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ELCHFAN_EMANUEL

Unfall mit Fahrerflucht, was tun?

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Hallo,

 

gestern ist mir etwas unheimlich ärgerliches passiert.

 

Ich fuhr mit meiner Graukugel durch München - Pippingerstr. ri. A8 - als an der dortigen Engstelle (Fahrbahn vergengt sich von zwei auf eine Spur) ein VW Bulli von links auf "meine" rechte Spur brutal in meine Fahrspur drängelte und die Komplette linke Seite meiner Kugel zerstörte. -Koflügel gebochen, Türe verkratzt, Türrahmen an der Spiegel aufnahme verzogen, etc.... Ich hupte zwar noch wie blöde, aber der Typ zog gnadenlos rüber und das obwohl ich mich mit meinem Wagen praktisch auf gleicher höhe befand, sprich ich hatte die Möglichkeit ins Führerhaus von diesem Transporter zu sehen.

 

Wie dem auch sei, wir beide sind dann rechts ran um die Sache zu klären.

 

Ich bestand unbedingt drauf die Polizei zu holen, der Bulli-Fahrer absolut nicht. Dummerweise hatte ich da kein Handy dabei und konnte daher, die Polizei nicht anrufen. Ich probierte es zwar noch an den angerzenden Häuseren, jemanden zu erreichen der die Staatsmacht anruft, leider war da niemand zu finden.

 

So gut, so schlecht, schließlich nannte der feine Herr auch nicht seinen Namen, verlangte aber sofort sehr eindringlich Geld von mir für eine neue Stoßstange seines alten Bulli´s (Bj.87), wohl gemerkt NUR die Stoßstange, die restlichen Schäden waren ihm egal (hat er so auch gesagt).

 

Nun ja schließletzlich wurde ihm das alles zu dumm, er wollte partout keine Bullen, dafür aber Geld haben, ferner hätte er eh keine Zeit und er wollte in keinen Stau geraten (Freitag nachmittag gegen 14:00 Uhr, alles klar!). Daher hat er mir einen wunderschönen und "gute Fahrt" gewünscht und ist abgerauscht.

 

Zum Glück habe ich mir das Kennzeichen notiert.

 

Damit und geistig völlig durch den Wind, bin ich zur Polizei und hab den Typen erstmal angezeigt. Zu erst wollten die Grünen meine Anzeige überhaupt nicht aufnehmen, aber als ich den irgendwie begreiflich machen konnte das der Tatbestand der Fahrerflucht im Raum steht wurde die Sache dann schon für die interessant. Noch lustiger, besser dubioser, wurde das ganze, als die Polizisten in ihren Computer schauten um den Halter zu ermitteln. Der Halter ist von der Nationalität (gen Asien) ein ganz anderer als der Fahrer (typisch Deutscher), und mit der Adresse des Halters ist es auch etwas halbseiden. Nach einigen Telefonaten, war die Sache dann noch undurchsichtiger. Der Halter des Bulli scheint gar nicht bekannt zu sein, bei der Adresse bei der er "behördlich Gemeldet ist".

 

So, was mache ich nun am Besten?

Einen Anwalt werde ich mir in jedem Fall suchen. Auf der anderen Seite bin ich mir nicht sicher ob ich nicht vielleicht auch schuld bin oder generell in dieser Sache etwas falsch gemacht habe (ich mach anderen eher ungern ärger) , schließlich befand ich mich ja nicht deutlich VOR dem Bulli sondern praktisch parallel, auf höhe des Füherhauses, mit dem.

 

Kann man mir da einen Tip geben...

 

_________________________________

 

Obwohl ich ja eigentlich jetzt andere Sorgen habe, aber weis einer von euch wie man durch den salzigen Winter versiffte Alu-Achsendrohrstücke wieder blitzeblank bekommt?

 

-----------------

Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

Smart?! Engineered like no other car in the world!!! -Ironie steckt auch in diesem Spruch...

 

Hey, keine Kritik! Auch Tipp- & Rechtschreibfehler haben eine Berechtigung.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von ELCHFAN_EMANUEL am 13.03.2004 um 22:58 Uhr ]


Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Eigentlich haste doch schon alles richtige gemacht - du bist zur Polizei und wirst deinen Anwalt einschalten.

 

Bleib mal dran und versuch mal mitzukriegen, was die Polizei rauskreigt und wies weitergeht...

 

Achja - solange die Schuldfrage net geklärt ist, würd ichs net reparieren lassen...

 

Üüüühh!!!

Matze

 

Üüüühh!!!

