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logicmann

Mängel am 451er ?! & Software Update

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Hallo zusammen,

 

das ist mein erster Beitrag hier im Forum. Ich hoffe auf Verständnis, falls ich ein paar Fehlerchen mache;-).

 

Meine Frage:

 

Ich habe einen Smart fortwo Passion BJ 02/2008 bei einem SC gekauft. Nach einer Woche stelle ich folgende Mängel fest.

 

- Rückwärtsgang kann oft nicht geschaltet werden. Die Anzeige im Display bleibt auf "N" stehen. Um den R-Gang einlegen zu können, ist der Smart über die Zündung aus und wieder einzuschalten.

 

Gelesen habe ich, dass dieser Fehler mit einen Softwareupdate behoben sein soll. Jetzt gibt aber wohl mehr als ein Softwareupdate.

einmal Gertriebe Softwareupdate und einmal Motor Softwareupdate? Soll ich da einfach im SC sagen, die sollen beides machen?

 

Kostet dieses SOFTWAREUPDATE denn wirklich Geld? wenn ja, kann ich es nicht verstehen, da das Fahrzeug Mängel aufweist, die durch den Hersteller somit behoben werden.

 

-Wischwasser funktioniert nicht. D.h. die Scheibenwischer vorne und hinten laufen, aber wenn ich das Spritzwasser haben möchte, tut sich garnix und man hört auch keinen Motor. Auch die hintere Wischwasserspumpe funktiniert nicht.

 

- Das Panoramadach ist komplett mit Rissen überzogen. Leider übnernimmt SMART auf Kulanz nur das DACH. Den Einbau muss ich mit 280,-€ selber übernehmen.

Ist das normal ?

 

Grüße

logicmann

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na und wo ist das Problem...

 

das Zauberwort heisst Gewährleistung.. sind die Mängel dir jetzt aufgefallen oder hast du den Smart so gekauft ??

 

ich würde zum SC fahren und den mal die situation schildern. Problem bekommst du nur wenn du schon bei der Probefahrt die Mängel festgestelt hast und der Händler dir diese auch mitgeteilt hat.. was steht im Kaufvertrag an Mägeln drinn ???


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Darum schwöre ich auf das 4-Jahres-Wertpaket, gerade bei gebrauchten.

 

 

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Hallo,

 

also bei der PF ist mir das nicht aufgefallen. Auch im Vertrag stehen keinerlei Mängel.

 

Mein Vorbesitzer hat allerdings bei CarGarantie einen BASIC 100 für 2 Jahre abgeschlossen. Diese übernimmt aber keine Scheiben - und Karosserieteile.

 

Mein SC sagt aber, dass das Panoramadach nur auf Kulanz gewechselt werden kann.

 

SC hat also einen Kulanzantrag gestellt. Übernahme Dach 100 %

Einbau 0% also der Kunde.

 

Er sagte mir, dass das Fahrzeug schon älter als 2 Jahre ist und deshalb keine Garattieansprücjhe mehr geltende gemacht werden können.

Das Dachporblem ist aber ein Herstellungsfehler.

 

Ich weiß jetzt nicht, wie ich damit umgehen soll.

 

Was ich ebenfalls rausbekommen habe ist, das CarGarantie den Einbau der Wischwasserpumpe und die Pumpe 100 % übernehmen.

 

Gruß

Sascha

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Rückwärtsgang Softwareupdate und ggf. Bremslichtschalter, im schlimmstenfalls Kupplung selber.

Zum Dach, hab ich auch da würde ich wenn vorhanden die Teilkasko in Anspruch nehmen.


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hi Timo,

 

hab Vollkasko. mit 300 SB. Da macht es nicht wirklich so viel Sinn die Kasko zu nutzen.

Schade, die Idee wäre nicht schlecht.

 

Was meinst du mit :

 

"ggf. Bremslichtschalter, im schlimmstenfalls Kupplung selber."

 

Hat das was mit der Wischwaschanlage zu tun ? Kenn mich leider überhaupt nicht aus.

 

Gruß

Sascha

 

 

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Das hat alles mit dem Rückwärtsgang zu tun.

Vollkasko beinhaltet auch eine Teilkasko und da ist die SB meist niedriger.


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hi Timo,

 

du meinst also, dass das Problem mit dem RG auch mit dem Bremslichtschalter bzw. der Kupplung slebst zu tun habe kann ?

 

Ohjee, so langsam wirds aber heftig. Hab den kleinen jetzt erst seit knapp 2 Wochen und schon soo viel Leiden. Ich hoffe, das ganze geht gut aus.

 

Kann da das SC nicht auch was Kulanztechnich bzw. Gebrauchtwagengarantie/ Gewärhleistung machen?

