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Raaalf

Antwort von Smart zu Drive Lock, Intervallgeschwindigkeit Fahrt/Stand etc.

Empfohlene Beiträge

[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 24.07.2004 um 22:39 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

101089.png

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Na dann, viel Spass beim nachrüsten..

 

Müsste Dir eigentlich vom Berater geflüstert worden sein.. aber wundern tuts mich ehrlich gesagt auch nicht.

-----------------

Greets

-Mesh-

Foto%20smart%20eigener%20vorne%20rechts%202.jpg

 

img.cgi?fahrzeug=100525

 


Grüsse
-Mesh-

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hmm,

 

"Hebel nach unten: 1 - Intervallwischen Front > Intervalldauer ca. 7 Sekunden während der Fahrt. > Intervalldauer ca. 11 Sekunden bei Fahrzeugstillstand."

 

habe ich bei meinem 2001-er cdi pure drin, funktionieren tut es auch. Ich wusste gar nicht, dass es nicht zu Serienausstattung gehört...

 

mfg


 

Philipp

 

spritmonitor.de Diesel

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@Philipp78: Doch, das gehört definitiv zur Serienausstattung, das hatten schon alle Smarts. Intervalldauer 7 Sek bei Fahrt, 14 bei Stillstand, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

 

 


 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 24.07.2004 um 22:40 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

101089.png

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Bei meinem 2.Gen ist die "Drive-Lock"-Funktion auch nicht drin.

Will ich aber auch gar nicht haben: Was passiert denn bei einem Unfall und ich nicht rauskomme??? Vielleicht geht's dann auch nicht mehr von innen auf!!! Nee... will ich nicht haben!!!

Im Bedarfsfall hat man ja sowieso die "Lock-Taste" über der Warnblinklicht-Taste. Was hätte die denn bei "Drive-Lock" noch für eine Funktion???

 

Bei der Scheibenwischer-Intervall-Funktion hab' ich noch nicht aufgepasst. Muss ich die Tage mal beobachten, ob das Intervall im Stand länger ist. Regen gibt's zur Zeit ja genug..... :(

 

Gruß

Thomas


smart - Nur für Verrückte - Eintritt kostet den Verstand - Nicht für jedermann ! (teilw. Hermann Hesse)

spritmonitor.deBenziner, 698ccmrms2.gif

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Quote:

Am 09.10.2003 um 23:01 Uhr hat ServoWaiting geschrieben:
Bei meinem 2.Gen ist die "Drive-Lock"-Funktion auch nicht drin.

Will ich aber auch gar nicht haben: Was passiert denn bei einem Unfall und ich nicht rauskomme??? Vielleicht geht's dann auch nicht mehr von innen auf!!! Nee... will ich nicht haben!!!

 

Normalerweise entriegelt sich das Auto bei einem Unfall (Airbagauslösung :-? )...

 

Ob der Smart das auch tut, ka - aber ich denke mal schon!

-----------------

- RPGamer

 

img.cgi?fahrzeug=100864   online?icq=86087037&img=21

mysmart_small_pic.gif

mysmart_small_footer.gif

 

Save our trees! Eat Woodpeckers!

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Die Türe kannste von innen immer öffnen - egal ob diese verriegelt sind oder nicht.

 

 


 

Philipp

 

spritmonitor.de Diesel

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Wie kann man eigentlich herausfinden, welche der Feaatures die in der Bedienungsanleitung genannt sind ein 2. Generation Smart so alles hat oder haben sollte, wenn man ihn in D kauft ganz normal beim SC kauft?

Oder ist das dem Zufallsprinzip überlassen wobei Smart alle Möglichkeiten offen hat? Was halt gerade so im Lager rumliegt wird eingebaut. Wer weniger Faetures abbekommt hat halt Pech gehabt.

 

Sehe ich das zu schwarz oder kommt das der Realität nahe?


Gruß

Wolfgang

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Hallo Ralf,

hast Du eine Antwort bekommen?

 

Gruß

Hopfazitz


es grüsst der hopfazitz der oft in seinem CDI sitzt und .......................

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 24.07.2004 um 22:42 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

101089.png

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@ Raaalf

Hi Ralf,

Dein Engagement ist ja bewundernswert ! Aber schau mal in der Betriebsanleitung nach - ich hab jetzt keine Lust dazu 8-) - die haben in der BA bestimmt für solche Fälle irgendeinen Haftungsausschluß ! Das würde ich wetten !

Dadegen kann man dann eh nix machen :(

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Mit smarten Grüßen,

Euer Smartfan

 


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Euer Smartfan

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Ehrlich gesagt:

 

Ich hatte mich vor der Bestellung des Fahrzeuges im Juni03 auch im Internet kundig gemacht. U.a. auf der Smart-eigenen Homepage www.smart.de

 

Dort konnte man und kann man weiterhin online in der Betriebsanleitung des Smart blättern. Ja - ich kann sagen ich hatte mich u.a. auf diese o. g. Funktionen eingestellt bzw. sogar gefreut. Das hat sonst nur unser Mercedes T-Modell drin...

 

Das diese Funktionen nur in Abhängigkeit von Ausstattung bzw. Modellvariante verbaut sind war mir nicht bekannt, auch von einem Ausschluss habe ich nichts gelesen.

 

Morgen wird der Tag sein an dem ich die Bedienungsanleitung daher "studieren" werde :-D

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signatur.jpg

 


he drives me crazy... uuuh - uuuh!!

 

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@ Raaalf

Hi Ralf,

Ich hab jetzt immer noch nicht in der BA nachgeschaut - aber ich glaube Dir, daß Du keine diesbezüglichen Ausschlüsse oder Hinweise gefunden hast. Wenn das so ist, finde ich es natürlich auch nicht gut und die Funktionen sollten da sein ! Mich würde es auch interessieren, ob die in der BA beschriebenen Funktionen nicht verbindlich da sein müßten und man deshalb ein Recht auf kostenlose Nachrüstung bei Verfügbarkeit hat ? Die Sache mit dem Drivelock ist sicherlich nur ne reine SW-Angelegenheit und ist bestimmt nachträglich freizuschalten !?

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Mit smarten Grüßen,

Euer Smartfan

 


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Mit smarten Grüßen,

Euer Smartfan

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