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Leasing und Vertragsrecht!

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Hey Leute,ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

 

Ich hab 2002 nen 3 jährigen Leasingvertrag mit dem Smart abgeschlossen

Seit März bin ich aus der garantie draußen,so,genau einen Monat später-> Turbo am (sorry) Arsch,

Repariert,200 km später -> Getriebeschaden

Natürlich nicht auf Garantie...

Wie komm ich aus dem vertrag raus?

 

Bzw. meine Wichtigste Frag:

 

Kann ich den Smart verkaufen, auch wenn es Leasing ist, ich aber seit 2 Jahren den Brief hab???

Ich danke euch jetzt schon.

Smarte Grüße

Thorsten

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hi thorsten,

 

157.png

 

welche leasing-gesellschaft ist das, mir ist dabei nicht klar wie du in den besitz des

kfz-briefes kommst :-? :-?

 

wäre wichtig für weitere beantwortung deiner

fragen.

 

dieter

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Es ist die Daimler-Chrysler AG

Und den Brief hab ich damals zusammen mit schlüssel bekommen...

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Also Daimler Chrysler Bank mein ich natürlich!

Ich bin damit auch schon umgezogen.

Hab halt nur gehört,das ich den Vertrag nicht vorzeit auflösen kann,auch wenn ich den restbetrag bezahle,nur durch Totalschaden oder diebstahl,

Aber ein rechtlich bin ich doch der Besitzer,wenn ich den Brief besitze?

Oder ist die bank trotzdem besitzer?

Echtcool von dir,danke!

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eine kurze leasing-definition:

Nach juristischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist Leasing die „Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt“.

 

und eigner des leasingfahrzeuges ist der

leasinggeber sprich leasingbank!!

als sicherungsgut des leasingfahrzeuges

behält die bank !!immer den kfz-brief ein!!

deswegen versteh ich nicht warum du den hast

 

hast du den brief nach angabe das du umziehst

von deinem händler zur ummeldung erhalten ??

(wird immer!! nur zur zuständigen zulassung

geschickt mit dem vermerk, den nach eintrag

wieder an die bank zurück zu senden.)

falls ja, hat er es versäumt den von dir wieder

ein zu fordern, dito die leasingbank!!!

 

das vorzeitige beenden eines leasingvertrages ist prinzipiell möglich, aber immer mit nachteilen

für dich verbunden.

 

nach anfrage der ablösesumme bei der

leasingbank durch deinen auslieferungshändler

(nur der erfährt den bankablösebetrag!)

wird der (hängt von der leasingkalkulation ab)

kein interesse haben den zu diesem preis von

der bank abzulösen und zwischen seine

gebrauchtwagen zu stellen, also wird er das

fahrzeug unter berücksichtigung -vorzeitiger

beendung- untersuchen und mängel der

abnutzung zu einem gewissen grad in abzug

bringen, und 2 mal darfst du raten wer das

zahlt!!.

 

jetzt könntest du sagen, ok dann kauf ich ihn

selber zum bankablöse betrag, und verkauf den

privat.

das kannst du, nur gehe davon aus das dein

händler zu dem bankpreis noch einen gewinn

für sich oben drauf packt-- + 20% sind üblich

und rechtlich zulässig--

und somit wirsd du zu dem preis dann auch

beim selbstverkauf schon an der obersten

preisgrenze angelangt sein, also auch nicht

wirklich eine gute lösung für dich !!.

 

klär einfach mal warum du eigentlich den brief hast,

und was denn evtl. die kaufsumme bei deinem

händler bei vorzeitiger leasing-beendigung

wäre, oder ob er ihn vorzeitig zurück nimmt.

dann siehst du weiter.

 

und wenn alles nicht zufrieden stellend für dich

ist, fährst du ihn bis leasingende (hoffentlich

ohne reparaturen) hälst die kilometerverein-

barung ein, pflegst die kugel gut, und hoffst

das dann bei vertrag-beendigung alles gut

für dich läuft, denn auch da wird die kugel

wieder auf defekte oder nicht nutzungsbedingte mängel untersucht !!!!.

 

man(n)/frau hat zwar bei leasing geringe

monatliche kosten die vordergründig sind,

aber die unschöne nachrechnung kommt

am ende, erst dann hast du deine effektiven

kosten.

