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Allu-Paule

smart CDI + Anhänger - Ganz viele Fragen !!!

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Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir eine Anhängerkupplung anbauen zu lassen und einen kleinen Anhänger anzuschaffen. Ich habe schon gesehen, dass einige hier im Forum eine AHK haben. Aus deren Beiträgen konnte ich bereits einiges erfahren. Trotzdem bleiben noch viele Fragen. Vielleicht kann die ja jemand beantworten.

1. Was muss ich tun um die AHK einzutragen? Wieviel Aufwand ist das?

2. Muss ich dabei bereits irgendetwas beachten, um für das Gespann später eine Genehmigung für 100 km/h zu erhalten?

3. Verliere ich durch die AHK vielleicht die 3L-Einstufung für die Steuerbefreiung oder ändert sich etwas an der Versicherung?

4. Wenn ich das richtig sehe, ist die AHK für 300 kg Zuglast und 30 kg Stützlast ausgelegt. Heißt das, dass ich jeden Anhänger, der inkl. Beladung unter 300 kg wiegt ziehen kann, oder muss ich auch bzgl. der Stützlast bereits beim Kauf des Anhängers etwas beachten?

5. Um eine Genehmigung für 100 km/h zu bekommen, muss das Gespann einige Vorausssetzungen erfüllen. U.a. darf das zGG des Anhängers nur 30% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen. Demnach müsste ich wahrscheinlich einen 300 kg Anhänger (kleinere bekommt man ja kaum) auf 240 kg ablasten. Was muss ich dafür tun, bzw. wieviel Aufwand ist das?

6. Für die 100 km/h Genehmigung gibt es noch besondere Anforderungen an die Anhängerreifen. Nicht älter als 6 Jahre und min. für 120 km/h (also Index L) bereitet mir keine Probleme. (Oder ist das für kleine Anhängerreifen z.B. vom Typ 4,00 - 8 ... aungewöhnlich?) Aber was ist ein "Zuschlag zum Lastindex"?

7. Lohnt sich eine 100 km/h Zulassung überhaupt oder erreicht ein CDI mit 240 kg Anhänger diese Geschwindigkeit sowieso nur mit Mühe?

Für die hoffentlich vielen Antworten sage ich jetzt schon mal danke.

Gruß
Allu-Paule

[ Diese Nachricht wurde editiert von Allu-Paule am 20.03.2003 um 09:19 Uhr ]

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Hi Paule,
ich versuch mal Deine Fragen zu beantworten, da Du diese Infos scheinbar eh aus einem meiner frueheren Postings hast, kannst mich gerne auch mal per Mail belaestigen.
Thema bisher

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Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir eine Anhängerkupplung anbauen zu lassen und einen kleinen Anhänger anzuschaffen. Ich habe schon gesehen, dass einige hier im Forum eine AHK haben. Aus deren Beiträgen konnte ich bereits einiges erfahren. Trotzdem bleiben noch viele Fragen. Vielleicht kann die ja jemand beantworten.

1. Was muss ich tun um die AHK einzutragen? Wieviel Aufwand ist das?

>>> Du musst zum TÜV und die Papiere, die mit der AHK mitgeliefert wurden, mitnehmen. Ausserdem Deinen KFZ-Brief, da wiird dann die Aenderung der Laenge des Fahrzeuges etc. eingetragen. danach gehste auf die Zulassung und laesst das in den KFZ-Schein eintragen.
Aufwaendig wird das, wenn der TUV pingelig ist und bemaengelt, dass im Brief bei Anhaengelast eine NULL steht. Aber mittlerweile sollte sich rumgesprochen haben, dass die Gutachten, die mit der Kupplung mitgeliefert werden, ausreichen.

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2. Muss ich dabei bereits irgendetwas beachten, um für das Gespann später eine Genehmigung für 100 km/h zu erhalten?
>>>> Nein, nur beim Haenger selbst.

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3. Verliere ich durch die AHK vielleicht die 3L-Einstufung für die Steuerbefreiung oder ändert sich etwas an der Versicherung?

>>>> Das weiss ich nicht, weil ich die eh schon laengst nicht mehr hatte, ich wuerde aber mal zu Nein plaedieren, warum auch.


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4. Wenn ich das richtig sehe, ist die AHK für 300 kg Zuglast und 30 kg Stützlast ausgelegt. Heißt das, dass ich jeden Anhänger, der inkl. Beladung unter 300 kg wiegt ziehen kann, oder muss ich auch bzgl. der Stützlast bereits beim Kauf des Anhängers etwas beachten?
>>>> genau so ist es, der Anhaenger darf am smart hintendran halt samt Ladung nicht mehr als 300 KG wiegen.
Allerdings sind es laut Gutachten eh nur 240 KG, die 300 gelten nur, wenn das Auto selbst nicht bis zur Max Grenze beladen ist, den genauen Wert weiss ich gerade nicht.
Der ganze Zug darf also nur xxx KG wiegen.

