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Nasenbaer76

Zusatzscheinwerfer

Empfohlene Beiträge

Mal ne Frage, hat jemand vier Zusatzscheinwerfer an nem Frontbügel montiert und vielleicht auch noch Bilder dazu? Der TÜFF meines Vertrauens sagt, daß das zulässig ist, wenn man sonst keine Nebelscheinwerfer hat, also müßte ich die ausbauen (und verebayen). Bitte keine Diskussionen über Sinn und Unsinn von Bügeln und viel Licht, ich mach das wegen der Optik (und Geschmäcker sind ja verschieden)...

Nur will ich mir halt vorher ein Bild machen....

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smarte diem et noctem...

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Also am wörthersee war einer mit welchen unten. Aber hatte der über haupt n bügel?

Vielleicht hat ja jemand bilder

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Also, grundsätzlich fverstehe ich die Aussage vom TÜV nicht ....

 

Korrekt ist die Angabe, dass an PKW nur 6 Scheinwerfer montiert sein dürfen. Der smart hat mit NSW aber nur 4 !!! Selbst die Erdnussflips, also Abblendlicht- und Fernlicht zählen nur als ein Scheinwerfer, da sie zusammen in einem Gehäuse und dazu noch unter Glas verbaut werden.

Somit muss bei einem zusätzlichen Anbau von zwei weiteren Scheinwerfern nichts abgebaut werden ....

 

und hier das Bild vom Wörthersee, der Wagen gehört Marco vom smartclubticino.ch:

720030_01_Neuer_Platz_gr.jpg

 

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Bis denne Euer Chaoti

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Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
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Quote:

Am 29.11.2004 um 08:26 Uhr hat Chaoti geschrieben:
Selbst die Erdnussflips, also Abblendlicht- und Fernlicht zählen nur als ein Scheinwerfer, da sie zusammen in einem Gehäuse und dazu noch unter Glas verbaut werden.

 

Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, hier liegst du falsch!

 

Wenn Fernlicht und Abblendlicht durch einen einzelnen Scheinwerfer produziert würden, also z.B. den guten alten H4, dann ist es in der Tat nur 1 Scheinwerfer. Wenn die Lichtquellen aber getrennt voneinander sind, zählen sie auch einzeln.

 

Gruß

Mark

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"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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@Sheriff,

 

ist doch schön wenn jeder seine eigene Meinung hat oder :-D :-D :-D ??

 

Vielleicht kann ja mal jemand beim TÜV anfragen?

 

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Bis denne Euer Chaoti

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Meine Auskunft stammte vom TÜV. Dem hatte ich gesagt, daß Fern- und Abblendlicht von zwei H7 Birnen in einem Gehäuse produziert werden...

 

 


smarte diem et noctem...

 

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Wenn sich die beiden Leuchteinheiten unter einer gemeinsamen Streuscheibe mit einem einzelnen Prüfzeichen befinden, wird es als ein Scheinwerfer gewertet, d.h. auch bei den Erdnußflips (gefällt mir, der Name ;-)) ist es zulässig, noch zusätzliche Fernscheinwerfer anzubringen.

 

Aaaber: die Fernlichtleistung (ist auf der Streuscheibe angegeben, in der Nähe des Prüfzeichens, beim Golf III z.B. mit "25") darf, alle Fernlichtquellen zusammengerechnet, den Wert "75" nicht überschreiten:

 

lampeece.jpg

 

Das bedeutet, daß im o.a. Beispiel des Golf III das serienmäßige Fernlicht schon einen Leistungsfaktor von "50" hat, und somit die Zusatzscheinwerfer maximal einen Leistungsfaktor von "12,5" je Scheinwerfer haben dürfen.

 

Was nun auf den smart-Scheinwerfern für ein Wert angegeben ist, kann ich in in Ermangelung eines solchen grad nicht angeben, vielleicht könnt ihr ja mal nachschauen und posten (bitte auch angeben, ob "Mandelauge" oder "Erdnußflip" :lol:).

 

Im übrigen: die "Phaserphalanxen" auf vielen Truckdächern sind nach o.a. Kriterien schlichtweg unzulässig... ;-)

 

Gruß,

Kai.


ahankgodyoureaman.jpg

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Quote:

Am 30.11.2004 um 14:27 Uhr hat nospam geschrieben:
"Phaserphalanxen"

Goil 8-) !

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cu *ragie#

sig.php

 

 


cu *ragie#

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