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Mola

Unfallschaden, Wertminderung, Hilfe!

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Letzte Woche knallte mir eine nette Fahranfängerin in den rechten hinteren Kotflügel. Heute hat sich nun rausgestellte dass die Hinterachse verbogen ist und ausgetauscht werden muss. Dann ist mein Cabrio leider auch ein Unfallauto.

-Kann ich von der Versicherung(ich trage absolut keine Schuld am Unfall) eine Ausbezahlung aufgrund Wertminderung fordern? Ich denke eine Wertminderung besteht, da ich ja jetzt ein Unfallauto besitze. Mein Werkstattmeister meint jedoch ich könnte da nichts erwarten.

-Wäre es evtl finanziell vorteilhafter meinen Smart im aktuellen Zustand zu verkaufen und mir einen vergleichbaren zu suchen? Was würdet Ihr machen?(Mein Smart: Cabrio pulse, 09/2000 21000km)

Bitte helft mir, kenn mich mit diesen Dingen kaum aus. Danke!!!

------------------

 

Knubbelige Grüße!


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Ich bin auch Fahranfänger und habe vor einer Woche auch einen Unfall gehabt. Nur 2 gravierende Unterschiede stellen sich hier bloß. ICH war Schuld und ICH "hatte" den Smart. Ich kann dir nur sagen, das ein Fahranfänger mit so einer Misere schon genug gestraft ist, als das du noch Forderungen bzgl. einer Wertminderung stellen solltest. Und wenn du das Gutachten bei einem Verkauf vorweisen kannst und das alles Paletti ist, solltest du nicht sehr viel einbußen.

Wie dem auch sei.. willst du ihn jemals verkaufen :classic_smile:

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AUF BALD

Jens aus Ems

smart83@web.de


AUF BALD

Jens aus Hannover :)

smart83@web.de

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Sorry, wollte Dir nicht vor den Kopf stossen. Ich hab Deinen Fall gelesen und muss zugeben dass mir sowas auch passieren könnte und auch schon passiert wäre wenn andere nicht gut aufgepasst hätten. Mein Unfall wäre meiner Meinung durch ein wenig mehr Aufmerksamkeit leicht zu verhindern gewesen.

Da die gegnerische Versicherung sowieso meinen Schaden übernimmt kommt es wohl nicht mehr auf die paar Mark Wertminderung hin oder her nicht mehr drauf an. Ich hab da leider kein Mitleid.

Erstens weils nicht ihr eigenes sondern Papas Auto war.

Zweitens weil sie und ihre Mama, die dabei war(ich dagegen allein), nicht die Schuld zugeben wollten und so die Sache noch erschwerten.

Zuguterletzt bin ich selbst Student und kann jede Mark brauchen.

Übrigens hast Du recht, ich will ihn eigentlichg nicht wirklich verkaufen, nicht jetzt, nicht irgendwann.

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Knubbelige Grüße!


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Hallo,

Du hast rechlivh gesehen folgede Ansprüche

gegen deinen Unfallgegener bzw. an seine

Haftpflichtversicherung.

- GUTACHTER wenn der Schaden die Bagatell-

grenze überschreitet(DM 1500). In diesem

Fall tut er das

- RECHTSANWALT Kosten für einen Rechtsanwalt

muß die gegnerische HV übernehmem, wenn es

bei der Schadensregulierung / Klärung der

Schuldfrage Porbleme gibt

- MIETWAGEN / NUTZUNGSAUSFALL während

Reperaturdauer. Zur Zeit erkennen die HVs

DM 51 für das Coupe an. Wie es beim Cabrio

ist weiß ich nicht. Auskunft gibt der ADAC

unter 01805-101112 (für Mitglieder) oder

der Rechtsanwalt hat eine Tabelle

- KOSTENERSATZ für pauschale Unkosten durch

den Unfall Z.B. Telefon oder Porto, Weg zur

Werkstatt und Gutachter (bis DM 40 meist

ohne Nachweis - darüber nur mit Quittung)

- REPARATUR DES SCHADENS bzw. Ersatz des

Zeitwerts (abzüglich Restwert)

- WERTMINDERUNG bei Beschädigung von trag-

enden Teilen, Achsen, Radaufhägungen etc.

die nicht durch Austausch sondern durch

Reparatur instandgesetzt werden und den

Wert des Fahrzeugs mindern z.B. bei

Verkauf (Unfallschäden die nicht

verschwiegen werden dürfen !)

