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Anne

Steuerbefreit oder nicht?

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Nach Anmeldung meines Kugelwugel mit amtl. Kennzeichen XS 911 erhalte ich einen Kfz-Steuerbescheid über DM 60!Nicht viel, aber ist er nicht steuerbefreit für 5 Jahre? Auf Rückfrage beim Finanzamt werde ich aufgeklärt! Schadstoffschlüssel 36 heißt Euronorm 3 und die ist seit 2000 nicht mehr steuerbefreit. Also: sc und Herstellerbe-scheinigung für die Umschlüsselung in die Euronorm 4. Auskunft beim sc auf schriftliche Anfrage heute telefonisch: Mein smart erfüllt die Euronorm 4 nicht, irgend-was motormäßiges. Hat jemand Erfahrung mit dem Thema und kann mich aufklären? Wäre super!

Ciao - Anne

 


 

 

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hallo Anne,

soviel ich weiß, ist nur der diesel steuerbefreit

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Der Benziner erfüllt D3, ist damit ab Zulassung 1.1.00 nicht mehr steuerbefreit. Eine Umschlüsselung geht nicht, da D4 effektiv nicht erfüllt wird.

60.-DM im Monat sind aber trotzdem ziemlich günstig.

Gruß wuzl

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Hallo Anne,

ich kann Dir nur soviel sagen als daß der CDI

fünf Jahre steuerfrei ist. Das hängt aber absolut mit dem Schadstoffausstoß zusammen!

Gruß Dino


 

 

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Hallo,

also ich habe einen Pure Bj.1999, und der ist für 5 Jahre Steuerbefreit. Hab erst letzte Woche vom Finanzamt Solingen Bescheid bekommen.

Vielleicht hängt das aber auch von den einzelnen Städten ab?!

Smarte Grüße aus Burg

Sunshine75

SG-KK-59


Gruß Sunshine75 und der kleine Flip...kreuz.gif

Flip.jpg

stk-logo-tiny.gif

spritmonitor.de

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Hallöchen

das mit der Steuerbefreiung istso.

Die Smartis die bis zum 31.12.1999 zum ersten mal angemeldet wurden, sind 5 Jahre Steuerbefreit, es gilt immer das Datum der Erstzulassung.

Steuerbefreiung:

600 DM von Vaterstaat,normalerweise würde man

60 DM/Jahr bezahlen,das macht somit 10 Jahre keine Steuern zahlen :classic_smile: , aber :

Sie gilt nur bis zum 31.12.2005,und das Restguthaben verfällt. Auserdem ist es egal wie oft der Besitzer gewechselt wurde, der Wagen bleibt bis dato Steuerfrei.

Wenn dein Smarti z.B. am 1.1.2000 angemeldet wurde ( :classic_smile: wenn die Beamten am dem Tag arbeiten würden) muss du 60 DM zahlen, weil die Aktion mit der Steuerbegünstigung für D3 nicht mehr läuft.

Soviel ich weis ,wurde ab September 2000 (Produktionsjahr2001) die D4 Norm (Benziner) hingekriegt, da man eine zweite Lambdasonde eingebaut hat,will mich aber nicht festlegen.

Ich hoffe , das ich dir ein wenig helfen konnte.

Bis dann dann

http://pixum.de/members/roberttt

 

 


*winkewinke an Smart, lest schön mit*
seit 01/2000 Smartfahrer-------------------------------Wartung wird beim Smarten Service in Ilsfeld gemacht !!

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hallo... robertt hat vollkommen recht... es gilt der tag der ersten zulassung!!!!

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...jetzt kommt der nächste klops... im forum des smart-club.de habe ich gelesen, daß auch der diesel ab zulassung 1.1.2001 auch nicht mehr steuerbefreit sein soll...

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Hallo Leute,

bzgl. Steuerbefreiung für den cdi brodelt mal wieder die Gerüchteküche über, aber wie heißt es doch so schön: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 3b Abs. 2 KraftStG

S. 1) Das Halten von Personenwagen, deren CO²-Emissionen ... unabhängig vom Tag der ersten Zulassung 90 g/km nicht übersteigen, ist ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vorbehaltlich des Satzes 2 bis zum 31.12.2005 von der Steuer befreit.

S. 2) Die Steuerbefreiung endet abweichend von Satz 1, sobald die Steuerersparnis ... auf Grundlage der Steuersätze nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ... den Betrag von 1.000 DM ... erreicht hat ...

Im Klartext: Solange der Smart cdi offiziell ein Drei-Liter-Auto ist, also nicht mehr als 90 g CO² je km emittiert, gibt es eine Steuerbefreiung von 1.000 DM. Bei der Einstufung in EU III bzw. D III betragen die Steuersätze 27 DM bis zum 31.12.2003, danach 30,20 DM je 100 ccm, daraus ergibt sich eine Steuerbefreiung von 4 Jahren und 5 1/2 Monaten, längstens bis zum 31.12.2005.

Bei Importfahrzeugen bin ich nicht sicher, ob diese in EUR II eingestuft werden (eventuell kann ja mal jemand einen Hinweis dazu geben, wie die Schlüsselnummer zu 1 lautet), dies kann aber allenfalls dazu führen, daß die Steuerbefreiung wg. höherer Steuersätze (29 DM / 31,40 DM) auf knapp 4 Jahre verkürzt wird.

Lediglich bei Erstzulassung bis zum 31.12.1999 gab es wg. EU III - Einstufung eine zusätzliche Steuerbefreiung von 500 DM, ebenfalls längstens bis zum 31.12.2005.

Alle Klarheiten beseitigt?

Gruß

Felix

dessen cdi in 3 Wochen kommen soll

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Nochmal in kurzform:

steuerbefreiung für den benziner bis zum tag der erstzulassung vor dem 31.12.99,

danach (ergo ab dem 1.1.00) nicht mehr. schau in den KFZ-brief, da steht das datum der erstzulassung drin!

es wird eine steuer von heißen 5 (!! in worten FÜNF !!) DM pro monat (macht 60 DM pro jahr) fällig!!!

willst du dich darüber wirklich aufregen????

gruß aus MUC

gerhard


Mein bike-w³

 

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Habt Dank Ihr Lieben!

Ich hab's jetzt verstanden und werde brav meine DM 60 an Vater Staat überweisen (der's ja auch gut gebrauchen kann).

smartige Grüße

Anne


 

 

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