 

Gruß

Sascha

 

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Kurzes Update bezgl. Wischwasserpumpe. Meine Frau hat eben angerufen und gesagt, dass die HUPE nicht mehr funktioniert. ;-)

 

Ist es dann Sicherung 11 oder Sicherung Nr. 20

 

Gruß

Sascha

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Oder der Schleifring im Lenkrad ist angegammelt das die Hupe nicht funktioniert !;-)

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Könnte das auch der Grunde für das Quietschen sein, wenn ich das Lenkrad drehe ?

 

Aber gammelt so was so schnell an. Das Auto ist ja erst mal knapp 4 Jahre alt.?

 

Gruß

Sascha

 

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Deine Fehler hatte ich nach dem Gebrauchtwagenkauf auch das SC hat das aber alles ohne Murren vor dem Kunden behoben!

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Jetzt mal nochmal ganz langsam und von vorn!

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast Du den Smart vor zwei Wochen bei einem SC gekauft, richtig?

 

Dann sollte sowohl die abgelaufene Werksgarantie noch eine Garantieverlängerung, die für diesen Smart abgeschlossen wurde, für Dich eigentlich irrelevant sein!

Eine Garantieversicherung hat nämlich immer auch Ausschlüsse und Einschränkungen, auch diese sollten Dich erstmal nicht interessieren!

 

Mit dem Kauf dieses Smarts bei einem Händler, in diesem Fall sogar ein SC, welch glücklicher Zufall, hast Du gegenüber diesem Verkäufer eine gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung von einem Jahr mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten und das vollkommen unabhängig von den anderen Instrumentarien und Garantieverlängerungen!

 

Wo also liegt das Problem?

Das muß denen nur mit dem entsprechenden Nachdruck gesagt werden, vielleicht fällt ihnen dann die Gesetzeslage auch wieder ein!

In dem Zusammenhang sind die nämlich seeeeeehr vergesslich! :roll:

 

Ergänzung:

Du solltest mal eine Mängelliste aufstellen und diese schriftlich beim SC einreichen! Sonst könnte es nämlich sein, daß nach Ablauf der Sachmängelhaftung ebenfalls niemand jemals von irgendwelchen Problemen gehört haben will, obwohl Du diese während des Zeitraums zigmal bemängelt hast!

Ein Mangel, der während der Sachmängelhaftung schriftlich dokumentiert und angemahnt wurde, muß auch nach Ablauf dieser Frsit kostenlos behoben werden!

 

Auch in dieser Hinsicht ist die Alzheimersche Krankheit in den SCs relativ weit verbreitet und fortgeschritten!

Und wenn ich Dein Kennzeichen richtig interpretiere, dann sind das so ziemlich die vergesslichsten von allen! Die wissen in dem Moment, in dem der Mund zu geht, nicht mehr, was sie gerade gesagt haben!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.09.2011 um 17:01 Uhr ]

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Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder ADAC Mitglied bist, lass Dich mal von einem Anwalt, der sich mit Gebrauchtwagengeschäften auskennt, über Deine Rechte in Deinem Fall aufklären, damit Du den Gestalten in Deinem SC gleich mal mit dem nötigen Nachdruck erzählen kannst, was sie offensichtlich nicht wissen bzw. nicht wissen wollen! :roll:

 

 

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Lass Dich bloss nicht vom SC abwimmeln oder so! Du hast als Käufer eines Gebrauchtwagens Deine Rechte und besteh darauf.

Ich hatte auch so viele Mängel an meinem gebrauchten 451, am Anfang wurde auch vieles gemacht nur zum Schluss der Händlergewährleistung wurde mir gesagt das ich mir bitte ein anderes SC in Hamburg suchen solle und sie mich nicht mehr als Kunde wollen, als wenn ich mir die Mängel an meinem 451 ausgesucht hatte und habe. Da war ich dann echt paff und wusste erst gar nicht was ich sagen sollte. Ich habe daraufhin einen Anwalt eingeschaltet und mir natürlich ein kompetenteres Autohaus gesucht.

Nun ja es sind mit Sicherheit nicht alle SC so, aber der Service von Smart lässt sehr zu wünschen übrig :-x

 

Gruß

-----------------

img0423p.th.jpg

 

Lebe jeden Tag als wenn es Dein letzter wäre!

Smart Passion 451 CDI Bj.07/2007

 

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Jungs ihr seit PRIMA!

 

also, wie soll ich jetzt am besten vorgehen.

Ich habe vor ca. 2 1/2 Stunden mit SMART direkt telefoniert und einen Kulanzantrag wegen dem Dach gestellt. Die meinten, es wäre immer noch was anderes, wenn man persönlich so einen Antrag stellt, wie wenn das das SC macht.

aber das nur nebenbei.

