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ingo007

Schadenfreiheitsklassen?

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Schöne Grüße in die Community, mein Kumpel hat kürzlich gemeint das die SF-Klasse beim Wechseln der Autoversicherung angerechnet wird. Aber was genau bedeutet das, kann mir das jemand kurz erklären? Danke für eure Antworten, beste Grüße

 

Ingo

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Gast

Kurz: Die bleibt erhalten und du musst bei einer anderen Versicherung nicht wieder bei Null anfangen (wäre sonst auch sehr schlecht).

 

Bsp: Du bist jetzt gerade bei SF15, dann bist du auch beim Wechsel zu einer anderen Versicherung bei SF15.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartrek am 28.04.2017 um 15:39 Uhr ]

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Das Ihr euch da nicht täuscht. Bei einem Wechsel von HUK zur WGV hätte man mir 2 Jahre abgezogen. Einfach so. Macht ungefähr 70 Euro aus. :-x Vielleicht sieht es anders aus, wenn man das Fahrzeug abmeldet und dann wieder anmeldet. Das ist aber wieder reines Ermessen der Versicherung. Bei einem Fahrzeugwechsel ist das kein Problem. da werden die Prozente/ SF weitergegeben.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Smarteharry am 28.04.2017 um 15:03 Uhr ]


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Gast

Quote:

Am 28.04.2017 um 14:55 Uhr hat Smarteharry geschrieben:
Das Ihr euch da nicht täuscht. Bei einem Wechsel von HUK zur WGV hätte man mir 2 Jahre abgezogen. Einfach so. Macht ungefähr 70 Euro aus.

 

Ich habe nun schon diverse Versicherungswechsel durch und das war da noch nie so. Das ist definitiv nicht die Regel und sagt nur, dass die WGV eine Versicherung ist, die man meiden sollte.

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Nicht die WGV hat sich das einfallen lassen. Es war die HUK, die mir bei einem Versicherungswechsel die erworbene SF nicht an die WGV weitergeben wollte, sondern mich wieder auf den Anfag setzen. Ist ja nur ein Zweitwagen. :evil:

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Gast

Bei mir hat die HUK nicht so einen Aufstand gemacht. Ich war schon ein paar mal da und habe auch oft von dort aus zu einer anderen Versicherung gewechselt.

 

Oder hast du diesen "Rabattretter" und hast einen Unfall gebaut? Dann wird das ja nicht übernommen. An sich hat die alte Versicherung sonst auch nichts mit der SF für die neue Versicherung zu tun. Die Übernahme verweigern geht eigentlich nicht. Du gibst bei der neuen Versicherung die aktuelle SF an und gut ist. Die fragt dann nach eventuellen Schäden in letzter Zeit, die die SF beeinflussen könnten, aber sonst nichts.

 

Probleme kann es ansonsten nur geben, wenn die SF auf eine andere Person übertragen werden soll.

 

Wichtig anzumerken ist, dass SF und Prozente nicht das Gleiche sind. Die SF kann übernommen werden, was das allerdings für Prozente bei der neuen Versicherung ergibt, ist eine andere Geschichte.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartrek am 28.04.2017 um 18:27 Uhr ]

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Ich gehöre zu denen, die seit fast 50 jahren bezahlen und der Versicherung kein Geld gekostet hat. Dafür muss man auch noch Alterszuschlag bezahlen.

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Gast

Dann hätte ich die HUK/WGV bzw. die GDV (denn die ist für die Übermittlung zuständig) mal darauf angesprochen. Verweigern lässt sich die Übernahme nicht einfach so. Die GDV stellt eine Anfrage über die SF an die HUK, diese muss diese der GDV mitteilen und die GDV gibt sie dann weiter an die WGV.

 

Eine anteilige Anrechnung der alten SF ist nur dann legitim, wenn es einen Unfall mit Rabattretter gab oder die SF auf eine andere Person übertragen werden soll.

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Schadenfreiheitsklasse ist nicht gleich Schadensfreiheitsrabatt, ist das denn so schwer zu verstehen?

Beispiel: Schadenfreiheitsklasse 5 entspricht bei Versicherung A 25% Schadenfreiheitsrabatt, bei Versicherung B aber nur 20% Schadenfreiheitsrabatt. Daher kommen dann die unterschiedlichen Rabatte beim Versicherungswechsel.

Auch Zweitwagen werden von verschiedenen Versicherungen unterschiedlich behandelt. Es gibt versicherungen, da bekommst Du für einen erstmals angemeldeten Zweitwagen (für den man noch keine Schadenfreiheitsklasse hat, die übernommen werden kann) Schadenfreiheitsklasse 2 (das ist bei fast allen versicherungen so üblich) aber gleichzeitig übernimmst du den Schadenfreiheitsrabatt vom Erstwagen (der zB. Schadenfreiheitsklasse 15 und entsprechenden Rabatt hat). Das macht sich dann bei einem Versicherungswechsel oft sehr unangenehm bemerkbar...

 


Wieselchen darf das!!!

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Gast

Quote:

Am 02.05.2017 um 09:17 Uhr hat cheesie geschrieben:
Schadenfreiheitsklasse ist nicht gleich Schadensfreiheitsrabatt, ist das denn so schwer zu verstehen?



 

Schrieb ich doch bereits ;-)

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