Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
oegger

Händler Auskunft an zweit Käufer

Empfohlene Beiträge

Moin Gemeinde;

 

ich habe einen Smart passion privat gekauft. Der Anbieter hatte diesen vorher von einem Händler gekauft der angeblich den Motor komplett überholt hatte. Da er selber keine Unterlagen dazu vorweisen konnte wollte ich einen Nachweis vom Händler. Dies lehnte der aber mit dem Hinweis ab, ich sei nicht der Käufer der das Fahrzeug von Ihm erworben habe.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, bzw. gesetzlichen Pflichten hat der Händler damit ich einen schriftlichen Nachweis bekomme.

 

Vielen Dank

 

oegger

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dann soll eben der Vorbesitzer diese Unterlagen bei dem Händler anfordern!

 

Dir gegenüber hat der Händler tatsächlich keine Pflichten, schon gar keine gesetzlichen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Man kauft ( und zahlt ) doch keinen überholten Motor wenn es keine Belege gibt. :roll:

 

Außerdem verstehen viele unter "Überholung" neue Kolbenringe :-D


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Überholung kann vieles heissen!

Viele Smarts werden jeden Tag überholt!

Von anderen Fahrzeugen! ;-)

 

Ohne irgendwelche Unterlagen war das in der Tat ein wenig leichtgläubig!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 05.09.2014 um 15:48 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (dem überholtem Motor) kann auch für den privaten Verkäufer zum Problem werden. Zumindest, wenn der Motor kurz nach dem Verkauf Probleme macht.

 

Gruß, Rolf


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wurde gesagt, hätte, angeblich.

 

Wie zur Hölle wurde hier ein Auto gekauft ?

 

:roll:

 

 

PS: Ich könnte da neue Rolex oder Breitling besorgen, Sonder-Foren-Preis, 150,- Euro und natürlich echt .... :lol:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 05.09.2014 um 19:20 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja stimmt, "hätte angeblich" ist keine zugesicherte Eigenschaft, sondern der schüchterne Versuch, auch noch einen Staubsauger zusätzlich zu verkaufen.

 

Obwohl, ich wollte mal Staubsaugervertreter für Vorwerk werden. Dann hätte ich bei einsamen Hausfrauen klingeln dürfen und auch gefragt, ob ich mal den Kobold 8-) vorführen darf? :lol:

 

Gruß, Rolf


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 05.09.2014 um 21:21 Uhr hat Triking geschrieben:
Obwohl, ich wollte mal Staubsaugervertreter für Vorwerk werden. Dann hätte ich bei einsamen Hausfrauen klingeln dürfen und auch gefragt, ob ich mal den Kobold 8-) vorführen darf? :lol:

Ogfähr so: Klick mir!

"Es saugt und bläst der Heinzelmann, wo Mutti sonst nur blasen kann!!" :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 05.09.2014 um 21:39 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Muttu nochmal linken, hatte "S" to much and will auch so nüscht brennen. :lol:

 

Gruß, Rolf


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

... es naut die Blacht - originalverkorkst von Palhuber und Söhne. Auch ich als Frau habe Anspruch darauf ein Glied zu sein .... in der Gesellschaft.

 

einfach genial, ich liebe Loriot.

 

Gruß, Rolf


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

aber geht die Gewährleistung / Garantie nicht auf den zweit Käufer über und muss der Händler nicht dann Auskunft geben?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist ein interessanter Fall, wenn ein Privatmann ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, dann gilt ja für ihn

die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung von 12 Monaten mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten.

Wie verhält es sich da eigentlich mit diesen Fristen, wenn innerhalb dieser Zeit das Fahrzeug von Privat an Privat weiter veräussert wird?

 

Und welche Auskunftspflichten hätte der Händler wie in diesem Fall gegenüber dem Käufer der Fahrzeugs, der ihn mit einem Privatverkauf von dem Kunden des Händlers gekauft hat.

 

Ich hätte ihn mit einer "angeblichen" Motorüberholung ohne Nachweis derselben trotzdem nicht gekauft!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.09.2014 um 10:08 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@ Garantie

 

Aus den Stehgreif keine Ahnung, kann , muss nicht .

 

@ Auskunft

 

Der Händler ist zu nichts ggü. Dritten verpflichtet.


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das hat ja nix mit einer "Garantie" zu tun, sondern mit der eigentlich gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf beim Händler!

Die Frage ist eben, wie es sich verhält, wenn der Käufer das Fahrzeug, das beim Händler gekauft wurde, innerhalb dieser Zeit per Privatverkauf an einen Dritten weiter verkauft!

Ob dabei die Rechte an den Dritten übergehen.

 

Leider hab ich jetzt trotz längerer Suche darüber nix im Netz finden können. :(

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.09.2014 um 11:22 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich bin ja auch Händler und handle mit Gebrauchtem, allerdings nicht mit Autos.

Wenn zu mir ein Kunde kommt und mir erzählt, dass Gewährleistung auf Gerät XY ist, hat er ( leider ) vollkommen Recht. Nicht der Käufer bekommt die Gewährleistung, sondern der verkaufte Artikel. Allerdings gibt es schon Leute, da lässt man sich erst mal beweisen, dass genau Dieses wirklich bei mir gekauft wurde .

Bei Garantie ist das alles ganz anders. Da kann ich auch in die Garantiebedingungen reinschreiben, dass man erst 3 * um´s Haus laufen muß und danach in die Hände spucken muß .Und erst dann gibt es Garantie. Wer es nicht liest, hat einfach Pech gehabt.

Aber das hat der Großteil der Käufer noch nicht gemerkt und lässt sich täglich veräppeln (Bin doch nicht blöd ) .

 

Grüße, Willi

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Jag_Willi am 08.09.2014 um 19:54 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Jag_Willi am 08.09.2014 um 19:55 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.