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Kugler

Ärger mit mobilem Radarwagen-wie sieht so etwas rechtlich aus?

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Hey folgendes,

 

Ich habe heute mit dem kleinem auf einem ganz normalem Parkplatz geparkt.Dieser war weder al gesperrt gekennzeichnet noch abgesperrt.

Als ich gerade aussteige kommt von vor mir aus dem Kombi -jetzt hatte ich erst gesehen das es ein Radarwagen war- der Fahrer und sagt im Orginalton zu mir "fahren sie mal ihre Karre weg, sie behindern mich bei der Arbeit".

 

Ich den erstmal doof angeschaut und ihm gesagt er möge den ersten Satz nochmal wiederholen ich hätte das nicht ganz verstanden.

Darauf er "wenn der Wagen nicht gleich weg ist rufe ich nen Apschleppwagen, dann löst sich das Problem von selber".

 

Da ging mir ja beinahe die Hutschnur hoch.

Seinen Dienstausweis, den ich sehen wollte da ich mir so einen Ton nicht gefallen lasse verweigerte er mir.

Auf meine Frage mit welcher Begründung er mir den Parkplatz verweigert wurde mir mitgeteilt, darüber bräuchte er mir keine Auskunft zu geben.

Darauf habe ich ihm dann gesagt das ich ihm viel Spaß wünsche um den kleinen abschleppen zu lassen, und das wir uns bei seinem Vorgesetztem wieder sehen würden.Daraufhin habe ich mich umgedreht und bin gegangen.Nach 2 Stunden kam ich wieder und der Smart war noch da,aber der Kombi weg.

 

Nun mal meine Frage.Was sind das für Schnarchnasen?Sind die von der Polizei oder sind diese mobilen Kombis Privatunternehmen die für die Stadt arbeiten?

Wie sieht es mit der Verweigerung eines Parkplatzes aus?

Dürfen die mir verweigern auf einem freien Parkplatz zu parken?

Wer kennt da die rechtliche Seite.

 

Fragen über Fragen,die Ihr vielleicht beantworten könnt.

 

Martin

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killerklein.JPG

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Hey kugler !ich hab deine Frage mal an einem Fachmann weiter geleitet ! ich meld mich dann wieder

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,,Smart makes heartbeat!"

Sig1.jpg,,Die Zwei die durchs Feuer fahrn!"

rms.gif

 

 

 

 


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bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

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Die Knipser kommen inzwischen sehr Oft von Privatfirmen die von den Komunen beauftragt weden. Dieses "Outsourcing" ist auch noch erlaubt.

Ganz Inteligent haben das jetzt die Offenbacher gelöst (jaja, die OFler :)) und haben auch gleich die Auswertung eben jener Firma übertragen die auch die Bilder geschossen hat.

Das Ende ist nun das es am Anfang der Woche ein Urteil gegeben hat das dieses als NICHT RECHTENS(!) erklärt hat.

Folge ist nun das ca. 20000 (in Worten: zwanzigtausen) Buß und Verwarnungsgeldbescheide anfechtbar sind :)

 

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byby vom MischungsMicha

Die Sig ist hier!

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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in Neuss sind das dann Fahrzeuge,die ein Riesenschild am heck haben: bitte hier nicht parken. Ganz gut, erkennt man sie früher :-D Susanne

 

 


susanne

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hallo kugler,

 

ist eigentlich ganz einfach: wenn der wagen von der polizei ist, dann kann er im hoheitlichen auftrag unterwegs sein, dann kann er dich ohne weiteres abschleppen lassen. ist ein ein wagen vom ordnugsamt, dannn kann er sich nur umparken, denn öffentliche parkflächen sind eben öffentlich, es sei denn sie sind abgesperrt (rotes flatterband o.ä). da kann er dir dann nix... und wenn er nicht bereit ist, den dienstausweis vorzuzeigen, dann kann man ja immer noch die nummer notieren und so tun als ob man die polizei rufen und anzeige erstatten möchte, wegen eines gefährlichen eingriffs in den strassenverkehr. wenn unbefugte blitzkisten nachbauen, dann kann es die autofahrer irritieren und es kann zu unfällen kommen (ok, das kann auch passieren, wenn behörden das machen, aber die haben ja einen öffentlichen auftrag), dann kannst du mal sehen wie schnell er im zweifel seinen ausweis rausrückt...das MUSS er übrigens, ansosnten kann man auch eine Beschwerde bei seinem Chef machen.

