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Manfred-P

ATU-Felgen und CDI

Empfohlene Beiträge

Hallo,

es ist vollbracht. Heute habe ich die ATU-Felgen mit 195/45 Fulda auf meinen Smarty montieren lassen. Während der Montage kam ein Mitarbeiter mit einem Gutachten, indem stand, daß bei meinem CDI die 3L Zulassung beim Anbau der neuen Räder entfallen würde. Ich konnte es nicht glauben, besaß ich doch ein Gutachten über die gleichen Flegen, indem stand nichts von alledem. Das Gutachten das ATU hatte war vom Juni dieses Jahres, und meins vom April 2001. Da staunte der MA von ATU nicht schlecht, als ich das GA ihm zeigte. Er hat sich mein GA kopiert, für alle Kunden mit CDI.

Halt! die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Nach dem Anbau fur ich zum TÜV, 500 m weiter, zur Anbauabnahme. Ich legte das Gutachten und meinen KFZ-Schein vor, der Sachverständige sagte, ach so einen Smart hatten ich bereits heute morgen, alles klar und gab seiner Mitarbeiterrin die Unterlagen zum Erstellen der Anbaubescheinigung, eine Prüfung wollte er nicht machen. Ein anderer MA bot mir etwas zu trinken an, wie nett, und wollte eine Probefahrt machen. Derweil hat sich der erste Sachverständige mein Gutachten durchgelesen und fand Merkwürdiges -schwitz!!!- er sah, daß mein Gutachten völlig anders war als das vom Vormittag. Er hat sich dann alles ganz genau durchgelesen, auch das Datum und meinte vielleicht war das andere älter -erleichtert-. Ich bekam meine Anbaugenehmigung ohne irgend welche Auflagen.

Schlußfolgerungen:

Wer einen CDI hat und die ATU-Felgen aufzieht benutze das Gutachten, siehe (http://www.smart-club.de/smart-infos/zubehoer/pdf/gutachten-felge-atu-01.pdf), alle anderen können das von ATU benutzen.

 

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Salü

Manfred


Salü Manfred

HOM-UM21

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Hier noch der Link, den SuperSiggi in einem älteren posting gesetzt hat (is glaub ich von WillyRabbit):
http://web.kostenlos-germany.net/willyrabbit/rondell-gutachten.pdf

Die Informationen die ATU in Ihrem Comuter haben sind für den TÜV Prüfer nicht relevant, sondern nur die ABE !!! Darauf muss man sich berufen...Und da steht nun mal nichts vom umschlüsseln drin !!!

Mal abgesehen davon dass du die Reifenkombi in die Papiere eintragen lassen kannst.

(Ist also auch interessant für Leute mit Leasing Verträgen, da hier keine Änderung der Papiere stattfinden muss !!)

Keine Eintragung ---> kein Verlust der Steuerbefreiung !!!

Nachtrag: Ich fahre 195/50 R15 und es gab keinerlei Probleme beim eintragen. Musste nicht mal am Panel tricksen..
Fahrzeug ist ein CDI BJ. 2000 !!!

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MaxMatter
-Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch mit Rechtschreibfehlern gültig-

[Diese Nachricht wurde von MaxMatter am 27. Juli 2001 editiert.]

[ Diese Nachricht wurde editiert von MaxMatter am 09.08.2002 um 16:49 Uhr ]


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"Ich denke jeder sollte eine Maschine sein.

Andy Warhol"

 

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Hallo MaxMatter,

das schon richtig, aber es gibt tatsächlich eine neue ABE mit neuerem Datum und der Ungültigkeit der 3L Einstufung beim CDI. Also Vorsicht an alle, die sich die ATU Felgen an einen CDI anbauen lassen. ATU hat nur noch die neue ABE in ihrem Computer und gibt in der Regel nur diese seinen Kunden weiter.

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Salü

Manfred


Salü Manfred

HOM-UM21

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Hallo Manfred,

das ist leider nur die halbe Wahrheit. Du beschreibst nur die zulassungsrechtliche Seite der Abnahme. Steuerrechtlich bist Du verpflichtet, die Anbauabnahme nach 19 III StVZO beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle ind ie apiere eintragen zu lassen. Dann erfolgt zwangsläufig die Umschlüsselung und die Kfz-Steuer wird nachberechnet, rückwirkend bis zum Tag der Umbaumaßnahme.

Rondell weiss das inzwischen auch. deshalb erfolgt seit einiger Zeit auf dem Gutachten ein deutlicher Hinweis auf den Entfall der Streiuerbefreiung. Wer das nicht glaubt, möge sich bei seiner Zulassungstelle / Straßenverkehrsamt erkundigen.

Sie diesen Thread, dort steht alles ganz genau: Noch mehr Verwirrung um ATU-Fege !!!!!!

Jeder kann natürlich machen was er will, ich wäre aber mit diesen Tipps zur Steuerbefreiung trotz Breitreifen etwas vorsichtig.

Viele Grüße, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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Hi Leudz,

habe auf meinem Hoppel seit ca. 3 Wochen Breitreifen 195/45 mit A.T.U.-Felgen. Ich war vorher sowohl beim TÜV, als auch bei der Dekra, um zu klären, ob ich die Schlüsselung verliere. Die haben sogar bei dieser komischen Gutachten-Stelle in Hannover angerufen. Einhellige Meinung war: Die Schlüsselung verändert sich nicht!

Ich habe alles dann montieren lassen und gleichzeitig die TÜV-Begutachtung erledigt. Man bekommt dann ein Abnahmegutachten, in dem der künftige Text des KFZ-Scheines ausgewiesen ist. Damit zur Zulassungsstelle und alles ist in Butter.

Steuerbefreiung bis Ende 2005 bei Zulassung am 09.06.01.

Hugh, ich habe gesprochen (ähem - geschrieben).

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Wer Smarts nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Smarts in Umlauf bringt, wird mit Heino nicht unter zehn Jahren bestraft!

Grüße von Crampy

ylsuper.gif

[Diese Nachricht wurde von crampy am 27. Juli 2001 editiert.]


Wer Smarts nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Smarts in Umlauf bringt, wird mit Heino nicht unter zehn Jahren bestraft!

Grüße von Crampy

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