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DrHook

Brauchen diese MDC eine Zulassung?

Empfohlene Beiträge

Verehrtes Forum,

Diese beiden ersten Artikel auf dieser Seite hier:

 

http://www.misterdotcom.de/smart/for2_2_ab_2007/Beleuchtung/beleuchtung.html

 

haben schon alles das, was ich gerne hätte. Meine Frage wäre jetzt, ob ich die einfach so einbauen kann, oder ob ich bestimmte Dinge beachten muss (Zulassung, TÜV, Eintragung etc.).

Für mich wäre das Modul für die Nebler von Interesse.

Cheers

Hook

 

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hat keine TÜV und streng genommen erlischt damit die Zulassung und der Versicherungsschutz

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smartville_signatur_rw.jpg

 

 

 


smartville_signatur_rw.jpg

Smart 451.432 Pulse 62 kw+ (61 c.i.) Spritmonitor.de

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Grundsätzlich sind beide Module bzw. der Gebrauch dieser illegal.

Fernscheinwerfer und Nebelscheinwerfer dürfen nicht als Tagfahrlicht genutzt werden, da keine RL-Zulassung.

 

Hier noch einmal der Link zum Anklicken...


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Hallo, ich habe sie mir einbauen lassen und bin sehr zufrieden, da die Lampen auch nur mit 70% der Neblerhelligkeit leuchten gibt es absolut keine Probleme und ich glaube es gibt auch kein Polizist der das als nicht zulässig erkennen würde!? Sie gehen an sobald man den Wagen öffnet und da ich nachts auf einem dunklen, unbeleuchteten Hinterhofparkplatz parke sind sie auch da eine grosse Hilfe. Ich öffen den Wagen mittels Fernbedienung aus 20 Metern und schwups es ist alles beleuchtet :)

Grüsse

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Headgear am 11.01.2012 um 09:15 Uhr ]

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Also ist es so, wie mit vielen dieser netten Helferlein von MDC: Eigentlich kannste sie nicht nutzen, da deine Versicherung flöten geht.

Frage: Kann man die Teile irgendwo eintragen lassen, oder müsste MDC da ein Teilgutachten vorlegen (und anfertigen lassen)?

 

@Headgear: Macht dir das keinen Kopf? Ich persönlich hätte diese Funktionen auch gerne, würde mich aber einen Einbach nicht trauen.

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Quote:

Am 11.01.2012 um 09:15 Uhr hat Headgear geschrieben:
Hallo, ich habe sie mir einbauen lassen und bin sehr zufrieden, da die Lampen auch nur mit 70% der Neblerhelligkeit leuchten gibt es absolut keine Probleme und ich glaube es gibt auch kein Polizist der das als nicht zulässig erkennen würde!? Sie gehen an sobald man den Wagen öffnet und da ich nachts auf einem dunklen, unbeleuchteten Hinterhofparkplatz parke sind sie auch da eine grosse Hilfe. Ich öffen den Wagen mittels Fernbedienung aus 20 Metern und schwups es ist alles beleuchtet :)

Grüsse





[ Diese Nachricht wurde editiert von Headgear am 11.01.2012 um 09:15 Uhr ]


 

Spätestens beim TÜV biste im Arsch! ABE weg!


Ich hab keine Ahnung, davon aber jede Menge

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Am 11.01.2012 um 15:11 Uhr hat passion-herby geschrieben:
Quote:


Am 11.01.2012 um 09:15 Uhr hat Headgear geschrieben:

Hallo, ich habe sie mir einbauen lassen und bin sehr zufrieden, da die Lampen auch nur mit 70% der Neblerhelligkeit leuchten gibt es absolut keine Probleme und ich glaube es gibt auch kein Polizist der das als nicht zulässig erkennen würde!? Sie gehen an sobald man den Wagen öffnet und da ich nachts auf einem dunklen, unbeleuchteten Hinterhofparkplatz parke sind sie auch da eine grosse Hilfe. Ich öffen den Wagen mittels Fernbedienung aus 20 Metern und schwups es ist alles beleuchtet :)


Grüsse









[ Diese Nachricht wurde editiert von Headgear am 11.01.2012 um 09:15 Uhr ]


 

 

 

Spätestens beim TÜV biste im Arsch! ABE weg!

 

 


 

So lange er es nur als Coming/Leaving Home nutzt ist doch alles in Butter!


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Nein, sie sind auch beim fahren an, leuchten aber nicht stark. Beim Tüv lasse ich es darauf ankommen oder ziehe vorher einfach das Teil ab und stecke es nachher wieder drauf. Primär habe ich es gekauft da mir dadurch mehr Sicherheit erhoffe...

