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GK

Smart Kostenvoranschlag bei der gegn. Versicherung einreichen?!

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Hallo,

bin heute gegen das Garagentor gefahren.

 

War heute Nachmittag dann bei Smart und hab den Schaden ansehen lassen. Bekommen morgen einen Kostenvoranschlag.

 

Kann ich den eigentlich ohne Probleme bei der gegnerischen Versicherung einreichen und um Auszahlung bitten? Werden mir dann 19% MwSt. abgezogen?

 

Oder wie läuft das, wenn ich den Schaden selber repariern möchte?

 

Sind ca. 1.000 Euro.

 

Danke

Gruß aus HH

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von GK am 26.11.2012 um 16:29 Uhr ]


Smarte Grüße

Gunnar

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Am 30.07.2012 um 21:21 Uhr hat GK geschrieben:
Kann ich den eigentlich ohne Probleme bei der gegnerischen Versicherung einreichen und um Auszahlung bitten? Werden mir dann 19% MwSt. abgezogen?

Einer Regulierung des Schadens auf Kostenvoranschlagsbasis sollte nichts im Wege stehen.

Allerdings wird die Mehrwertsteuer dann normalerweise abgezogen!

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OK, da reicht auch der ganz normale Kostenvoranschlag, den ich von SMART bekomme?

Was sagt man dan denn am besten bei der gegnerischen Versicherung?

 

Danke


Smarte Grüße

Gunnar

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Quote:

Am 30.07.2012 um 21:29 Uhr hat GK geschrieben:
Was sagt man dan denn am besten bei der gegnerischen Versicherung?

Na, daß man auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen will.

Was sonst?

 

Manche Versicherungen wollen Dich auch ganz gerne zu einem Betrieb schicken, mit dem sie ein Abkommen haben.

Das musst Du aber nicht akzeptieren.

 

Allerdings bin ich davon ausgegangen, daß hier zumindest ein gravierender Schaden vorliegt, also daß ein Panel zumindest ausgetauscht werden müsste, weil es stark beschädigt ist.

In Deinem anderen Fred ist aber die Rede davon, daß lediglich Kratzer vorliegen, die evtl. sogar raus poliert werden können.

Deshalb sag ich da jetzt lieber nix mehr zu!

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Hallo,

Smart tauscht natürlich alles aus! Ich würde es aber polieren und damit ggf. zufrieden sein.

 

Lt. Smart gut 1.000 Euro Schaden. KVA bekomm ich morgen von Smart.

 

Alles in Ordnung :)

 

Gruß aus HH


Smarte Grüße

Gunnar

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Die Reparatur auf Basis des Kostenvoranschlags geht ja davon aus, daß der Schaden ja vorliegt und Du z.B. beim Verkauf des Fahrzeugs entsprechend weniger dafür bekommen würdest, auch wenn dies evtl. in der Zukunft liegt.

Durch die Beschädigung liegt ja normalerweise eine konkrete Wertminderung des Fahrzeugs vor.

Nichts anderes soll die Reparatur auf Basis des Kostenvoranschlags kompensieren.

 

Kannst ja den Fortgang der Geschichte hier posten!

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Moin,

hab nun gestern Abend den Kostenvoranschlag von Smart (MB Händler in HH) bekommen.

 

Sind 931,- Euro.

 

Die Werkstatt hat ihn mir ausgehändigt und ich kann nun den Unfallverursacher anrufen und fragen, wie er es abwickeln möchte. Selber zahlen oder Versicherung nutzen.

 

Der Smart-Händler würde den Kostenvoranschlag mit Bildern (Bilder hab ich nicht mit meinem Kostenvoranschlag bekommen) an die Versicherung senden, wenn ich mich dann wieder melde.

 

Hab ich jetzt überhaupt den richtigen Kostenvoranschlag, um auch selber mit der Versicherung abzurechnen? Weil ich ja keine Bilder hab.

 

Danke

Gruß aus HH


Smarte Grüße

Gunnar

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Am 01.08.2012 um 07:27 Uhr hat GK geschrieben:
Sind 931,- Euro.

