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agilus

Querparken

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Hey smarties,

 

meine mal gehört zu haben, als die Frage bei Einführung des smart auftauchte, dass es im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie Querparken erlauben oder nicht.

Eine landes- oder gar bundesweite Regelung gibt es meines Wissens nach nicht...

 

Generell ist Querparken nicht unbedingt nötig aber auf jeden Fall gehört es zum "smart-way-of-life"! :-D


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Herzlich Willkommen im Forum agilus,

 

guck mal das wurde schon oft diskutiert :)

 

Thread 1

 

und Thread nr2

 

Da sollte eigentlich alles drin stehen.

 

Viel Spaß noch.

 

Daniel

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ICQ Nr. 116871864

 

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Vielen Dank!

 

Ich hab`s auch gleich zu Anfang kräftig verbummelt: Wollte eigentlich in den bestehenden thread antworten, tja, so geht`s als Neuling :)


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Quote:
dass es im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie Querparken erlauben oder nicht.

 

Seit wann ist die StVo denn sache der Komunen?

 

 

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Naja, wer stellt den die Verwarnungsgelder aus, wenn man falsch parkt?? Genau, die Gemeinde (hab ich am eigenen Leib erfahren) :-D

 

 


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Na und? Du kennst den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative??

 

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Klar kenn ich den Unterschied. Aber es ist nunmal die Exekutive, die Dir das Verwarnungsgeld aufbrummt, also ist das doch das Entscheidende.

Wie ja schon in den anderen Threads stand, gibt es keine eindeutige Regelung aus der StVo sondern es ist orts- und situationsabhängig; also im Endeffekt eine Duldung... das hängt also von der Gemeinde ab!


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Mit dem Querparken hat auch was mit der zuständigen Politesse zu schaffen, besteht keine andere Möglichkeit zum parken liegt es am bemessen der Politesse iwe sie es handhabt, steht aber auc auf der Smart HP ;-)

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Hat jemand von Euch mal nen Knollen wegen Querparken bekommen? Wenn ja schaut doch mal was da steht, bei jedem Verwarnungs bzw. Bußgeld steht der Paragraph gegen den Ihr verstoßen habt.

Bei mir stand damals eben dieser &12 Abs 4b.

 

Wenn Ihr keinen behindert ist da auch nichts mit Ermessensfrage. Es ist nur dieses Behindern das einen Knollen einbringen kann.

 

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Nee, hab z.Glück noch keinen deswegen bekommen, obwohl ich recht oft so parke.

 

Zu §12 Abs 4b hab ich gefunden, dass dieser Absatz aufgehoben wurde:

 

www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

 

Ist das mit dem Knöllchen bei Dir schon länger her? Und was besagte dieser Abs 4b??? überhaupt?


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In dem anderen Threads steht der ganze Blödsinn nochmal. Ist zwei Jahre her und in $12 Abs 4b stand das man in Fahrtrichtung parken muß.

 

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Ok, alles klar, danke!

 

Naja, ich glaub es gibt keine aumfassende Anwort auf das Thema...

 

Aber ich werd`s weiterhin so machen, wenn`s von der Situation her passt

 

Wahrscheinlich denke ich nach dem ersten Knöllchen anders darüber :)


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