Das ist keine Rechtberatung sondern nur eine Aufzählung von Fakten. Weitere Auskünfte erteilen Rechtsanwälte und Automobilclubs...

------------------

Christian Unger

KLE-CU112


Christian Unger

smart pure cdi

 

Mein Smart

 

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Und wie siehts mit Schmerzensgeld für seelische Grausamkeit aus da ich mit einem Leihsmart zur Smartparade musste?

Aber mal im Ernst, danke für die Info!

------------------

 

Knubbelige Grüße!


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Hallo Mola,

deine Ansprüche sind ja schon gut hier beschrieben.

Es empfiehlt sich für dich, unbedingt einen Rechtsanwalt einzuschalten und weiter ein Gutachten über den Schaden und die Wertminderung erstellen zu lassen.

Weiss ich aus eigener Erfahrung.

------------------

Michael Hitzler

mhitzler@web.de

www.mhitzler.de

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Hallo Mola,

warum um Gottes willen lässt Du Dich von der Werkstatt in rechtlichen Fragen beraten? Erstens dürfen die das nicht und zweitens geht es meistens schief. Bei einem unverschuldeten Unfall sollte man sofort einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten und sich mit dem beraten, bevor man irgendwelche Aufträge erteilt oder etwas unterschreibt. Nicht die Werkstatt, sondern der Anwalt ist der erste Ansprechpartner, egal, wie eindeutig die Schuldfrage zu sein scheint. Es geht später nicht nur um die Schuldfrage, sondern insbesondere auch um die Höhe Deiner Ansprüche. Du hast es später auch nciht mehr mit dem noch so netten Unfallgegner (oder - gegnerin) zu tun, sondern mit dessen Versicherung! Wenn Du keinen Anwalt kennst, klicke einfach auf www.anwaltsauskunft.de

Dort findest Du alles, was du brauchst.

Viele Grüße aus München, AndreasM


 

 

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Mal langsam, ich hab mich nicht von der Werkstatt beraten lassen, hab das nur gefragt weils mir grad als erstes einfiel als ich hörte was meinem Smart so alles fehlte.

Danke für die Tips aber ich denke ich werd trotz allem erst mal auf einen Anwalt verzichten. Ich denke bei Bedarf kann ich den immer noch einschalten.

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Knubbelige Grüße!


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Tja Mola,

das ist genau der Fehler, den so viele machen. Wenn es mal läuft, dann läuft`s. Du bist besser beraten, Dir von Anfang an fachliche Hilfe zu holen, nicht erst dann, wenn es Probleme gibt. Warum sich selber mit Dingen herumschlagen, für die es Fachleute gibt? Das Auto repariert ja auch die Werkstatt, die Begutachtung des Schadens nimmt ein Kfz-Sachverständiger vor. Die Regulierung aber willst Du allein in die Hand nehmen, obwohl die Anwaltsgebühren beim nicht verschuldeten Unfall genauso vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu bezahlen sind wie die Reparaturkosten und die Sachverständigengebühren? Das verstehe ich nicht. Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück und künftig unfallfreie Fahrt, Andreas


 

 

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Naja, nicht alle Werkstätten sind Haifischpools. Ich hatte einen ähnllichen Unfall mit ähnlichem Schaden und über die Werkstatt ist alles zu meiner Zufriedenheit geregelt worden. Mietwagen, Reparatur und Wertminderung. So unbedarft sind viele Werkstätten nicht, die machen sowas ja öfter und haben auch ein Interesse daran ihr Geld von der Versicherung zu sehen. Und ich weiß nicht, wenn alles klappt, kann ich mir den Punk mit einem Anwalt sparen, den kann ich immer noch einschalten, wenn´s ein wirklich großer Schaden ist (total), oder wenn nachträglich noch wer rumzickt. dann reicht´s aber oft auch noch ein eigenes Gutachten nachzuschieben (muss die gegnerische Versicherung zahlen)

Gute Besserung deiner Kugel!