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5. Um eine Genehmigung für 100 km/h zu bekommen, muss das Gespann einige Vorausssetzungen erfüllen. U.a. darf das zGG des Anhängers nur 30% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen. Demnach müsste ich wahrscheinlich einen 300 kg Anhänger (kleinere bekommt man ja kaum) auf 240 kg ablasten. Was muss ich dafür tun, bzw. wieviel Aufwand ist das?
>>>>> Dazu musst Du wieder zum TUEV (und die Papiere vom Haenger zeigen) und dem sagen, dass Du den Haenger abgelastet haben willst, dann aendert der das und Du musst damit wieder zur Zulassung. Wenn Du das in einem Aufwasch machst zahlst Du nur einmal, weil man jeweils drei Eintragungen auf einmal machen kann ohne extra zu zahlen.
Dummerweise darfst Du dann den Haenger auch an anderen Fahrzeugen nur bis 240 KG beladen.

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6. Für die 100 km/h Genehmigung gibt es noch besondere Anforderungen an die Anhängerreifen. Nicht älter als 6 Jahre und min. für 120 km/h (also Index L) bereitet mir keine Probleme. (Oder ist das für kleine Anhängerreifen z.B. vom Typ 4,00 - 8 ... aungewöhnlich?) Aber was ist ein "Zuschlag zum Lastindex"?
>>>>> noe, die 8ter Reifen gibts auch als "L" Reifen, ich hab mir aber aus optischen Gruenden anstatt der 4er 5,5er montieren und eintragen lassen.

7. Lohnt sich eine 100 km/h Zulassung überhaupt oder erreicht ein CDI mit 240 kg Anhänger diese Geschwindigkeit sowieso nur mit Mühe?
>>> Das musst Du selbst entscheiden.
A) hab ich ein Tuning im Fahrzueg und
B) merk ich meinen Haenger kaum beim Fahren
Aber ich sag mal so, wenn die gruenen oder eine Zivilstreife dich mit 120 anhaelt, isses immer besser 100 fahren zu duerfen als nur 80, da waer naemlich dann die Pappe weg.
Und 80 fahren tut echt weh.

Für die hoffentlich vielen Antworten sage ich jetzt schon mal danke.
>>> gern geschehe, wie gesagt, bei weiteren Fragen kannst Du mich gerne anmailen.

Gruß
Hans


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Hallo Jungs,

zu Punkt 5 bzw. 6:

Der Anhänger muss aber auch über Stossdämpfer verfügen, sonst wird das mit der 100er Zulassung nichts.
Und die meisten der leicht und billig - Hänger haben nur diese einfache Gummiblock-Federung.

Gruß

Thomas
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Erst einmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten (insb. @ Froschkoenig").

@ Froschkoenig:
Auf das Mail-Angebot werde ich ggfs. gerne zurückkommen.

@ Der_Hammer:
Die Info mit den Stossdämpfern scheint mir so nicht richtig zu sein.
Nach den mir vorliegenden Infos ist nur von "hydraulischen Schwingungsdämpfern" (ich denke das sind die Dinger, die allg. auch als Stabilisatoren bezeichnet werden) die Rede. Diese werden bei gebremsten Anhängern benötigt um ein zGG von 80% bzw. 110% des Leergewichts des Zugfahrzeugs zu ermöglichen. Für gerbremste Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie für ungebremste Anhänger sind nur 30% des Leergewichts möglich.
Über Stoßdämpfer habe ich jedoch nichts gefunden.
Quelle: 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (zu finden z.B. hier: http://www.anhaenger-park-lauber.de/tempo100.pdf)
Solltest du diesbzgl. anderslautende Infos haben, würde ich mich freuen, wenn du diese hier weiter erläutern könntest. Eine Quellenangabe wäre natürlich spitze.

@ alle:
Wenn ich das richtig sehe läuft die "9. Ausnahmeverordnung zur StVO" (das ist die 100km/h Regelung für Anhänger) Ende dieses Jahres aus. Hat irgendjemand eine Info darüber, ob eine Verlängerung beschlossen oder geplant ist?

Gruß
Allu-Paule

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Thomas da liegst Du voll daneben, sie Posting meines Vorredners.

Mit dem auslaufen wird dann wohl irgendein Gesetzentwurf kommen.
So weit ich weiss, soll dann Tempo hundert Europaweit eingefuehrt werden.

Hans


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@ froschkoenig und allu-paule

thema Vmax : mit anhänger habe ich keine erfahrung, aber mit dem heckträger und fahrrad darauf : da schafft der (ungetunte) cdi die 100 wirklich nur noch mit mühe -- das fahrrad steht aber vermutlich deutlich mehr im wind als ein anhänger
-----------------
smarte grüsse

:) jrr
smart cdi, was sonst ?

ps: ...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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Quote:

Am 20.03.2003 um 16:37 Uhr hat Froschkoenig geschrieben:
Thomas da liegst Du voll daneben, sie Posting meines Vorredners.
...



Na jut, habt gewonnen. ;-) ;-)
War halt meine Info aus Funk und Fernsehen.

Gruß

Thomas
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