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cinquenrw

Fahrgestellnummer falsch?

Empfohlene Beiträge

Hallo und Willkommen :)

Es ist ja so das Tag der Erstzulassung nicht gleich Tag der Herstellung ist.

Wenn er z.B. ein 1 Jahr beim Händler stand und dann erst zugelassen wurde dann kann es schon durchaus sein das du dann noch ein Modell von 2010 hast was aber 2011 erst zugelassen wurde.

Zu dem Gummigeruch habe ich mal gelesen das das eventuell vom Gummiabreib der hinteren Reifen kommen soll :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kissi am 10.01.2015 um 16:49 Uhr ]


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Ist deiner denn das Facelift, also optisch?

 

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Stinken ist hin und wieder normal. Sind Ablagerungen auf dem Auspuff. So lange er nicht brennt besteht kein Grund zur Sorge. :-D

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Und wenn er brennt, dann bist Du eine Sorge (MHD) los! Also hübsch-artig mindestens Teilkasko versichern. :-D

 

Gruß, Rolf


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Hallo,

 

Starker Gummigeruch aus dem Motorraum beim MHD? Könnte das nicht der berüchtigte Anlasser/Lima-Riemen sein?

 

Grüße, Hajo


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Das ewige Thema Gummigeruch nach Autobahnfahrt! :-D

Das Abrieb von Reifen oder aktuell vom Salz was am Auspuff "verdunstet"!


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ich habe auch immer Ärger mit Gummigeruch. Die scheiß Kondome sind auch nicht mehr das, was sie früher waren. Oder bin ich besser geworden? 8-)

 

Gruß, Rolf

 

PS: kann man den Auspuff an der Stelle mit einem Schutz versehen? Wenn da sich der wenige Gummiabrieb sammelt, dann klopfen dort ja auch Steinchen an. Und das setzt ja auch dem Auspüffchen zu.


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Hallo zusammen,

 

also bei 451 kenne ich mich nicht so aus, aber dei den 450 war in der Motorabdeckungsmulde das Herstellungsdatum des Tridion eingeschlagen. JJ.MM.TT

 


-----------------

Grüße vom WesterWälderKnödelKoch

e25f414dd301e3f92f597e7347ba9699.png

Ja, ich fahre SMART cdi (450er)und das ist auch gut so!!!!!cook.gifonline.gif?icq=282313982&img=21 Solange noch eine (Diesel)Kugel rollt, beginne ich nicht das "Würfelspiel"..... und setzt mich auch nicht in den "S W I N G O"Achtung passt gut auf Eure Cdi´s auf, schließlich gibt leider keine neuen mehr.....

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Quote:

Am 10.01.2015 um 16:54 Uhr hat cinquenrw geschrieben:
Also laut Smart ist die Erstzulassung richtig .


Mitlesen!!!!

 

Erstzulassung ist nicht Baujahr! Auch ein Auto Baujahr 1945 kann Erstzulassung 2002 sein. Das Eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Aber jetzt kommt's, kann das Auto Baujahr 1945 denn auch eine H-Zulassung bekommen, wenn es erst 2002 erstzugelassen wurde?

 

Gruß, Rolf


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Wohl eher nicht ... :-P

 

 


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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Quote:

Am 12.01.2015 um 18:01 Uhr hat Triking geschrieben:
Aber jetzt kommt's, kann das Auto Baujahr 1945 denn auch eine H-Zulassung bekommen, wenn es erst 2002 erstzugelassen wurde?



Gruß, Rolf



 

 

Ja.

Es kommt auf das Bj an und nicht auf die Erstzulassung.

 

Gruß Jörg


 

 

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Wohl Falsch (?), wäre auch unfair denjenigen, welche 30 Jahre ihre Schätze gefahren sind.

 

Kopiert aus:

(http://www.kfz.de/autokennzeichen/h-kennzeichen/)

Damit ein Fahrzeug in den Genuss eines H-Kennzeichens kommt, muss es von einem Gutachter als sogenanntes Kulturgut anerkannt werden. Dafür ist es notwendig, dass vom Tag der Erstzulassung bis zum Tag der Beantragung des H-Kennzeichens, mindestens 30 Jahre vergangen sind. Das Fahrzeug sollte möglichst im Originalzustand erhalten sein.

 

Gruß Andreas

 


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

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Hallo,

 

sicherlich kann es ein H-Kennzeichen bekommen. Das mit der Erstzulassung ist offensichtlich kein Gesetzestext, sondern eine nachlässige Interpretation eines Redakteurs der Website kfz.de, der davon ausgeht, daß immer Baujahr = Erstzulassung.

 

Das Problem liegt aber, theoretisch, ganz woanders, nämlich darin, daß das Auto überhaupt keine Zulassung bekommt, weil es die aktuellen Bestimmungen zur Erstzulassung von heute nicht erfüllt, also kein ABS, Airbags, Kat usw. Das muß es nämlich prinzipiell.

 

In den Fällen, wo sowas bisher vorgekommen ist, hat es aber Sonderregelungen gegeben.

 

Grüße, Hajo

 

 


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