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susanne


susanne

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falls du die kugel verscheuern willst kannst du mir einen preis dafür nennen (repariert & so wie sie ist?)

herzliches beileid

johannes


Liebe Grüße ausm Salzkammergut (Oberösterreich)

Johannes

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Ich kann auch nur sagen: am besten gleich einen Anwalt nehmen. Ich hatte damals (lange vor dem Smart) einen unverschuldeten Unfall. Ich stand an der Ampel und wartete auf Grün, als ich von hinten unsanft über die Kreuzung geschoben wurde. Mein Unfallgegner hat mir und meinem Beifahrer sofort sein vollständiges Verschulden angegeben und hat dies auch gegenüber seiner Versicherung getan. Trotzdem hat die gegnerische Versicherung erst einmal die Zahlung verweigert. (Mein Wagen war Totalschaden, ich hatte ein schweres Schleudertrauma, mein Beifahrer zum Glück nur leichte Prellungen.)

Es muß also gar nicht die Werkstatt sein, die Ärger macht. Manchmal muß man sehr gut Bescheid wissen, um im ganzen Schriftkram mit den Versicherungen immer die richtige Wortwahl zu treffen, und das können Anwälte halt am Besten.

 

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Also Mola, ich denke auch und das sage ich aus der Erfahrung heraus als Opfer eines unverschuldeten Unfalls: nimm dir einen Anwalt.

Der Haifisch, mit dem du es zu tun hast, ist weder deine (nette) Unfallgegnerin noch deine Werkstatt, sondern die gegnerische Versicherung. Du hast es da mit einem Sachbearbeiter zu tun, dessen erste Aufgabe darin besteht, den Schaden für seinen Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten.

Und wenn der es nicht mit einem Anwalt zu tun hat, dann wird der Sachbearbeiter dich an der langen Leine verhungern lassen. Worauf du Anspruch hast, sagt DER dir nicht.

Wie gesagt: die Regelung meines Motorradunfalles, bei dem ich auf einer Vorfahrtstrasse bbei nachweislich nicht überhöhter Geschwindigkeit abgeschossen wurde, zog sich über 5 Monate hin. Allein die Wertminderung musste extra eingefordert werden, dazu ein zweites Gutachten erstellt werden usw usw. Wo die Vesicherung konnte, hat sie verzögert.

Also los zum Anwalt.

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Lieber Kugelblitz,

Deine Empfehlung ist die falsche. Nochmal: Der Werkstatt ist es gesetzlich untersagt, Rechtsberatung zu leisten (§ 1 Rechtsberatungsgesetz). Die Werkstatt vertritt - und das ist ihr gutes Recht, hat nichts mit "Haifischmentalität" zu tun - im wesentlichen ihr eigenes Interesse, nämlich schnell den Werklohn für die Reparatur und das Geld für den evtl. gleich mitvermieteten Mietwagen zu erhalten. Ob der Kunde Wertminderung, Nebenkostenpauschale Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. erhält ist ihr ziemlich wurscht. Der gegnerischen Versicherung geht es darum, die Aufwendungen im konkreten Schadensfall so gering wie möglich zu halten. Auch sie vertitt natürgemäß nicht die Interessen des Geschädigten. Die vertitt eben nur ein Anwalt. Mit "Punk" hat das nichts zu tun. Die versierten Verkehrsrechtler wickeln solche Unfälle unkomliziert und schnell ab. In den meisten Fällen läuft die Kontaktaufnahme über Telefon/Fax/Email, man muß noch nicht einmal in die Kanzlei kommen. Die Auffassung, es sei aufwändig und umständlich, eiunen Anwalt beizuziehen, weshalb man das nur bei Großschäden macht, ist falsch. Man kann als Geschädigter, der man nach einem Crash ziemlich durcheinander ist, viele - später eben nicht mehr zu korrigierende - Fehler machen, wenn man sich nicht an jdm. wendet, der MEINE Interessen vertritt, nicht die der Versicherung, Werkstatt etc.. Unternimmt man diesen Schritt erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird es schwer werden, einen guten Anwalt zu finden, der in dieses Boot noch einsteigt. Also: keine Scheu vor dem Anwalt, die ist unberechtigt. Ich kann mich den Beiträgen von Mhitzler und desi nur anschließen. Wer einmal den Unfall über den Anwalt abwickeln ließ, wird das nicht mehr anders machen.

