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Klaus_S

Zeitwert 450cdi aus 2001

Empfohlene Beiträge

Hallo -

nachdem uns ein Caddy ins Heck gerauscht ist, geht´s um das Überleben unseres City Coupés cdi aus 8/2001. Laufleistung 250T. Top gepflegt, mit RPF und gerade komplett erneuerter Bremsanlage (incl. HBZ und Leitungen). Wer hat Ahnung /Erfahrung bezügl. Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert, den ein Gutachter ansetzen würde. Hintergrund: Keine Reparatur durch Werkstatt nach der 130%-Regelung, sondern Eigenleistung mit gebrauchten Teilen.(Kotflügel, Heckpanel, Crash-Box) Danke für Tipps und ggfs. Erfahrungen.

Gruß

Klaus

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Ich denke mal, daß Du da das Gutachten des Gutachters abwarten solltest, alles andere wäre orakeln.

Ich denke mal, durchgeführte Reparaturen werden in dem Gutachten nicht sehr wertsteigernd berücksichtigt werden können, kenne die rechtliche Materie allerdings nicht!

Auch ein guter Zustand wird nur unwesentlich wertsteigernd berücksichtigt werden.

Es handelt sich immerhin um ein fast 15 Jahre altes Fahrzeug!

Meiner Schätzung nach dürfte der Restwert um die 1000.- EURO liegen!

Ist aber reine Spekulation! :)

 

Eigenreparatur ist auch das sinnvollste, das in einem solchen Fall in Frage kommt, allerdings bekommst du da die Mehrwertsteuer abgezogen.

Trotzdem sollte die Erstattung für den Ersatz der Teile ausreichen, wenn nicht gerade größere Schäden verursacht wurden.

 

Einen unabhängigen Gutachter solltest Du aber trotzdem konsultieren!

Du hast auf jeden Fall als Geschädigter das Anrecht auf einen Gutachter Deiner Wahl, Du musst Dir nicht von der gegnerischen Versicherung einen aufdoktrinieren lassen, auch wenn das immer wieder versucht wird!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 06.01.2016 um 10:22 Uhr ]

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Danke für den Tipp, ein Gutachter muss da auf jeden Fall ran. Aber da gilt ja ein gutachterlicher Ermessensspielraum. Frag 3 Gutachter, und Du hast 3 Werte. Daher hier die Frage, ob jemand Vergleichswerte (zufällig) zur Hand hat.

Gruß

Klaus

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Hallo Klaus,

 

mache dich drauf gefasst, dass die Versicherung deinen Smart bei einer speziellen Börse versteigert und den Erlös von der Schadenssumme als Restwert abzieht, auch wenn der Restwert laut Gutachten deutlich niedriger ausfällt. Dabei spielt der Gesamtzustand inkl. aller Reparaturen eine wichtige Rolle - für dich allerdings im negativen Sinn, da du ja selber reparieren möchtest. Ich weiß jetzt nicht die aktuelle Rechtsprechung, aber bei meinem letzten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden war es noch statthaft.

 

Für deinen Zweck wäre ein Gutachter von Vorteil, der die Reparaturkosten hoch ansetzt und den Gesamtzustand schlecht bewertet sowie entsprechende Bilder vom Fahrzeug macht. Je besser der Zustand deines Smart im Gutachten, desto höher der Erlös in der Börse, der für die Reparatur verbleibende Betrag fällt entsprechend geringer aus.

 

Die Versicherung argumentiert mit Kosteneinsparung und stellt dir frei den Smart an den Höchstbietenden für den gebotenen Betrag zu veräussern.

 

Gruß

Marc

 

-----------------

Brutus.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von yueci am 06.01.2016 um 12:09 Uhr ]

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Meinen CDI Baujahr 11 2000 mit 145TKM hat man vergangen Sommer auch versucht am Hinterteil noch kürzer zu machen.

Gutachter von der Versicherung des Verursachers. Rechnungen von letzten Reparaturen wurden gewünscht für Wertermittlung.

Wert 2100€

Restwert (noch fahrbar ) 350 €

Restwert wurde vom Zeitwert abgezogen und 1750€ ausgezahlt wegen wirtschaftlichen Totalschaden (Kostenschätzung für Rep ca. 3500€)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kurzschlussbastel am 06.01.2016 um 15:18 Uhr ]

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Es gibt einen Kniff den kaum einer kennt auch den abgezogenen Restwert wieder zu bekommen. Wenn du 6 Monate nach dem Unfall eine Hauptuntersuchung machen lässt die dem Wagen Verkehrssicherheit bescheinigt (unabhängig davon wie gut und ob privat oder gewerblich repariert) muss die Versicherung den zuvor abgezogen Restwert auszahlen aber nur wenn der Wagen in den 6 Monaten noch auf dich zugelassen war.

