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Anonymous

Kaufvertarag

Empfohlene Beiträge

Guten Tag erst mal,

Seit 2Wochen hat uns das Smart Fieber gepackt. Die Erste Begegnung hatte ich mit einem Gelb/Schwarz Smart, der Auf Erdgas umgerüstet war. Trotz der nicht so starken Power (lag wohl am Erdgas und viel. nur33KW) waren wir so begeistert von dem Auto das es nicht mehr aus unseren Köpfen verschwand. Leider ist der Preis von ca. 13K Euros etwas zu viel für unseren Geldbeutel, so entschlossen wir uns bei mobile.de nach einem Gebrauchten zu suchen.
Der Fehler wahr nur, das ich Mercedes als Gruppe gewählt habe und da gab es nur 19 Anzeigen mit Klima. Davon haben wir uns einen aus der nähe aussgesucht und sind gleich hin zum Probefahen. Das Auto fährt super, hat ja richtig Power der kleine! Der Kaufvertrag war schnell Unterzeichnet. Das dumme ist nur, dass er von 12/1998 ist. Zwar hat er „nur“ 30 Tausend KM drauf aber im nachhinein erschien mir das doch recht alt.
Wieder Zuhause angekommen hab ich nochmals bei Mobile.de reingesehen, und in der Spalte SMART gibt es weit über 1000 Treffer. „heul“ (für den preis (7K)
Nun meine Frage an euch, was haltet ihr von diesem Angebot:

http://www.mobile.de/cgi-bin/search.pl?CountOff=18&DataNr=1&DisplayDetail=26334638&DoSearch=1&FormAircond=o&FormCategory=0&FormColor=%2e%2e%2ebeliebig&FormDate=0&FormDurchmesser=0&FormEZ=%2d&FormKilometer=%2d&FormLand=%2e&FormMake=28&FormModel=smart&FormPLZ=&FormPower=%2d&FormPrice=%2d&FormSort=0&Page=0&SearchCat=bereich%3dpkw%26sprache%3d1&bereich=pkw&sprache=1&x=38&y=3

Weiß jemand ob ich noch eine art Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag habe? Falls ja, dann sollte ich das wohl sehr schnell wissen, denn bereits Morgen will das Autohaus TÜV machen und W.Reifen montieren.

Vielen Dank an alle die sich die mühe machen das zu lesen und noch mal DANKE falls mir jemand ein paar Hinweise hat.

Ich möchte mit gutem Gewissen Smart fahren.
PS. Ich habe vor den Smart auf Autogas (GPL) aufzurüsten.

Mit freundlichen Grüßen
EinSmarty

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Also bei uns in der Schweiz hast Du das Recht bis 6 Tage nach Vertragsabschluss davon zurückzutreten.

ICh bin mir sicher, das es in Deutschland auch sowas gibt.
Müsste eigentlich aufm Vertrag Vermerkt sein.
Wenn nicht, gibts sicher irgendwo ne Rechtsauskunft wo DU anrufen kannst.
Grüsse Chris
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Ein Schweizer, der das Smarte nun
verkauft hat :(


Ein Schweizer, der das Smarte nun

verkauft hat :-(

 

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Danke für die Info,
ich hab mir den Unterschriebenen Zettel jetzt mal genauer angesehen. Es ist eine „verbindliche Bestellung“. Dort steht mit drauf das der Kaufvertrag erst abgeschlossen ist wenn der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen die Bestellung schriftlich bestätigt, oder die Ware geliefert ist.

Lohnt es sich, sich mit dem Händler anzulegen, oder ist auch ein alter Smart ein guter Smart?

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Hi

sicher kannst du noch zurücktreten. Ich denke das wird aber etwas Kosten.
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Cabrio.gif
Smart Cabrio CDI .. aus Freude am Fahren !
by by Oeffi


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

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@ Oeffi.

worauf begründest Du deine Vermutung, dass der Käufer zurücktreten kann? Wenn er nicht arglistig getäuscht wurde, wovon ich ausgehe, sehe ich keine Chance auf einen Rücktritt, ohne dass der Verkäufer einen (sicher dann erheblichen) Schadensersatz fordert (und diesen dann auch idR zugesprochen bekommt).