Viele Grüße aus München, Andreas


 

 

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Hallo,

ihr beschreibt das hier alle recht gut. Aber ich finde Molas Weg schon ganz richtig erst mal keinen Anwalt einzuschalten. Wenn die Sachlage eindeutig ist also klar ist wer Schuld hat und wer nicht dann kann man in der Regel auf einen RA verzichten.l Wäre ja auch noch toller wenn die Versicherungen für jeden kleinen Blechschaden einen Ra bezahlen müßten. (Versicherungsprämien !). Rech habt ihr natürlich wenn es um Personenschäden geht oder um Straftaten (Trunkenheit, Gefährlicher Eingriff in den StV).

Als mir einer hinten auf die Kugel gerauscht ist habe ich alles ganz unbürokratisch mit

der gegnerischen Versicherung und meinem

Unfallgegner geregelt. Auf die Polizei haben wir auch verzichtet (hätte den Gegner nur 75 Dm gekostet für nix).

Hab der Versicherung gesagt ich möchte einen

Tag Nutzungsausfall (DM 51) und Kostenpauschale (50 DM weils es relativ weit ist zum nächsten SC) - hab ich ohne Probs bekommen. Auf die Rep konnte ich im Center warten (hat inkl.Wagenwäsche 58 Min gedauert) für das Geld hab ich mir dann einen Getränkehalter und Türnetze gekauft.

Das war sozusagen mein Trostpflaster.

Ich möchte Euch nicht belehren nur sagen das es besser ist manchmal den unteren weg zu gehen und auf Polizei,Anwalt und Gutachter zu verzichten. Das hält die Versicherungsprämien niedrig und man letztenendlich weniger Ärger.

------------------

Christian Unger

KLE-CU112


Christian Unger

smart pure cdi

 

Mein Smart

 

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Hallo!

Endlich denkt mal jemand so wie ich. Es ist in meinem Fall tatsächlich so dass die Schuld zweifellos nicht bei mir liegt(Wer auffährt hat grundsätzlich schuld) und der Schaden trotz verzogener Achse nicht zu groß sein wird. Also warum Anwalt. Wenn mir die Wertminderung verweigert wird werd ich wahrscheinlich nichts machen können, da bei mir die Achse getauscht wird.

("WERTMINDERUNG bei Beschädigung von tragenden Teilen, Achsen, Radaufhägungen etc.

die nicht durch Austausch sondern durch Reparatur instandgesetzt werden ....")

Nur wenn mir Nutzungsausfall(bei mir gehts leider nicht so schnell mit dem Reparieren) und Mietwagen verweigert werden werd ich wohl einen Anwalt einschalten. Dann liegen aber Gutachten vor. Also denke ich da wird kein Problem sein.

MfG, Mola, der hoffentlich bald seinen Smartie wiederhat!

------------------

 

Knubbelige Grüße!


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Hey ich bin ja Senior Member!!!

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Knubbelige Grüße!


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Hallihallo,

Sie waren sich nicht ganz sicher ob ich nicht auch ein wenig schuld war, worauf ich doch die Polizei rief, ich wusste nicht was ich sonst machen sollte. Die haben dann ganz klar gesagt wo die Schuld liegt. Inzwischen haben sie ihre Meinung geändert, da ihnen wohl klar wurde dass da nichts zu machen ist. Macht mich nur ein wenig sauer da ich dadurch noch eine 3/4 Stunde länger am Unfallort aufgehalten wurde.

Ansonsten: Ist es falsch anzunehmen dass bei einem Gutachten und Reparatur durch eine Smartwerkstatt alle Schäden gefunden und beseitigt werden?

Hab grad erfahren dass es wohl noch 2 Wochen dauert bis eine neue Hinterachse da ist. Shit happens! Naja dann gibts wenigstens nen saftigen Nutzungsausfall.

------------------

 

Knubbelige Grüße!


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Hallo Mola,

ich hab noch mal weiter oben nachgelesen und da viel mir dieser Satz ins Auge

---Schnipp---

Zweitens weil sie und ihre Mama, die dabei war(ich dagegen allein), nicht die Schuld zugeben wollten und so die Sache noch erschwerten.

--Schnipp--

Also ich weiss jetzt nicht wie der Sachstand ist, aber allein das reicht für einen Rechtsanwalt. Schliesslich gehts denen aj auch um das Thema Versicherungsrabatt.

Ansonsten: Würde ich heute deinen Smart als Gebrauchtwagen kaufen wollen, würde mich diese Unfallhistorie ganz schön vorsichtig machen. Wo eine Hinterachse verbogen ist, da kanns durchaus auch ein bisschen mehr sein.