Habe ich 2015 erst beim Wagen meiner Schwiegereltern genau so gemacht und anstandslos nach 6 Monaten 1200€ Restwert und sogar noch 200€ Nutzungsausfallgeld bekommen obwohl ich privat repariert habe. Am besten direkt über einen Anwalt der kann dir auch die rechtliche Grundlage dazu genauer erklären und die Zahlungsmoral der Versicherung steigt mit gutem Anwalt auch erstaunlich. ;-). Das ganze klappt natürlich nur wenn der Wagen Wirtschaftlich tot geschrieben wird und du ihn trotzdem reparierst.


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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:-D geiler tipp :)

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, muß bald gehen, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 04/06, 700er, 

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Danke für den Tipp!

Anwaltskosten trägt die Versicherung des Schädigers?

Gruß

Klaus

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Na sicher du bist ja der Geschädigte!

 

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Der Restwertkniff Ist hier unter Fallgruppe 2 ganz unten im BGH Urteil nachzulesen. Es gibt dabei aber gewisse Bedingungen die erfüllt sein müssen. Einfach mal lesen und wie gesagt Anwalt ganz wichtig!

Der Gutachter ist dabei auch nicht ganz unwichtig da er den Wagen soweit Tot schreiben muss das es sich nach Versicherungssicht nicht lohnt zu reparieren (Schadenshöhe zwischen Wiederbeschaffungswert minus Restwert und Wiederbeschaffungswert) und der Schaden darf nicht über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das kann ein Versicherungsunabhäniger Gutachter durch seine Wiederbeschaffungswertberrechnung und den angesetzten Stundenverrechnungssatz steuern. Und zur not lieber etwas weniger an Schaden aufschreiben lassen als zu viel um in diesem Rahmen zu bleiben. Wie gesagt ein guter und nicht von irgendeiner Versicherung gestellter Gutachter ist am besten. Es ist auch nicht verboten die Schadenshöhe niedrig zu halten nur andersrum ist es Betrug :)

 

Kleines Rechenbeispiel:

Wiederbeschaffungswert:1100€

Restwert 400€

Repkosten 1000€

In diesem Fall erhälst du bei fiktiver Abrechnung vorerst

1000€-19%MwSt (190€)-Restwert(400€) =Auszahlung 410€.

Nach 6 Monaten bekommst du über den Kniff nochmal 400€ Restwert zurück insgesamt also 810€.

 

Nun der selbe Fall bei Repkosten über dem Wiederbeschaffungswert.

 

Ww: 1100€

Rw: 400€

Repkosten diesmal: 1101€

 

In dem Fall bekommst du den WW (1100)-RW (400)=

700€. Die Versicherung spart 110€.

Drei mal kannst du raten welche Abrechnung der Versicherung lieber ist und worauf versicherungseigene Gutachter getrimmt werden.

 

 

Leider ist es heut zu tage nötig solche Rechenbeispiele durchzuführen um nicht komplett von der gegnerischen Versicherung abgezockt zu werden.

 

Kleiner Hinweis meinerseits: Bei meinem Fall lag ein Schaden lt Gutachten im fast 5-stelligen Bereich vor wodurch die Summen natürlich anders ausgefallen sind als im Rechenbeispiel. Ob die Rechnung so zu 100% zutrifft kann ich nicht garantieren da ich kein Jurist bin. Es ist ein Gedächtnisprotokoll von mir ohne Garantie auf Vollständigkeit und natürlich keine Rechtsberatung. Welche Abrechnung für dich am besten ist bzw überhaupt in Frage kommt kann dir ein Fachanwalt aber definitiv am sichersten sagen.

Als Faustregel gilt aber das es immer besser ist nicht über dem Ww zu kommen mit der Gutachtensumme da du bei Totalschadenabrechnung über dem Ww immer den kürzeren ziehst aus finanzieller Sicht.... zumindest wenn du reparieren willst.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 07.01.2016 um 15:27 Uhr ]


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Wenn jemand wissen will, wie der Gutachter ein am Heck getroffenes Diesel City Coupé aus 2001 mit 250T km einschätzt:

 

Wiederbeschaffungswert: 1400,--

Restwert: 100,--

 

Gruß

Klaus

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Dann bringe die Kiste für die Hälfte selbst wieder in Schwung und besorge dir in 5 Monaten noch den Restwert.................. 8-) natürlich - neuer HU!

 

 

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@ maxpower

 

Vorausgesetzt man hat eine Rechtsschutzversicherung, dann sind Deine Tipps ja mal Gold wert!!!! 8-) 8-)

Vielen Dank für die umfangreiche Info :)

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Wie gesagt als Geschädigter muss dir die gegnerische Versicherung immer ohne wenn und aber die Kosten für einen Rechtsanwalt bezahlen weshalb ich immer darauf zurückgreifen würde. Rechtsschutz muss in diesem Fall nicht sein!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 07.01.2016 um 22:55 Uhr ]


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Genau so ist es!

Für einen Anwalt gilt nicht mal die Begatellschadensgrenze, die bei einem Gutachter Anwendung finden könnte, siehe auch hier bzw. dort!

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