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SMARTFRED

Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

am 06.11.04 hatte ich von einem Gebrauchtwagenhändler mein Cabrio cdi gekauft.

Jetzt hatte ich innerhalb des 1 jährigen Gewährleistungsanspruches dieses Problem.

 

Die Reparatur wurde vom SC Köln-Godorf ausgeführt. Es wurde ein neuer Aktuator verbaut.Kann ich den Rechnungsbetrag jetzt bei meinem Händler geltend machen?

Muß ich da irgendwas beachten?

 

Danke und Gruss

 

 

 

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Gruss

SMARTFRED

 

PicCube_89799848d5.jpg

 


Gruss

SMARTFRED

 

th_62998_cabrio2.JPG

 

passion cdi cabrio

 

 

 

 

 

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Nein, natürlich nicht.

Zuerst hätte dein Händler die Möglichkeit der Beseitigung bekommen müssen.

 

Übrigens heißt das ganze Sachmängelhaftung. Gewährleistung gibt es nicht mehr.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Hi Mark,

 

wie meinste das? Kann ich die Rechnung nicht an den Händler weitergeben, das er für den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung aufkommt?

 

Die Entfernung zum Händler hätte knapp 700 km betragen. Was anderes als das nächste SC aufzusuchen hätte er mich auch nicht gegeben. Der Smart war ja fahruntauglich.

 

 

 

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Gruss

SMARTFRED

 

PicCube_89799848d5.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTFRED am 18.04.2005 um 21:29 Uhr ]


Gruss

SMARTFRED

 

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passion cdi cabrio

 

 

 

 

 

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Wie er es meint, steht doch da ... und recht hat er.

 

 

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Mmh, also eigentlich hättest Du das Auto zum Händler bringen müssen, egal wie weit der weg ist. Warscheinlich hättest dir da auch die Transportkosten an's Bein binden dürfen. Ich kenn den Vertrag nicht.

 

Dann mußt dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Allgemein üblich ist es dabei, daß der Händler drei Versuche hat, um den Fehler zu beseitigen. Erst danach hättest auf Wandlung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises bestehen können.

 

Das SC-Köln ist da ganz außen vor, es sei denn Dein Händler hätte das SC beauftragt den Fehler zu reparieren.

 

Dein Vertragspartner ist der Händler, drum hättest zuerst zu ihm gehen müssen und nirgendwo anders hin.


sig-swe.jpg

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du solltest dich jetzt schnellstmöglich an deinen händler wenden, von dem du gekauft hast und ihm erzählen, was sich an deinem auto zugetragen hat.

grundsätzlich haben die Vorschreiber natürlich recht, dass eine Inanspruchnahme welcher art auch immer, beim händler geltend gemacht werden hätte müssen und er dich dann zu nem händler vor ort geschickt hätte, damit dieser dass dann für ihn regeln möge.

deshalb solltest du dem händler erklären, wie weit es ja zu ohm ist, was das kostet für den händler und dass du den billigen weg gewählt hast... mit ein bißchen glück, übernimmt er die rechnung oder einen teil davon.

aber fürs nächste mal: immer dem in den ohren liegen, der seine unterschrift auf den vertrag gesetzt hat... denn ansonsten gilt: wer die musik bestellt, bezahlt sie auch. tut weh inner brieftasche aber isso.

 

greetz

franky


Übernachten in Hamburg www.krohn-pension.de

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Quote:
deshalb solltest du dem händler erklären, wie weit es ja zu ohm ist, was das kostet für den händler

 

Das dürfte dem im Zweifelsfall egal sein. Wenn ich als Kunde das defekte Auto zum Händler zu bringen habe, dann ist das so.

 

Wenn der Videorekorder kaputt geht, bringt ihr ihn doch auch zum Media-Markt und verlangt nicht, daß die einen Techniekr zu euch schicken.

Überlegt mal, wo das enden würde, wenn der Händler rund um den Globus (evtl. noch am Südpol) ein Gerät reparieren müßte...


sig-swe.jpg

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