 

Die CarGarantie Versicherung springt in diesem Fall auch nicht ein. Keine Glasschäden - obwohl es ja kein Glasdach ist.

Keine Karosserieteile. keine Verschleißteile.

 

So jetzt zum Eigentlichen.

 

Ihr sagt also, dass ich eine gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung von einem Jahr beim SC habe.

 

Was ist denn da alles inbegriffen ?

Softwareupdates - die ja nicht mein Verschulden sind? Die der Hersteller verursacht. In meinem Fall, in dem Der Rückwärtsgang nicht immer rein geht.

 

oder ist das Egal. Kann ich einfach so auf das neuste Update bestehen und die müssen das drauf machen ?

 

Ein Panoramadach, dass komplett mit Rissen überzogen ist und ich Angst habe in die Waschanlage damit zu fahren?

 

Die Wischwasserpumpe, die meiner Meinung nach auch defekt ist? Denn die Sicherung nr. 20 ist vollkommen in Ordnung.

 

Das quietschende Lenkrad?

 

 

Wie schreibe ich denn das an das SC. Per Einschreiben ? und sollte als Überschrift

 

Sachmängelhaftung

erwähnt werden.

 

Was tue ich, wenn das SC sich quer stellt?

Anwalt ?

 

 

Gruß

Sascha

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von logicmann am 27.09.2011 um 20:19 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von logicmann am 27.09.2011 um 20:21 Uhr ]

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Quote:

Am 27.09.2011 um 20:17 Uhr hat logicmann geschrieben:
Ihr sagt also, dass ich eine gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung von einem Jahr beim SC habe.
Was ist denn da alles inbegriffen ?

Lass Dich vor allem nicht von Deinem SC für blöd verkaufen!!!

In dieser Sachmängelhaftung ist die Beseitigung aller Mängel enthalten, die das Fahrzeug hat!

Und wenn ich alle sage, dann meine ich ALLE!

 

Wenn die kein Update einspielen wollen, welches das Schaltproblem beseitigt, oder Dir das berechnen wollen, dann können die auch gerne eine neue Kupplung einbauen, wenn denen das lieber ist, das ist nämlich die andere Möglichkeit, und das wissen die ganz genau, dessen kannst Du dir sicher sein!

 

Deshalb ist es umso wichtiger, eine Mängelliste zu erstellen und denen vor zu legen, damit genau dokumentiert ist, welche Mängel in der Zeit der Sachmängelhaftung viorgelegen haben.

 

Lass es Dir gesagt sein, die wissen ganz genau, was ihre Pflichten und Deine Rechte sind, die versuchen nur alles, um sich darum herum zu drücken!

 

Deshalb nimm auf jeden Fall Kontakt zu einem Anwalt auf, der sich mit diesem Themengebiet auskennt, selbst wenn Du etwas dafür bezahlen müsstest, würde sich das im Endeffekt auszahlen!

Der sagt Dir nämlich ganz genau, was Du tun musst, um Deine Rechte zu wahren, was die Mängel an Deinem Smart angeht.

 

Und Du wirst sehen, dann wird nicht mehr darüber diskutiert, ob Du den Einbau des Dachs oder das Update selbst bezahlen musst!

 

Wenn die merken, daß Du über Deine rechtlichen Möglichkeiten informiert bist, dann geht alles wie von selbst und über Kosten oder Eigenanteile diskutiert man dann plötzlich nicht mehr!

 

Die schriftliche Mängelanzeige ist dehalb so wichtig, daß die dann genau merken, daß es nichts nützt, die Mängel über die Sachmängelhaftung drüber zu retten.

Wenn eine solche schriftliche Mängelanzeige nicht vorliegt, dann können die behaupten, was sie wollen.

Mit dieser schriftlichen Mängelanzeige geht genau das nicht mehr!

Und wie gesagt, Du kannst davon ausgehen, daß die das ganz genau wissen!!!

Die spekulieren nur darauf, daß Du das nicht weisst, deshalb solltest Du ja gleich zu einem beschlagenen Anwalt gehen und am besten die Mängelliste von diesem beschreiben lassen!

 

Da darfst Du Dich auch nicht auf uns verlassen, das hilft Dir im Zweifelsfall gar nix!

Und schon gar nicht die Ansicht eines Ahnungslosen! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.09.2011 um 22:02 Uhr ]

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Quote:

Am 27.09.2011 um 20:17 Uhr hat logicmann geschrieben:
Ich habe vor ca. 2 1/2 Stunden mit SMART direkt telefoniert und einen Kulanzantrag wegen dem Dach gestellt. Die meinten, es wäre immer noch was anderes, wenn man persönlich so einen Antrag stellt, wie wenn das das SC macht.
Die CarGarantie Versicherung springt in diesem Fall auch nicht ein. Keine Glasschäden - obwohl es ja kein Glasdach ist.