Matze

-----------------

Auto: river silver/silberner 2001er smart & pulse CDI

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hi emanuel,

 

dumme geschichte, evtl. ohne zeugen noch

dummer.

polizei und anwalt ist absolut ok.

 

dir da jetzt was raten ist schlecht, ob du

evtl. teilschuld hast, kannst nur du selber

einschätzen.

 

zu den achsendkappen, leg die mal über nacht

in ne doppelte dosis -gebissreiniger-

obs funktioniert :-? hat mir mal ein kumpel

gesagt.

 

;-) ;-)

dieter

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rms.gif

64.gif

 

 


rms2.gif

 

 

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Ich würde erst mal warten, was bei der strafrechtlichen Sache rauskommt. Ist da nämlich niemand greifbar, dann bekommst du zivilrechtlich schon gar nichts! Und die Polizeiermittlungen kosten dich nichts, Im Gegensatz zu ner Sache, die du über nen Anwalt einforderst! (Es sei denn, du wärst rechtschutzversichert)

 

Und anzulasten wäre dir bestenfalls, dass du auf deiner Vorfahrt bestanden hast. Hätteste anstatt zu hupen gebremst, so hättest du den Unfall vermeiden können, oder? ;-) Neutrale Zeugen? Nachfahrende Fahrzeuge oder so? Nö ne?

 

Sieht wahrscheinlich alles in allem nich wirklich gut aus, wenn du mich fragst...

 

-----------------

 

Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Reparieren, ein gutes Stichwort.

 

Ich bin Vollkaskoversichert, steh´ auf 55% und mein Auto ist zwar grundsätzlich Fahrbereit aber das Lenkrad steht auf "halb-acht", der linke Spiegel ist ein Trauerspiel und ansich muss ich einen fahrbahren Untersatz haben.

 

Nun wie mache das am Besten; Notreperatur, also Spureinstellen und Spiegel neu und das aus eigener Tasche latzen oder dann trotz allem, auch bei ungeklärter Schuldfrage, über die Vollkasko alles Reperieren lassen.

 

Andererseits bin ich dann meine 55% los und weis nicht wie hoch ich dann eingestuft werde.

 

@Smartling: Na, etwas gebremst hab ich ja, wenn ich ne Vollbremsung gemacht hätte wäre der Nachfolgende mit Garantie draufgerauscht. Im Nachhinein, wäre das wohl die sauberere Lösung gewesen. Meiner Ansicht nach hätte es, weil alles dicht an dicht fuhr, bei mir so oder so gekracht.

 

Ach so, Rechtsschutzversichert bin ich natürlich, obwohl ich vor einigen Tagen noch laut über ein Kündigung dieser nachgedacht habe. Kann der Anwalt dann auch ermitteln lassen und zahlt die RV das dann?

 

-----------------

Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von ELCHFAN_EMANUEL am 13.03.2004 um 23:29 Uhr ]


Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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na wenn dein lenkrad auf halb acht steht,

denk ich das es da mit einstellen nicht getan

ist.

da ist sicher auch an der radaufhängung was

verbogen!!.

 

lass dir von deinem SC einen KVA erstellen,

mit bildern dokumentiert, und mach erst mal

eine notreparatur.

falls von dem nichts zu holen ist, kannst du

immer noch entscheiden ob sich die

abwicklung über vollkasko rechnet.

 

 

 

 

hier der rechnerob es evtl.

günstiger ist, es selber zuzahlen.

 

dieter


rms2.gif

 

 

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Na, dann auf jeden Fall nen Anwalt nehmen! Haste denn nun Zeugen oder nicht?

 

Und Spurtange? Die wird nur einmal korrekt eingestellt und dann stimmt die Spur. Jede Änderung des Spurwertes, die nicht durch Drehen am Einstellgewinde hervorgerufen wurde (wie z.Bsp. Unfall oder Verschleiß), ist ein Schaden, der auch nicht durch Einstellen/"Nachstellen" beseitigt werden kann und auch nicht darf! Das Lenktrapez würde verschoben, Spurdifferenzwinkel, Spreizung etc. stimmen nicht mehr. Also: Hände weg!


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Zeugen? Nö, gibt es keine bzw. die, die es gesehen haben, haben sich schnell vom Acker gemacht ehe man sich in irgendeiner Art und Weise drum kümmern konnte. Der Gegner hatte genausowenig Interesse an Zeugen, wie an der Polizei.

 

Die einzige "Zeugin" ist die Beifahrerin vom VW Bulli.

 

Na, und die wird mir wohl kaum helfen. Schließlich haben beide schon am Unfallort rumgetönt, das ich mich rein gedrängt und sie eh Vorfahrt haben.

 

Na ja, soll ein Anwalt klären.