 

einen smarten gruss

;-) ;-)

dieter

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTIPERCY am 03.05.2004 um 20:15 Uhr ]


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Sehr schöne Ausführung!

 

Ich vermute aber mal - da er den Brief hat -dass es sich nicht um Leasing, sondern um die Finanzierung mit Schlussrate handelt, ich habe meinen Brief nämlich auch.

 

Das Prinzip ist aber das gleiche: Wenn er den Brief hat, so ist dieses eine treuhänderische Überlassung. Das Fahrzeug ist ja gleichzeitig Sicherheit für die Bank, und auf die wird sie wohl nicht verzichten wollen, es sei denn, man überweist alle Raten (inkl. Schlussrate) sofort. In jedem Fall ist das Einverständns notwendig. Die genauen Bedingungen müssen mit der Bank ausgehandelt werden.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Hey Dieter,vielen lieben Dank für die ausführliche Beschreibung!

Echt genial.

Aber leider wohl in jedem Falle Nachteilig für mich!

Also ich hab mich in mein Auto reingesetzt,da lagen dann alle papiere der Zulassung und bedienungsanleitung im Fahrzeug und da war auch der Brief dabei.Hab also beim Umzug niemanden gefragt, zwecks ummeldung und so.

Deswegen frag ich auch mal allgemein, was jeder einzelne Machen würde??? :-? :-?

 

Also ich kann nur sagen,das ich einen Leasingvertrag abgeschlossen habe und soviel ich weiß,keine Finanzierung,allerdings auf 3 Jahre,vielleicht ändert es ja da was.

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erstens mal im vertrag gucken ob:

leasing oder finanzierung!!

 

bei leasing, siehe mein posting

 

bei finanzierung, im prinzip dito, unterschied

wenn du ihn kaufen möchtest ist, das die bank-ablösesumme auch deine kaufsumme ist!!

kein aufschlag durch deinen händler zulässig.

 

führe einfach mal ein gespräch mit deinem

ausliefernden händler.

 

dieter

 

 

 


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Ich habe ne 3+ (oder +3?) - Finanzierung und den Brief ausgehändigt bekommen!

 

 

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Ich hab auch 3+ und der Brief wurde mir ausgehändigt.

-----------------

Schöne Grüße, Guido

 

kleiner_fahrer.gif Autofahren macht Spaß ... Smart besonders *grins*

 

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Schöne Grüße, Guido

 

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Also ganz so profan ist die Thematik nicht, wie sie oben dargestellt wurde! Ganz im Gegenteil! Es ist noch schlimmer. Leider! Und es gibt kaum gesetzlichen Schutz. Lediglich ein Leasingerlass des Bundesministers der Finanzen vom Dezember 1975 bringt eine gewisse legislative Klarstellung, allerdings hauptsächlich in Richtung steuerrechtlicher Würdigung/Zurechenung. Aber ich hab auch im Moment keine Zeit, das hier im Einzelnen breitzutreten.

 

Neben dem "traditionellen" sog. Teilamortisationsleasing gibt es auch noch viele andere "Spielarten" bzw. Varianten wie z.B. das Vollamortisationsleasing und das Leasing mit separater Kaufoption und mit oder ohne Andienungsrecht und und und. Ist fast so diffizil wie das Thema Geldanlage. Um eine letztliche Wertung vornehmen zu können, müsste man den Vertrag, und zwar im vollständigen Wortlaut und die weiteren Zusammenhänge (Vermittlerfunktion etc.)kennen! Ohne den ist eine Diskussion fast zwecklos.

 

Mit der Kündigung des Vertrages und mit dem Ankauf des Fahrzeuges sieht das nicht rosig aus. Ohne ausdrücklich vereinbartes Optionsrecht gibt's da nada! Und die Gesellschaft (Leasinggeber) bestimmt den Weg! Man ist nach seiner Unterschrift fast ausgeliefert. Ich halte Leasing bei Privatpersonen und für kleine Unternehmen eh für absoluten Stuss! Nenn mir einer auch nur einen einzigen materiellen Vorteil gegenüber einer Finzanzierung!

-----------------

 

Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Gibbet natürlich nicht - aber die geringen Raten sind so verlockend, dass viele drauf 'reinfallen.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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