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Hi

von einem Vertrag kann man normalerweise auch zurücktreten. Dies gilt auch für Kaufverträge, Bestellungen usw.
Ich habe nicht gesagt, das dies nichts kosten würde. Sicher wird der Verkäufer in so einem Fall Schadensersatz fordern.
Man sollte also vorher überlegen, ob man sich sicher ist. Im Zweifel kann man eine Absprache treffen, das man ein Vorkaufsrecht hat, oder das bis zum xx das Fahrzeug nicht verkauft wird.
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Irrtum.
Kannst du nicht.

Alan


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Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken.
(Karl Kraus)


cartoon18.gif

 

Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken.

(Karl Kraus)

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Rücktritt geht nicht so einfach...in Betracht kommt allenfalls eine Anfechtung, ist aber auch schwierig...es sein denn Du findest einen Anfechtungsgrund (z.B. arglistige Täuschung über eine verkehrswesentliche - nicht Verkehr im Sinne von Fahren - Eigenschaft des Kaufobjekts)...

Schau evtl. mal in §§ 116 ff BGB!

Gruß
svenTHX

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage beim Kauf.


..:: svenTHX ::..

*momentan Smart-Zusammensteller & -Informierer*

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Sag ihm doch einfach, Du hast überhaupt kein Geld, um das Auto - oder Schadenersatz - oder überhaupt irgendwas - zu zahlen. Er wird Dir wohl kein Auto geben, wenn Du nicht zahlen kannst - und ob er dich verklagt, wenn er dann auch noch auf den Gerichtskosten etc. sitzenbleibt, weil Du kein Geld hast, ist fraglich.
Ich würde als Händler zumindest einfach das Ganze abhaken und mir nicht noch Ärger an den Hals hängen, wenn eh' nichts zu holen ist.

Gruß des gerade lieber Unerkannten

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Also mit dem letzten Ratschlag wäre ich vorsichtig: Ich als Händler würde auf Erfüllung des Vertrages klagen und notfalls eine Lohnpfändung für die nächsten Jahre per Gerichtsvollzieher eintragen lassen...und was das für Auswirkungen auf Schufa-Auskünfte, Bankverbindung und Kreditkarten und evtl. sogar den Neuabschluß eines Mietvertrages haben kann...

Das würde ich mir sehr, sehr gut überlegen...

svenTHX

P.S.: Ich bin kein Händler von Smarts, oder ähnlichem...


..:: svenTHX ::..

*momentan Smart-Zusammensteller & -Informierer*

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Mensch, mensch, das erinnert einen doch glatt an die guten alten Zeiten im Studiewohnheim, wo sich die Juristen um völlig weltfremde probleme mit dem BGB gekloppt haben.

Fakt ist doch einfach: Du hast einen Kaufvertrag vor Ort nach Besichtigung des Objektes gekauft wie gesehen abgeschlossen. Der Händler muß nicht zurücktreten, Klagen führt in den Sumpf der deutschen Gerichtsbarkeit und der Nichterfolg steht praktisch fest.

Ruf einfach lieb bei dem Händler an, frag freundlich, ob ein Rücktritt noch möglich ist und überzeug ihn, daß Du Dich gewaltig geirrt hast.

Klappt das nicht, freu Dich über den neuen Kleinen in der Familie.

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@vangeles

So weltfremd scheinen die Probleme der Juristen dann am Ende ja doch nicht zu sein...

Aber ich weiss, was Du meinst... ;-)

svenTHX :-D :-D


..:: svenTHX ::..

*momentan Smart-Zusammensteller & -Informierer*

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@scenTHX

Hihi, frag mal einen Juristen, wie er die Chance auf a) Schmerzensgeld sowie b) Zeitaufwandsentschädigung für vertane Fahrtzeit sieht, wenn eine Familie aus München nach Flensburg fährt, sich dort einen Smart anschaut, wirklich interessiert ist und die Frau dann von einem Hund des Verkäufers gebissen wird und deshalb den Wagen nicht mehr will. Ich sag Dir, da schreiben die allen ernstes seitenlange Abhandlungen drüber (anstatt der Familie noch eine Zusatzstrafe aufzubrummen, wegen Blödheit, weil wegen eines Autos durch ganz Deutschland getourt...)

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