Ist das mit oder ohne MwSt.?

Du musst übrigens damit rechnen, daß die Werkstatt für den Kostenvoranschlag etwas verlangt, wenn Du die Reparatur dort nicht durchführen lässt!

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Hallo,

da geht die MwSt. dann noch runter!

Ja, hab ich mir auch schon gedacht, dass die Werkstatt dann was haben möchte.

 

Blieben halt ca. 750 Euro über. Dann noch ggf. etwas für den KVA.

Was ich definitv benötige, ist ein gebrauchter Scheinwerfer.

Smart tausch halt sofort alles aus.

Beide Kotflügel

Fronpanel

Scheinwerfer

Div. Styropordämpfer usw.

 

Das Restrisikio besteht darin, dass man jetzt nicht zu 100% sagen kann, ob nach dem Abbau der Frontpanels noch irgendwas kaputtes entdeckt wird.

Das könnte ich natürlich am WE mal machen.

 

Gruß aus HH

 

 


Smarte Grüße

Gunnar

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wenn der schaden ordnungsgemäß gerichtet wurde, kannste den gutachter noch mal anrufen, er bestätigt dir das ganze, und du bekommst die märchensteuer ebenso von der versicherung erstattet, ausser das ganze läuft gewerblich.

 

 


 

 

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Besonders findige Versicherer schicken ggf. noch einen eigenen schlitzohrigen Gutachter der dir, dann in deinem Fall, mit einem "400,- Euro" Scheck vor der Nase rum wedelt.

 

"..das bisschen haben sie doch schnell selber gerichtet...sie sind doch handwerklich geschickt..."

 

Einfach ignorieren. 8-)

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Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

Smart Passion 11/2007 71PS -Die Kraft der 3 Kerzen-

Golf V GTI - fürn Sohn.....

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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wenn der schaden ordnungsgemäß gerichtet wurde, kannste den gutachter noch mal anrufen, er bestätigt dir das ganze, und du bekommst die märchensteuer ebenso von der versicherung erstattet, ausser das ganze läuft gewerblich.

 

Das ist ja mal ne Aussage... da krieg ich noch 2000 €, schön !


Dummheit ist eine merkwürdige Krankheit, es leider nicht der Betroffene, sondern die Anderen.

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Am 01.08.2012 um 08:56 Uhr hat zimbo geschrieben:
wenn der schaden ordnungsgemäß gerichtet wurde, kannste den gutachter noch mal anrufen, er bestätigt dir das ganze, und du bekommst die märchensteuer ebenso von der versicherung erstattet, ausser das ganze läuft gewerblich.

 

Stimmt nicht ganz.

Die USt wird gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nur erstattet, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

D.h. wenn Du fiktiv abrechnest und den Schaden selbst reparierst, dann bekommst Du nur die USt erstattet, die Du auch tatsächlich bezahlt hast.

 

Im Übrigen rate ich immer davon ab, Unfälle selbst abzuwickeln. Die Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadensersatzes und müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen werden.

Hier wird allzu oft aus Unwissenheit viel Geld verschenkt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 01.08.2012 um 12:37 Uhr ]

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Quote:

Am 01.08.2012 um 12:32 Uhr hat quattroporte geschrieben:

 

 

Stimmt nicht ganz.

 

Die USt wird gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nur erstattet, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

 

 

Im Übrigen rate ich immer davon ab, Unfälle selbst abzuwickeln. Die Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadensersatzes und müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen werden.

 

Hier wird allzu oft aus Unwissenheit viel Geld verschenkt.

 

 

 

 

 

 


 

Zu 1: Ja, das mit der Mwst stimmt - halb. Sollte man selber Teilerechnungen belegen können, so kann man diese Mwst geltend machen.

 

Zu 2:

 

Es lohnt in 9 von 10 Fällen den Schaden, wenn es ein banaler "Rempler" ist, auf KV (ohne großen Heckmeck) abzurechnen.

 

Aufgrund der a: großen Tauschmentalität und b: der enormen Lohnkosten bleibt immer reichlich "was hängen". Die Lackierwerkstätten bspw. rufen Preise auf, da wird einem schwindelig.