 

 

-----------------

Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Schuld bist du - zumindest laut deiner Beschreibung - definitiv nicht. Wenn sich zwei Fahrstreifen zu einem verengen, gilt prinzipiell Rechtsvorrang. Da du rechts gefahren bist und er links, ist er zu 100% schuld.

 

Versuch, Zeugen aufzutreiben.


 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 23.07.2004 um 20:45 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

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Wichtig ist erstmal herauszubekommen ob und wo dein 'Gegner' versichert ist.

Weil dann für Deine Ansprüche erstmal die Versicherung des Halters zahlen muss.

 

Einen Anwalt halte ich in der Sache unverzichtbar, weil Dir hier noch einiges im Dschungel des Versicherungsrechtes aufs Auge gedrückt werden könnte, was nicht rechtens ist.

Ob Du nun Teilschuld hast oder nicht (manchmal macht man sich da mehr Vorwürfe als man wirklich hätte tun können), ist dann Sache der Anwälte und Gutachter.

 

*Daumendrück*

 

Desi

 

 

 

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@Raaalf: Das Reißverschlusssystem gilt nur beim Nebeneinanderfahren von mehreren Fahrzeugen (also bei Kolonnen). Davon schreibt der OP aber nichts. Demzufolge gilt Rechtsvorrang. Habe eben nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut.

 

 


 

 

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@Raaalf: Das Reißverschlusssystem gilt nur beim Nebeneinanderfahren von mehreren Fahrzeugen (also bei Kolonnen). Davon schreibt der OP aber nichts. Demzufolge gilt Rechtsvorrang. Habe eben nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut.

 

 


 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 23.07.2004 um 20:46 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

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Dein Vorteil ist halt:

 

Du hast die Spur nicht gewechselt, sondern dein "Gegner". Daher gilt für ihn die "gesteigerte bzw. besondere Sorgfaltspflicht"!

 

Außerdem befandest du dich wohl auf dem durchgängigen Fahrstreifen (wenn ich richtig verstanden hab). Fahrzeuge auf dem durchgehenden Fahrstreifen sind bevorrechtigt! Das heißt beim Reißverschlusssystem, dass der Reißverschluss auf dem freien Fahrstreifen beginnt.

 

Riecht mir irgendwie trotzdem nach einigem Ärger und am Ende vielleicht sogar nach Schadenteilung (in welchem Verhältnis auch immer) :(. Und die Auffassung, dass die gegnerische Versicherung (sofern es denn überhaupt eine gibt :)) den Schaden erstmal legen muss, kann ich nicht teilen. Die zahlen erst dann, wenn sie meinen, dass sie müssen.


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
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@smartling: Genau, der durchgehende Fahrstreifen hat Vorrang. Selbst wenn der rechte Fahrstreifen scheinbar "endet", ist der entstehende neue Fahrstreifen ja wieder der rechte, also haben die rechts fahrenden Autos Vorrang. Reißverschlusssystem gilt nur bei Kolonnen.

 

Steht original so in meinen Fahrschulunterlagen.

 

Übrigens, das Smart-Forum scheint wohl einen kleinen Bug zu haben - mein Posting weiter oben wird mehrfach angezeigt. :lol:


 

 

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Dann steht's in deinen Fahrschulunterlagen leider falsch! ;-)

 

 


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Nein, ist definitiv so richtig, gibt auch unter den Prüfungsfragen eine Frage dazu.

 

Es sei denn, das wäre seit 2001 geändert worden, aber das glaube ich nicht.


 

 

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Ah ja, natürlich, Ronny James D. Ich wusste gar nicht, dass die bei Gericht nun mit Fahrschulbüchern arbeiten. Dachte bisher fälschlicherweise, die orientieren sich am Gesetzeswortlaut, den zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Kommentarliteratur und der einschlägigen, dazu bereits evt. anderweitig ergangenen Rechtsprechung, aber man lernt ja schließlich immer noch hinzu ;-)

 

Für alle Anderen hab ich zur Orientierung mal was abgescannt hinsichtlich der Frage nach der Haftungsverteilung, falls tatsächlich eine Mithaftung in Betracht käme:

 

reissverschluss.jpg


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Smartling aus dem wWw
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@smartling: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Es gibt sogar in den Prüfungsfragen eine Frage dazu. Von den Prüfungsfragen kann man wohl erwarten, dass sie im Einklang mit dem Gesetz stehen. :-D

 

Allerdings habe ich den Führerschein in Österreich gemacht. Vielleicht ist das bei euch anders. Ich bin in Deutschland schon auf mehrere seltsame Verkehrsregeln/Gebräuche gestoßen. :roll:


 

 

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