 

 

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alles wird gut, holzauto

 

mein smart verbraucht im moment: spritmonitor.de

 


alles wird gut, holzauto

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Heißt das also im Umkehrschluß, daß, wenn er den Ausweis nicht vorzeigen will, ich die Polizei anrufen kann, um zwangsweise seinen Ausweis gezeigt zu bekommen?

 

Wie sonst sollte ich denn ansonsten das Unternehmen und damit seinen Chef ermitteln können?


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Hallo zusammen,

 

ich hatte mal eine ähnliche Erfahrung gemacht.

Habe in eine Parklücke eingeparkt. Als ich dann ausgestiegen war kamen 2 Herren und fragten ob ich "bitte" wegfahren könne.

Auf auf meine Antwort das dies der letzte freie Platz war sind Sie mit wütender Stimme umgedreht und haben über Funk durchgegeben das Sie hier abbrechen müssen.

Drohungen oder ähnliches kamen nicht.

Nachdem ich mich bei meinem Cousin erkundigt hatte (leider auch bei der grünen Truppe) das Sie keine Rechte haben Dich des Platzes zu verweisen.

Zum Thema Dienstausweis sagte er mir folgendes:

Sobald ein Polizeibeamter als solches zu erkennen ist (Uniform und Mütze) ist es nicht zwingend vorgeschrieben seinen Dienstausweis vorzuzeigen.

Bei Beamten in Zivil hat man grundsätzlich das Recht sich einen gültugen Dienstausweis von mindestens einem Beamten zeigen zu lassen.

 

Soviel zu meinen Infos

 

es grüßet Honky


greetz Honky

Wer später bremst fährt länger schnell

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Hallo,

 

habe die Sache mal nachgeprüft, ein Polizeibeamter ist sogar in Uniform verpflichtet, den Dienstausweis zu zeigen. Jede Diensthandlung, die er danach vornimmt ist rechtswidrig!

 

Das weiß aber auch so ein Uniformierter, oder er hat in der Ausbildung mal nicht aufgepaßt.

 

Gruss

 

Schnaeutz

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ja sogar die mütze muss er auf haben!

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Allerdings ist die Frage nach dem Dienstausweis häufig auch ein Versuch, die Polizisten zu provozieren - so nach dem Motto "Ich kenne meine Rechte und du hörst von meinem Anwalt!" Da besteht oft gar kein wirkliches Interesse am Ausweis oder dem namen des Beamten, sondern es geht nur um eine Machtprobe. Deshalb reagieren Beamte manchmal durchaus mürrisch auf diese Aufforderung. Gesetzt hin oder her, da reagieren die Beamte schon mal etwas sensibel auf die Frage nach dem Ausweis.

 

Aber meineswissens kann einem die Polizei einen Parkplatz nur mit gutem Grund verweigern - und die städtischen Blitzer sowieso nicht, denn die haben keine hoheitlichen Befugnisse, außer dass sie blitzen dürfen.

 

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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@Mark: Und ich reg mich immer auf, wenn die Polizei einen ausbremst, um zu testen, ob man alkoholisiert fährt. (Wenn man da nicht sofort den Streifenwagen überholt, halten sie einen an.)

 

Wenn dir sowas in 6 Wochen 3x passiert, dann wird es langsam lästig. ;-)


sig-swe.jpg

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Tja das mit der Uniform ist schon klar,das die bei einem Polizisten komplett sein muss, aber der Fahrer war komplett zivil gekleidet.

 

Martin

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In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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hallo martin,

 

das wesentlich ist doch schon gesagt:

 

- polizei darf dich immer abschleppen lassen (hoheitlicher auftrag)

- andere behörden (oder dienstleister) nur wenn der parkplatz erkennbar abgesperrt ist.

 

- polizisten in vollständiger uniform (mit mütze) brauchen sich nicht auszuweisen

- alle anderen, auch zivilbeamte, müssen sich ausweisen, tun sie das nicht, kann man die getrost ignorieren, dann habne die keine hoheitlichen oder sonstige befugnisse..

 

 

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alles wird gut, holzauto

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Quote:

Am 08.02.2004 um 01:47 Uhr hat holzauto geschrieben:

- polizei darf dich immer abschleppen lassen (hoheitlicher auftrag)

Na klar doch, wenn sie (die Polizei) Lust hat, die (Folge-)Kosten zu tragen....warum nicht? :lol:


- polizisten in vollständiger uniform (mit mütze) brauchen sich nicht auszuweisen

Aber ihren Namen müssen sie auf Nachfrage nennen!

 

Greetings by Smartling from the Westernforest

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 09.02.2004 um 00:04 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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