 

Und das braucht man auch, denn der bezahlte Wertverlust für einen "Unfallschaden" ist lachhaft gering. Ich kenne 2 Bekannte die bekamen für einen "~7000,- Euro Schaden" mal gerade 800,- Euro Peanuts wegen dem Makel "Unfallwagen" . Lachhaft. An sich Dummheit den Wagen in so einem Fall nicht unrepariert zu verkaufen. "Unfallwagen" sind heute fast unverkäuflich da der Käufer die Riesenauswahl hat, an unfallfreien Wagen.

 

 

Also muss man selber sehen dass man komplett unterm Strich gut bei weg kommt.

 

Und das geht am besten wenn man bspw. auf 350,- Euro Lackierkosten verzichtet, sie selber einsteckt und die Schrammen zu 99% auspoliert. Oder bei einem Riss im Stoßfänger, diesen mit Spezialkleber zu kleben. Der Preisunterschied zu "Neu" kann durchaus 600,- Euro betragen. Und die Werkstätten kleben nicht, da gibt es nur und immer "NEU" ...

 

Nach 4 Jahren , wenn die Schrammen "Geschwister" bekommen haben, kräht bei einem Verkauf KEIN Hahn mehr wegen der EINEN Schramme von vor 4 Jahren.

 

Aber, wie bereits oben erwähnt, der Deutsche wäre nicht "DEUTSCH" wenn er nicht wegen jedem Furz seinen Wagen zum Lackierer bringen würde.....

 

 

 

PS: @ GK : Natürlich ist DEIN Schaden kein Schaden der den Wagen zum Unfaller degradiert !

 

 

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 01.08.2012 um 13:37 Uhr ]


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Hab vorhin mal der Versicherung des Verursachers angerufen und die Infos durchgegeben.

Wird jetzt in die Schadensabteilung gegeben. Ich soll mich dann morgen oder Freitag melden und mal nachfragen, ob sie mit einem KVA samt Bildern zufrieden sind (dann muss ich noch Bilder machen) oder ob sie noch mal einen Gutachter schicken.

 

Falls mit Smart was für den KVA berechnet, wenn ich es selber mache, kann ich die Rg. auch bei der gegnerischen Versicherung einreichen?

 

Danke


Smarte Grüße

Gunnar

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Am 01.08.2012 um 13:53 Uhr hat GK geschrieben:
Hab vorhin mal der Versicherung des Verursachers angerufen und die Infos durchgegeben.

Wird jetzt in die Schadensabteilung gegeben. Ich soll mich dann morgen oder Freitag melden und mal nachfragen, ob sie mit einem KVA samt Bildern zufrieden sind (dann muss ich noch Bilder machen) oder ob sie noch mal einen Gutachter schicken.



Falls mit Smart was für den KVA berechnet, wenn ich es selber mache, kann ich die Rg. auch bei der gegnerischen Versicherung einreichen?



Danke

 

Die Versicherung hat schonmal gar keinen Gutachter an Dein Auto zu schicken!

 

Aus meiner beruflichen Erfahrung hab ich eine Vermutung was passieren könnte: Die Versicherung wird die Stundenverrechnungssätze als unangemessen hoch beurteilen und einen kräftigen Abschlag vornehmen. Ist leider usus, vor allem wenn jemand nicht anwaltlich vertreten ist...

 

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag sind selbstverständlich auch erstattungsfähig.

Und die übliche Unfallpauschale bitte nicht vergessen. Ist zwar nicht viel, aber besser als nix...

 

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@quattroporte

 

Ich hab ne Rechtsschutzversicherung.

 

Was hat es denn mit der Unfallpauschale auf sich? Wie krieg ich das raus und was reich ich da wie ein?

 

Danke dir.

 

 


Smarte Grüße

Gunnar

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Die Unfallpauschale ist eine pauschale Abgeltung für Deine Aufwendungen wir bspw. Porto- und Telefonkosten, ohne dass man diese konkret nachweisen muss.