 

Halt Dich doch nicht lange mit Kulanz oder der Garantieverlängerung auf, das ist für Dich als Gebrauchtwagenkäufer uninteressant!

Sachmängelhaftung heisst das Zauberwort, das öffnet ganz andere Türen als Kulanzanfragen oder Garantieverlängerungen!

Du musst nur die Instrumentarien zu nutzen wissen, deshalb sollst du ja auch zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen!

 

Unterschätz das nicht!!!

Das merkt nämlich die Gegenseite auch!

 

In Deinem Fall ist gute Information die beste Waffe gegen deren Ignoranz!

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hi logicmann,

 

handle mit der erfolgreichen Logik, die in den Beiträgen von Ahnungslos steckt, sonst müsst ihr bald euren nick tauschen, wenn das so weiter geht.

 

Es kann Dir Wurst sein, wie das SC die Sachmängel beseitigt, neue SW, neue Kupplung, neues Getriebe, völlig Wurst. Du hast einen Sachmangel und den gilt es zu beseitigen, mehr nicht.

 

BTW, immer schön den Fuß auf der Bremse lassen beim R-Gang einlegen.

 

rms

-----------------

Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

 


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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Das ist eine ähnliche Logik wie die Begründung, daß Löcher in den Panels auch nicht unbedingt Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben! :roll:

 

Solche Argumentationen eines SC Mitarbeiters würden mich genauso interessieren, als wenn in Peking eines Pommesbude abbrennt, nämlich überhaupt nicht!

Der handelt ja nicht uneigennützig, sondern er will ja Kunden mit berechtigten Ansprüchen damit abwimmeln, also was erwartest Du von so jemanden? :roll:

 

Bei einem solchen Klientel hilft nur eines, der Rechtsweg und rechtlicher Beistand und genau das versuche ich dem TE schon längere Zeit mehr oder weniger erfolgreich zu vermitteln! :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.09.2011 um 23:41 Uhr ]

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ich frag mal ganz vorsichtig .... wie alt bist du und ist das dein ertes Fahrzeug was du kauft ???

 

was du machen sollst habe ich dir direkt im 2-ten Beitrag geschrieben.. Ab zum Händerl und lass machen oder gib die Karre ab..

 

die Diskussion verstehe ich hier nicht...

 

Es liegt ein Mängel an der Sache die ich gekauft habe und der Händler in diesem Fall SC muss die Sache beheben.. PUNKT...


*****************************************

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Jungs Jungs, ist ja gut; Ihr habt ja RECHT!

 

Uunser Anwalt wird sich heute mit uns in Verbindung setzen. Bin mal gespannt, was er dazu meint. Also wie die weitere Vorgehensweise ist.

 

Bin auch mal gespannt auf die Gesichter im SC wenn ich mit diesem Ausdruck dann kontere bzw. mein Anwalt von sich hören läßt.

 

Ich habe bis vor kurzem einen Golf Cabrio BJ. 92 ca.12 Jahre lang gefahren. D.h. ich ich kam überhaupt nicht mit Gebrauchtwägen in Kontakt. Daher muss ich nochmals meinen vollen Dank an AHNUNGSLOS schicken.

 

Manchmal ist es doch besser gleich zum Anwalt zu gehen.

 

@arteck

 

naja, so sionnlos ist die Diskussion nun auch wieder nicht. Ist ja auch nicht wirklichg einen Diskussion. Eher eine saftige Lehre.

 

Und ohne das Forum hier, wäre ich meilenweit weg vom neuen Dach, der Wischwasserpumpe und dem Softwareupdate.

 

Grüße

Sascha

 

PS.

 

Klimaanlage, Außenspiegelverstellung, Waschpumpe, Audio, Sitzheizung,

Steuergerät Schalthebel

10 A rot

 

Sicherung 20 also überprüft. alles OK. Scheint wohl wirklich die Wischwasserpumpe zu sein.

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Das Dach würde ich auch tauschen lassen, klar kein Problem, aber die "Risse" in dem Dach, sind keine risse vom PVC, sondern die Trennfolie zwischen den beiden Kunststoffplatten zerreist. Deshalb keine Angst vor Waschstraßen etc. denn die mechanik ist noch vollkommen in Ordnung.

Man erkennt den Unterschied von altem dach (wo die folie reist) und neuem dach (fehler behoben) dass die alten Dächer durchsichtig sind, die neuen leicht getönt/abgedunkelt sind.

Habe auch schon ein neues Dach drin, wenn 2 autos (alt/neu) nebeneinander stehen, sieht man es sofort wenn man von innen nach oben durchschaut.

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