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Webzombie

Fallen Bremsscheiben unter die Garantie?

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Also Intressehalber frage ich mal die Erfahrenen Smart-Fahrer.Stimmt es das wie in meinem Fall die Bremsscheiben nicht unter den Garantieanspruch fallen?Für Antworten bin ich natürlich dankbar ;-)


Als Gott den Menschen erschuf, war er bereits müde; das erklärt manches.

 

Enttäuscht vom Affen, schuf Gott den Menschen. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

 

(Zitate von Mark Twain)

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206cc.jpg

 

Der wohl einzige Peugeot 206cc Platinum 135 Fahrende Zombie im Smart-Forum

 

 

 

 

 

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Hi!

Bremsscheiben fallen als Verschleißteile bei keinem Autohersteller unter Garantie.
Auch nicht bei besonders schnellem Verschleiß. Da kann man froh sein, wenn einem der Händler vielleicht 30 oder 50% auf Kulanz erlässt.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Bremsscheiben aufgrund eines Fehlers in der Bremsanlage/am Fahrwerk oder so beschädigt wurden.
Kein Fehler an der Bremsanlage ist es allerdings, wenn sich z. B. ein Steinchen eingeklemmt hatte und man sich so die Scheiben ruiniert hat.

Ich hoffe, dir weitergeeholfen zu haben.

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smarten Gruß,
Stefan (00547)

smartfreunde Pfalz




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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Grundsätzlich unterliegt erst mal das gesamte "Gebrauchsgut" dem Gewährleistungsrecht. Bremsscheiben(auch Klötze!) fallen nur insoweit aus diesem Recht heraus, sofern der Schaden durch gewöhnlichen Verschleiß (oder - natürlich wie bei allen Schäden - durch Eigenverschulden) entstanden ist. Habe schon viele Bremsscheiben gehabt, die wegen Schlag oder "blauer Stellen" erneuert werden mussten. Sowas geht dann regelmäßig "auf Garantie".

Und noch etwas zu dem Beispiel mit dem Steinchen: wenn solch ein Steinchen innerhalb der ersten 6 Monate nach Auslieferung zwischen Klotz und Scheibe gerät, muss zunächst der Hersteller/Vertreiber/Verkäufer beweisen, dass es nach aktuellem Stand der Technik nicht vermeidbar war, dass dieses Steinchen überhaupt dort hin gelangte. Der Anschein deutet jedenfalls innerhalb dieser Zeit zunächst einmal darauf hin, dass ein solcher Schaden aufgrund eines bereits bei Kauf vorhandenen (Konstruktions-)Fehlers entstanden ist.
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smilie-33.gif Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=2> smilie-33.gif

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biglaugh.gif...'s war spät gestern biglaugh.gif

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 18.02.2003 um 00:51 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Nachzulesen ist das Ganze im BGB unter dem §476 ("Beweislastumkehr"). Deine Rechte findest Du im §437 BGB.

Gruß, Markus
-----------------
smart schön vorsichtig!

OWL Smarties
Nächstes Event von www.smart-owl.de:

erstmal nichts

MrDiesel smilie.php?smile_ID=179


online?icq=215538225&img=24 ICQ: 215538225 | SKYPE: MrDiesel79 | FON 05222 - 96 84 82 | MOBIL 0176 - 22 23 46 70

OWL SmartiesMrDiesel's SeiteMail: MrDiesel@smart-owl.de

Markus smilie.php?smile_ID=179

 

spritmonitor.de

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