Lg

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Am 11.01.2012 um 15:01 Uhr hat DrHook geschrieben:
Frage: Kann man die Teile irgendwo eintragen lassen, oder müsste MDC da ein Teilgutachten vorlegen (und anfertigen lassen)?

 

Hallo ...

 

Mein TÜV-Prüfer kann das so nicht Eintragen weil er keine Helligkeits- und Blendprüfung machen kann. Ohne dieses also auch keine Einzelabnahme.

 

Er sagte so was geht nur im Lichttechnischen Institut Karlsruhe. Ich also beim dortigen Chef, Dr.-Ing. Karl Manz, angerufen und mein Problem geschildert. Dieses Begutachten/Prüfen geht natürlich, kostet aber je nach Aufwand ab 600€ - 700€.

 

Ich war im Oktober zum ersten mal beim Tüv, er sah die Tagfahrlichtschaltung zwar aber ignorierte sie.

Auch bei einer Verkehrskontrolle durch die Rennleitung fragte niemand danach.

 

Beim Golf 6 Tagfahrlicht leuchtet auch die Birne vom Fernlicht. Im Fernlicht ist ne 2 Faden Birne drin. Fernlicht und TFL. VW kann sich schließlich diese Gutachten in Karlsruhe ja auch leisten.

 

Smarte Grüße aus Göttingen ...

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db_image.php?image_id=2265&user_id=684&width=423?no_cache=1325000711

ForTwo 451 Coupe, EZ.:10/08, 71(80)PS mhd, Passion, SilverEdition.

 


Kein Bock mehr auf dieses Forum. Nur noch Spam, Hetze und blöde Kommentare ( Außer einigen wenigen die wirklich helfen wollen, euch Respekt ! )

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Am 11.01.2012 um 09:15 Uhr hat Headgear geschrieben:
Hallo, ich habe sie mir einbauen lassen und bin sehr zufrieden, da die Lampen auch nur mit 70% der Neblerhelligkeit leuchten gibt es absolut keine Probleme und ich glaube es gibt auch kein Polizist der das als nicht zulässig erkennen würde!? Sie gehen an sobald man den Wagen öffnet und da ich nachts auf einem dunklen, unbeleuchteten Hinterhofparkplatz parke sind sie auch da eine grosse Hilfe. Ich öffen den Wagen mittels Fernbedienung aus 20 Metern und schwups es ist alles beleuchtet :)

Grüsse





[ Diese Nachricht wurde editiert von Headgear am 11.01.2012 um 09:15 Uhr ]


 

Es geht doch nicht darum, was ein Polizist sehen würde oder nicht.

 

Es geht darum, was die Verwendung von nicht zugelassenen Einbauten im Falle eines Unfalls für Konsequenzen hat. Der von der Versicherung bestellte Gutachter wird das Fahrzeug auseinander nehmen und so ein leichtfertiger Einbau ist ein gefundenes Fressen um dich auf den Kosten sitzen zu lassen.

 

Es mag durchaus sein, dass die eingebaute Technik von MDC mit dem Unfall in keinem erkennbaren Zusammenhang steht, aber da ungeprüft und im Rahmen der StVO nicht zugelassen interessiert das keinen. Und wegen so einem Zeugs sich freiwillig auf einen teuren und langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einlassen???? :roll:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ovale am 11.01.2012 um 18:16 Uhr ]

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Leute....natürlich hat das Modul keine Zulassung. Dadurch verliere ich aber nicht unbedingt sofort die ABE oder den Versicherungsschutz. Sollte es zu einem Unfall kommen, dann muss erst mal nachgewiesen werden, dass dieser ursprünglich durch das Modul entstanden ist. Zur HU habe ich die ganze Geschichte abgeschaltet und gut war´s. Wo kein Kläger, da kein Richter. 8-)

 

 

 

 

-----------------

Gruß

maikel

 

www.varaboard.de

www.varamaikel.de.tl

www.maikelsseite.de

 

 

Fortwo Coupe pulse EZ 12/02 61PS Benzin

derzeitige Laufleistung (12/11) ~190.000km

Lederausstattung Soundsystem Glasdach Klima Stebel-Truckhorn Garmin 276c

 

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Hier kannst du dich ein wenig in die Thematik einlesen - war eine lustige Diskussion damals hinsichtlich des Tempomats...

 

:lol:

 

Gruß

Salzfisch

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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 186.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 11.01.2012 um 19:00 Uhr ]


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 332.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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