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Anonymous

winterreifen cdi - benziner???

Empfohlene Beiträge

hallo,
wie ist das mit den winterreifen? ich fahre momenten einen benziner und möchte mir jedoch evtl. nun einen cdi zulegen. ich habe mir jedoch diese saison erst neue winterreifen zugelegt.
können diese (vorne 145er hinten 175er - also standard) auf gar keinen fall mit dem cdi gefahren werden oder geht das doch? würde mir ungern dann auch noch neue reifen kaufen müssen...

danke für die antworten,
christian

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Hallo Christian!

Da gibt es zwei Seiten:

die erste)
Rein rechtlich mußt Du die Winterreifen eintragen lassen. Dadurch geht Dir aber beim CDI die Steuerbefreiung flöten.

die zweite)
Du läßt sie nicht eintragen und fährst mit den 145er WR auf dem Diesel. (So mache ich das im übrigen auch!)
-----------------
smart schön vorsichtig!

OWL Smarties
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OWL SmartiesMrDiesel's SeiteMail: MrDiesel@smart-owl.de

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Hi!

Die dritte ALternative ist, du suchst dir einen, der gerne seine 135er Vorderreifen mit deinen 145ern tauscht.
Die 135er dürfen dann auf Benziner und CDI gefahren werden (nur M+S!).

Ich selbst fahre auch 135er im Winter - man kommt damit auch auf dem Benziner zurecht ;-). Bestimmt gibt es aber noch Leute, die sich auf so einen Tausch einlassen!

-----------------

smarten Gruß,
Stefan (00547)

smartfreunde Pfalz




smarten Gruß,
Stefan (00547)

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@Mr.Diesel

Dir ist aber schon klar, dass Du im Falle eines Unfalls deinen Versicherungsschutz riskierst? Gerade bei Reifen verstehen die gar keinen Spaß (im Gegensatz zur Auspuffblende oder so).

Gruß
Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Quote:

Am 19.12.2002 um 14:11 Uhr hat Sheriff geschrieben:
[...] (im Gegensatz zur Auspuffblende oder so).
[...]
Gruß
Mark



gut, daß ich keine Auspuffblende hab! ;-)

und wenn es mal zum Unfall kommen sollte, dann möchte ich den Sheriff ( :) ) sehen, der bemerkt, daß anstatt 135 145 auf den Reifen steht. :-?
-----------------
smart schön vorsichtig!

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Am 19.12.2002 um 14:39 Uhr hat MrDiesel geschrieben:
Quote:

Am 19.12.2002 um 14:11 Uhr hat Sheriff geschrieben:
Mark



Tut mir leid, dumme Aussage. Denn die Versicherung macht evtl. Mucken nicht der "Scheriff"
Ach ja, hälst Du die Gutachter für Idioten?
Jürgen


und wenn es mal zum Unfall kommen sollte, dann möchte ich den Sheriff ( :) ) sehen, der bemerkt, daß anstatt 135 145 auf den Reifen steht. :-?
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smart schön vorsichtig!

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Laßt mal die Kirche im Dorf.

Das schlimmste, das rein theopraktisch passieren könnte, ist eine Mängelkarte. Denn die 145er verschlechtern mit Sicherheit nicht das Fahrverhalten des Fahrzeugs (sonst wären sie ja auch beim Benziner nicht ab Werk zulässig).

Dieser Argumentation wird sich auch kein Gutachter oder Richter verschließen. Hab ich selber schon erlebt, als ich auf einem VW Käfer 1303 S 165/80 R 15 S gefahren habe, die im Ggs. zu den 155ern nicht eingetragen waren, aber grad schön billig als Sommerreifen zu bekommen waren.

Hab eine Mängelkarte bekommen (entweder 165er eintragen oder 155er montieren) und den Wagen mit den 155er Winterreifen eine Woche später vorgeführt und gut wars. Danach kamen wieder die 165er SR drauf ;-)...

War aber auch "nur" ein rechts-vor-links-Unfall bei Sommerregen.

Ahja, der Gutachter bei dem Unfall hat nur die Profiltiefe geprüft und für gut befunden :)

Merke: solange der Umbau nicht extrem oder offensichtlich der Sicherheit abträglich, gibt es i.d.R. nur ein Verwarnungsgeld. Ist ärgerlich, aber besser als ganz ohne WR zu fahren! Das wird nämlich immer teurer!

Den Versicherungsschutz verliert man nur, wenn der Umbau die Ursache des Unfalls ist (z.B. Abflug wegen extremer Tieferlegung, Blendung wegen Xenon-Birnen in H4-Scheinwerfern usw.), bzw. die Vermeidung desselben behinderte (abgefahrene Reifen o.ä.).

Grüßle

[ Diese Nachricht wurde editiert von nospam am 29.12.2002 um 16:15 Uhr ]


ahankgodyoureaman.jpg

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Heute zufälligerweise passend dazu gefunden:

OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27

Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von nospam am 17.01.2003 um 11:13 Uhr ]


ahankgodyoureaman.jpg

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Somit wär das verkehrsrecht-technische abgeklärt ...

also kannste nur noch vom Finanzamt einen auf den Deckel kriegen, wegen Steuerhinterziehung, das sehen die leider so eng ;-)

Versuch doch mal nen nen dusseligen TÜV-Prüfer zu finden (gibt's ja genug von :)), der dir die 145er inkl. Steuerbefreiung einträgt.
Einfach mal hinfahren und dumm fragen, ob das geht, die neuen hätten die jetzt auch drauf, sind original, ham auch ne Prüfnummer, blablabla .... und natürlich weisst du nix, von nem evtl. Wegfall der Steuerbefreiung, gell ;-)
-----------------


Gruss vom Udo und seinem Winter-

justy.jpg
haesslich.gif


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Quote:
....Dadurch geht Dir aber beim CDI die Steuerbefreiung flöten....



Die unterschlagenden Steuern halte ich für das größte Problem :lol:

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