 

Als üblich hat sich ein Betrag zwischen 25 und 30 € durchgesetzt.

 

Wenn Dich selbst kein Verschulden trifft brauchst Du Deine Rechtsschutzversicherung gar nicht damit bemühen, denn die RA-Kosten sind wie gesagt von der gegnerischen Versicherung als Schadensersatz zu erstatten!

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OK.

Bei der Versicherung sag ich dann, ich möchte bitte zusätzlich auch eine Unfallpauschale von 25 Euro ausgezahlt haben?

 

Danke


Smarte Grüße

Gunnar

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Am 01.08.2012 um 14:27 Uhr hat quattroporte geschrieben:

 

Die Versicherung hat schonmal gar keinen Gutachter an Dein Auto zu schicken!

 

 

 

Aus meiner beruflichen Erfahrung hab ich eine Vermutung was passieren könnte: Die Versicherung wird die Stundenverrechnungssätze als unangemessen hoch beurteilen und einen kräftigen Abschlag vornehmen. Ist leider usus, vor allem wenn jemand nicht anwaltlich vertreten ist...


 

1. Doch, das tun sie gerne und der wedelt dann mit einem sehr niedrigen Scheck .....

 

2. Ja, klar, alles Banditen....

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Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

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Am 03.08.2012 um 07:56 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
Quote:
Quote:


Am 01.08.2012 um 14:27 Uhr hat quattroporte geschrieben:


 

 

Die Versicherung hat schonmal gar keinen Gutachter an Dein Auto zu schicken!

 

 

 

 

 

Aus meiner beruflichen Erfahrung hab ich eine Vermutung was passieren könnte: Die Versicherung wird die Stundenverrechnungssätze als unangemessen hoch beurteilen und einen kräftigen Abschlag vornehmen. Ist leider usus, vor allem wenn jemand nicht anwaltlich vertreten ist...

 


 

 

 

1. Doch, das tun sie gerne und der wedelt dann mit einem sehr niedrigen Scheck .....

 

 

 

2. Ja, klar, alles Banditen....

 

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Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

 

Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

 

Smart Passion 11/2007 71PS -Die Kraft der 3 Kerzen-

 

Golf V GTI - fürn Sohn.....

 


 

1. Nur weil die das teilweise ganz gern machen heißt das noch lange nicht dass man sich als Anspruchsteller darauf einlassen muss!

 

2. Nö, keine Banditen. Aber freiwillig wird halt nunmal nur das allernötigste bezahlt und wer sich einschüchtern oder abspeisen lässt verzichtet u.U. auf viel Geld!

 

 

 

 

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Werde heute Vormittag mal anrufen und dann berichten, was sie nun gesagt haben.

 


Smarte Grüße

Gunnar

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So, waren bisher eigentlich ganz nett bei der Kravag :)

 

Ich soll jetzt den KVA und Bilder hinmailen. Man meldet sich dann.

 

Ich wurde gleich schon mal nach meinen Bankdaten gefragt, falls ich es selber richten möchte. Klingt ja erstmal nicht schlecht.

 

Warten wir mal ab.

 

Gruß aus HH


Smarte Grüße

Gunnar

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Die Kravag wird das Gutachten durch "carexpert24" prüfen lassen, sollte dies zu einer günstigeren Kostenvoranschlag kommen, wird dieser zu Regulierung zu Grunde gelegt.

 

Einen Anspruch auf den Kostenvoranschlag von Smart hast Du nur, wenn Dein Auto nicht älter als 3 Jahre ist oder, falls älter, Du nachweisen kannst, dass Dein Auto regelmäßig durch eine Vertragswerkstatt gewartet wurde. Als Nachweis dient das Serviceheft.

 

Grundlage dafür ist ein BGH-Urteil aus 2009 (Porsche-Urteil).

 

 

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smartville_signatur_rw.jpg

 

 

 


smartville_signatur_rw.jpg

Smart 451.432 Pulse 62 kw+ (61 c.i.) Spritmonitor.de

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Anwalt nehmen fertig!

Der regelt das schon das auf Grundlage des KV abgerechnet wird!


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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