E. jedoch nicht der Fall. Also würde ich mir dahin gehend weniger Sorgen machen. Wen die Polizisten als Schuldigen beurteilen, wäre mir zunächst einmal vollkommen egal. Dies ist unverbindlich. Polizisten sind keine Assessoren, haben kein zweites Jura-Staatsexamen absolviert und sind somit zum Richteramt nicht befähigt. Und selbst Richter machen Fehler - wozu gäbe es ansonsten mehrere Instanzen? Das wollte man Ende der 90-ger Jahre zwar bezüglich kleinkrimineller Delikte mal einführen, ist aber m.E. zurecht davon wieder abgekommen.

 

ADAC Rechtsanwälte? Oh Gott! Die habe ich zweimal in zwei unterschiedlichen Fällen konsultiert, nur um meine Auffassung mit deren Meinung zu vergleichen. Beide Male hatten sie mir praktisch genau zum Gegenteil geraten. Also - im Ernstfall: knicken! Dann schon eher ADAC-Verkehrsrechtschutz. Dann kann ich mir den Anwalt nämlich selbst aussuchen.

 

Für Euch stellt sich das Problem zwar nicht mehr, aber vielleicht für andere Leser, die später mal über die Suchfunktion auf diesen Thread hier zurück kommen: Wenn arbeitslos (wie beschrieben), dann meist auch "knappe Kasse", daher an die Beantragung staatlicher Prozesskostenhilfe denken! Die Einkommensgrenzen liegen rel. hoch, so dass gute Chancen hinsichtlich einer zumindest teilweisen Kostenübernahme bestehen. Der Prozess muss allerdings Erfolg versprechend sein. Die Prozesskostenhilfe übernimmt allerdings nicht eventuelle gegnerische Rechtskosten! Und im Strafverfahren kommt sie nur für den Nebenkläger in Betracht.

 

Wenn die zivilrechtliche Schuldfrage 100% eindeutig ist, dann werdet Ihr es IMHO auch aus strafrechtlicher Sicht einfacher haben! Und zwar wegen der Formulierung im 142: „Beteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat“.

 

Da ich befürchte, dass strafrechtliche Belange jedenfalls berührt sind, wird ein Anwalt sicher nun versuchen, zunächst den Vollzug bis zur evt. Verhandlung auszusetzen (Punktekonto von M hoffentlich noch sauber?), und am Ende die Einstellung nach § 153 StPO (geringfügige Schuld) zu erreichen. Das wäre in Anbetracht der hier begangenen Fehler der Königsweg. Oder Einstellung gegen Auflage (Zahlung von...an... etc.) gem. § 153a StPO.

 

Aber mal ganz neutral betrachtet: Sollte M mehr als 20 Minuten gebraucht haben, um zurück zur Unfallstelle zu kehren, hätte ich als Beteiligter, auch wenn ich der Rückwärtsfahrende gewesen wäre, nicht anders gehandelt. Ich hätte, wie sicher jeder Andere hier auch, die Polizei informiert. Es sei denn, man hat grade selbst ´ne Bank ausgeraubt oder den Bierhahn nicht rechtzeitig geschlossen.

 

Linktipp: http://www.verkehrsportal.de/

 

So, genug geschreibselt. Viel Glück, denn ich denke, das werdet Ihr brauchen.

 

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@jeti

 

na ja, für eine Straftat reicht auch aus wenn ein landläufig genannter 'bedingter Vorsatz' vorliegt (dolus eventualis genannt). D.h. platt gesagt, dass Ergebnis wird mal eben billigend in Kauf genommen und das tust du in dem Moment, wenn du erstmal nach Hause fährst, warum auch immer. Du hättest auch vor Ort bleiben können und die Polizei anrufen können.


Übernachten in Hamburg www.krohn-pension.de

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Dass hier ein Vergehen/Straftat vorliegt, ist sicher unstreitig. Die Frage ist halt, wie wird dies am Ende geahndet. Oder wie bzw. mit welcher Begründung ist die Tat entschuldbar.

Am besten wäre es, wenn es gelänge, bereits die Staatsanwaltschaft im Vorfeld zu einer Verfahrens-Einstellung zu bewegen, so dass es erst gar nicht zu einem Prozess kommt. Aufgrund der chronischen Überlastung neigen diese bei Ersttätern sogar dazu, die Sache rasch vom Tisch zu bekommen. Vielleicht 'ne Chance. Verweisung auf den Privatklageweg (§§ 374 ff StPO) kommt ja beim Delikt "Unfallflucht" nicht in Betracht, auch wenn der Rechtsfrieden über den Kreis der Beteiligten hinaus eigentlich nicht gestört ist.

Aber die Öffentlichkeit hat andererseits schon ein gesteigertes Interesse an der Sanktion solchen Verhaltens! M muss sich halt glaubwürdig von den gemeinen "Unfallflüchtige" abgrenzen.

 

Bei der Verteidigung ggf. auch § 17 StGB in Erwägung ziehen! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 05.05.2005 um 02:29 Uhr ]


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