Ich würde dir den wahrscheinlich gar nich abkaufen, sondern mich mit einem - ich muss mir das alles noch mal überlegen - mich verabschieden.

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Michael Hitzler

mhitzler@web.de

www.mhitzler.de

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Hallo Mola,

genau für all diese Fragen wäre ein Rechtsanwalt, möglichst mit Spezialisierung Verkehrsrecht, der/die einzige, der das ganze unter Wahrung DEINER Interessen beantworten kann.

Wäre ich dein Unfallgegner, wäre ich schon beim Anwalt gewesen und hätte mich beraten lassen. Wenn der eine Chance gesehen hätte, daß du mitschuldig bist, hätte er in meinem Auftrag schon die Versicherung darauf hingewiesen. Diese hätte dann, so sie zum gleichen Ergebnis käme, die Kostenübernahme verweigert oder nur teilweise zugesagt.

Die Polizei entscheidet nicht, wer am Unfall schuld war. Sie kann höchstens am Unfallort einen Strafzettel ausstellen, wenn z.B. jemand die Vorfahrt genommen hat. Liegt allerdings ein Personenschaden vor, macht sie das auch nicht mehr, sondern gibt das ganze gleich an die Staatsanwaltschaft ab.

Bei der Wertminderung gibt es neben der tatsächlichen auch eine solche, die sich nur aus der Tatsache, daß du ein Unfallauto hast herleitet.

So hab ich letztes Jahr einen Motorraundfall gehabt; am motorrad war die Gabel beschädigt und wurde fast vollständig ausgetauscht.

Trotzdem konnte mein RA eine Wertminderung geltend machen. Die Vesicherung liess hierzu ein Gutachten einholen und hat dann gezahlt.

------------------

Michael Hitzler

mhitzler@web.de

www.mhitzler.de

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Hallo,

klar gibt es auch Wertminderung wenn die

Achse komplett getauscht wurde. Man darf diesen Unfallschaden bei einem Weiterverkauf

nicht verschweigen, allein diese Tatsache reicht schon aus um eine Wertminderung geltend zu machen. Immerhin fährt Mola jetzt (leider) einen Unfallwagen.

 


Christian Unger

smart pure cdi

 

Mein Smart

 

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O.K. , ich seh´s ein,dass in meinem Fall wohl auch das extrem gute Verhältnis zu meiner Werkstatt für deren Einsatz zu meinen Gunsten verantwortlich war, bei so manchen SC´s wär ich da nicht so sicher...

Zur Wertminderung: Ich hatte das "Glück" schon zwei Unfallautos verkaufen zu müssen und keinerlei Probleme. 1. gibt´s für Interessenten die Möglichkeit, das Auto checken zu lassen (ADAC) um bösen Überraschungen vorzubeugen, 2. hab ich alle Rechnungen und Reparaturberichte aufgehoben. Die Käufer waren´s zufrieden zu wissen, dass da nix gemauschelt wurde und der Schaden gut beseitigt wurde und sind beide Male zufrieden mit den Autos abgezogen. Also mal keine Panik, noch willst du den Kleinen ja fahren.

Viel Glück mit der Versicherung!

------------------

susanne


susanne

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Tach !

Das würde ich auch so machen mit den Reparaturrechnungen usw. Aber er darf es halt nicht verschweigen wenn er die Kugel verkauft und deswegen ist das Auto gleich weniger Wert auch wenn es fachgerecht instand gesetzt wurde. Wenn er den Unfall "arglistig" Verschweigen würde und das käme mal raus (z.B. im SC "Ach Sie ham gez den der den ganzen Vorderwagen krumm hatte, sehen sie ich bin über die VIN ins System gegangen - gucken sie mal der hat mal aber heftigst einen auf die Nase gekriegt..."). Die meisten Versicherer zahlen die Wertminderung auch ohne Probleme. Nach meiner Erfahrung sind hier nach Molas Schadenscilderung etwa 500 bis 700 Mark gerechtfertigt (hab das Auto nicht gesehen - sagt mir aber die Praxis als Techniker bei einer Autovermietung mit etlichen Unfallschäden)

*VIN = Vehicle Identification Number

Fahrzeug Indetifizierungs Nummer

Fahrgestell-Nummer

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Christian Unger

KLE-CU112


Christian Unger

smart pure cdi

 

Mein Smart

 

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