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dolphiner

Garantie von 2001er cdi

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Hallo Forum,
mein Rechtsbeistand berichtete mir eben daß in den AGB von Smart / SC Karlsruhe nur ein Jahr Gewährleistung stehe!

Kann das sein? Ich dachte im Verkaufsgespräch drei Jahre gehört zu haben und davon das erste Jahr kostenlose Assistance.

Was ist wenn ein Mangel bereits nach einem halben Jahr auftraten und dieser Mangel nach 14 Monaten nun zur Wandlung führen soll.
Was gilt hier bei den Fristen?

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Hi dolphiner,

Garantie von MCC:
Kaufvertrag bis Ende 2001: 3Jahre Gewährleistung (1Jahr smartmove-Assi, 1Jahr auf Zubehör) oder bis 40.000km Fahrleistung.

-----------------
smart-Parade 2002 - das MEGA-Event des Jahres für alle smart-Fahrer!smarte Grüße

Elmar

 

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*räusper*

Nicht Garantie mit Gewährleistung verwexeln ...

Die Gewährleistung ist eine Gesetzliche Leistung, die dem Kunden über die Mangelbeseitigung weitere Rechte wie Wandlung, Minderung etc einräumt.
Wenn MCC beim 2001er Smart 1 Jahr einräumt, dann ist dies mehr, als zu diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschrieben war.
Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, in der Regel also dem SC.

Nach 14 Monaten zu wandeln ist in der Regel in der Tat nicht möglich, aber ich kenne keinen Hersteller, der seine Gewährleistung (nicht Garantie) auf 36 Monate ausdehnt.

Die Garantie ist trotzdem 3 Jahre (2001'er). Unterschied : Die Garantie ist eine Vertragliche Leistung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein darf und auch Einschränkungen haben kann.
Garantieansprüche hat man übrigens in der Regel gegenüber dem Hersteller, nicht dem Händler, auch wenn der diese abwickelt.

Seit Kaufdatum 2002 ist eh alles anders (24mon Gewährleistung), wobei Gewährleistung gegenüber Garantie auch Nachteilig sein *kann*

Aber das ist jetzt nicht das Thema der Diskussion ;-)

also
cya
marc

[ Diese Nachricht wurde editiert von M@rc am 06.08.2002 um 19:49 Uhr ]

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Alla hopp, das heist also:
Ich habe drei jahre Garantie aber nur ein Jahr Gewährleistung.
Ind er Garantie werden Mängel behoben, wandeln kann man nur in der Gewährleistung.

Ist das so stimmig?

Was ist wenn der Wandlungsgrund zum ersten Mal in der Gewährleistung auftrat und die drei Nachbesserungsversuche zum ablaufen der Gewährleistungsfrist führten?

[ Diese Nachricht wurde editiert von dolphiner am 06.08.2002 um 20:33 Uhr ]

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Quote:

Am 06.08.2002 um 20:32 Uhr hat dolphiner geschrieben:

Ind er Garantie werden Mängel behoben, wandeln kann man nur in der Gewährleistung.

Ist das so stimmig?

Was ist wenn der Wandlungsgrund zum ersten Mal in der Gewährleistung auftrat und die drei Nachbesserungsversuche zum ablaufen der Gewährleistungsfrist führten?

[ Diese Nachricht wurde editiert von dolphiner am 06.08.2002 um 20:33 Uhr ]




Nun, so ist es. Wandlung nur in der Gewährleistungszeit.

Prinzipiell ist eine Wandlung nach der Gewährleistungszeit denkbar, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass der Wandlungsgrund bereits in der Gewährleistungszeit vorlag, also die mehrmalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist, dies aber erst nach der Gewährleistungszeit erkennbar war.

Wenn aber der Mangel 1x in der GW nachgebessert wurde, und 2x in der folgenden Garantiezeit, gibts kein Recht auf Wandlung. (ist nur ein Beispiel).
Anders *könnte* es aussehen, wenn die Nachbesserungsversuche so verschleppt werden bis die GW abgelaufen ist. Mal ganz davon abgesehen, dass schon eine gewisse Erheblichkeit eines Mangels vorliegen muss, um eine Wandlung zu rechtfertigen.

Also, was hat der kleine denn ?

cya
marc

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Es sind vier durch Reperaturbelege dokumentierte Mängel innerhalb der Gewährleistung und zwei undokumentierte, wobei einfach ein SC Mitarbeiter mit raus ging und probierte.
Kaufdatum 20.06.2001
Es handelt sich um (meiner Meinung nach) eine fehlerhafte Schweißnaht am Beifahrersitzträger.
Das äußert sich vor allem in Rechtskurven bei Geschwindigkeiten ab 60km/h durch ein sehr störendes metallisches knarzendes Geräusch.
Das löst bei mir den "MitdenFingernägelnauf derTafelkratz" Effekt aus.
Lange Strecken sind recht nervig.
Sicherheitskonzept meiner Meinung nach durch Materialfehler an Sitzbefestigung beeinträchtigt.

Hab echt keine Lust mehr auf so ein Teather, dabei fahr ich so gern smart.

[ Diese Nachricht wurde editiert von dolphiner am 06.08.2002 um 23:02 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von dolphiner am 06.08.2002 um 23:03 Uhr ]

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Hi Marc,

danke Dir für deine Verbesserung :roll:
Wieder was gelernt... :)

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Elmar

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 07.08.2002 um 17:53 Uhr ]

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Ich denke eher am Sitzunterbau.
Tridon kann ich mir kaum vorstellen.

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Dann hau Du und/oder Dein Rechtsbeistand mal auf den Putz und lass das ganze Gelumpe austauschen, denn auch die Garantie verpflichtet zur Mängelbeseitigung. Ein knarrendes Sitzgestell rechtfertigt meines erachtens aber nicht wirklich eine Wandlung, selbst innerhalb der Gewährleistung. Was nicht heisst, dass Du Dir das ewig gefallen lassen musst. Also - Druck machen dass der ganze Unterbau komplett getauscht wird - und halt Dich nicht nur ans Werkstattpersonal sondern auch an die SC-Leitung oder ggf. MCC selbst.

Kann ja nicht so schwer sein, das Geräusch wegzubekommen, wenn man mal aus dem vollen schöpft.

Also ... nichts für ungut, man muss nicht immer klagen
Marc

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