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eVe

quer parken...

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich hab ein kleines Problemchen.

Mir wäre sehr geholfen, wenn ich einen Rat bekäme was als nächstes zu tun wäre.

 

Das Problem habe ich bei wer-weiss-was kund getan.

www.wer-weiss-was.de/theme107/article6437856.html

 

Wer nicht an den Artikel kommt, kann ich ihn auch hier reinkopieren.

 

Gruß

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von eVe am 10.05.2011 um 20:45 Uhr ]

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Es geht um einen alten smart, oder? Mit dem Würfel ist die Diskussion hier beendet - das geht halt mal nicht.

 

Das meiner Meinung nach einzige stichhaltige Argument gegen das Querparken mit dem 450 ist die Tatsache, dass er im Regelfall seitlich keine Reflektoren hat, die ihn als stehendes Hindernis kennzeichnen.

 

Zum Stichwort Sicht:

Der smart hat keine Motorhaube, der Fahrer kann recht gut in den Verkehr schauen (wenn man mit dem Heck zum Gehweg bzw. Fahrbahnrand parkt).

 

Zum Stichwort fließender Verkehr: Dann müssen alle 2,5m breiten Fahrzeuge (Lkw, Busse*) auch ein Knöllchen bekommen.

 

Mein Fazit: Es ist eine Grau-Zone und deswegen sind Deine Chancen gegen eine Behörde verschwindend gering. Bezahle und parke in dieser Stadt nicht mehr quer.

 

Interessanterweise sagst Du uns noch, wo die Sheriffs so scharf sind.

 

Grüßle, Micha

 

 

*)Anmerkung am Rande: Kühl-Lkw sind heute 2,6 m breit.

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Es ist ein 450er...

Und es ist in München. Leider bin ich an einigen Tagen einfach angewiesen quer zu parken.

Der Parkraum ist sehr beschränkt.

 

ich sehe das irgendwie andersrum. Gerade weil es eine Grauzone ist, denke ich man könnte da was drehen.

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um was geht es, 5 EUR, 15 EUR?

 

Wenn es Dir ums Prinzip geht:

 

Rechtschutzversicherung - > Anwalt - > Gericht

 

Wenn es Dir darum geht, dass Du bei wer-weiss-was keine für Dich passende Antwort gefunden hast: Frage anders formulieren oder Standpunkt erklären

 

Ansonsten:

 

zahl das ganze, spar Dir den Ärger und parke so weiter...

 

"Was drehen" bei Gesetzten / Behörden is immer was anderes wie auf nem Basar, Markt oder vergleichbarem - Eine Behörde hat die Bücher, Sachbearbeiter und Vorgesetzte und wenn die es so sehen, dass der Fall so ist hat man nur die Möglichkeit: friss (und zahl) oder stirb (und geh den Weg Anwalt und Co).

 

 

-----------------

2004er CDi Cabrio blau/silber mit neuem TÜV

 

hjbv-7.jpg

 

[suche] Cup-Holder (schwarz), NSW zum nachrüsten

 


hjbv-y-e369.jpg

 

440994.png

 

Mein Auto:

Heckmotor, Turbolader, 6Gang TipTronic, Stoffdach, 2 Sitzer, Breitreifen mit Tiefbett, elektrisches Dach, Herstellersitz Stuttgart...

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Ich sehe es wie eVe!

 

Schließlich gilt auch der Grundsatz, platzsparend zu parken!

 

Ich würde es definitiv drauf ankommen lassen und der Stadt ankündigen, die Angelegenheit dem Rechtsanwalt zu übergeben. Notfalls den Rechtsschutz bemühen und es durchziehen. Ich bin mir sicher, dass die Stadt es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Ich weiß, wovon ich rede... :-D

 

Es kommt auch nicht drauf an, ob der Kleine 2,50 oder 2,70 Meter lang ist, sondern darauf, dass er nicht in die Fahrbahn und auf den Gehweg hinein reicht. Wenn es also ein 2,70 m breiter Streifen ist, kannst du auch mit dem 451 dort parken!

 

 

-----------------

Gruß vom Westerwald

HP

 

smart2.jpg

 

Smart Fortwo Pure, Bj. 3/2006

Benziner, keinerlei Extras!

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 10.05.2011 um 21:50 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Es geht mir nicht um die 15€...

Es geht mir auch nicht Recht zu haben, sondern dass ich bestraft werde, obwohl ich keine Gefahr dargestellt habe. Und andere in ruhe gelassen werden. Werbe-Anhänger, Motorräder (Die dürfen überall parken. Machen das aber auf den wenigen Parkplätzen) und zu aller letzt Leute die Platz verschwenden. Da wo ich dazwischen kann/könnte.

Ich versteh es einfach nicht. Ich habe mein handeln begründet und dargestellt, dass es keine Gefährdung ist. Sogar ein Präzedenzfall habe ich genannt. www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/article386803/Gericht-Querparken-mit-dem-Smart-erlaubt.html

 

Und dann wird mein Einspruch einfach so mit Nonsens und völlig erfundenen Argumenten abgestempelt. Ablage P

Das ist was mich stört.

Langsam glaube ich wirklich, dass ich eine Rechtsschutz brauche...

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Das funktioniert genau so in der Verwaltung. Ablehnen und davon ausgehen, dass der Andere nachgibt. Spätestens, wenn du denen mitteilst dass sie ihre Entscheidung überdenken sollen und du mit Datum vom xx.xx.2011 die Angelegenheit dem Rechtsanwalt übergibst, wird es anders aussehen.

 

Versuchs doch mal, kostet doch bis dahin noch nichts. Außerdem schließ eine Rechtsschutzversicherung ab, ist wichtig!

 

Und weise auf den Grundsatz des platzsparenden Parkens hin UND, dass du niemanden gefährdet hast!

 

Es gibt kein Verbot des Querparkens, genauso wenig gibt es eine Regelung, nach der es ausdrücklich erlaubt ist. Daimler ist damals bei dem Versuch, es durchzusetzen, gescheitert.

 

Das heißt:

 

Man muss dir nachweisen, dass du so geparkt hast, dass du

 

1. jemanden behinderst hast oder

2. jemanden gefährdest hast

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 10.05.2011 um 23:26 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Noch ein Artikel zu dem oben schon verlinkten:

 

Klick

 

Edit: Noch eine Antwort eines Münchener Rechtsanwalts Klick

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von steve55 am 11.05.2011 um 00:45 Uhr ]


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Hallo ihr SMARTEN !!

 

Ich habe bis jetzt nur einmal (natürlich mit meinem 450er) quer zur Fahrbahn geparkt, und bin mit einem unguten Gefühl shoppen gegangen. Es ist zum Glück gut gegangen, und ein "Knöllchen" blieb mir erspart.

 

Seitdem nie wieder getan ... Respekt vor dem Gesetz :-D

 

Ich frage mich auch warum es da keine klare Meinung gibt. Warum es in (Groß-)Städten mit wenig Platz nicht einfach erlaubt wird. Ich halte immer Ausschau nach den viel, viel zu wenigen "Smartparkplätzen", wenn es die überhaupt gib, und dann noch frei sind, die drei - fünf Plätze, im Parkhaus mit über 800 Parkplätzen. *lächerlich* :-?

 

Na ja, nun nehme ich mit meinem Zwerg immer den normalen Parkplatz, und erfreue mich wenn dann die XL- Autos in die Parklücke einfahren wollen, um im letzten Moment festzustellen, das diese Parklücke schon besetzt ist. Die Gesichter der genervten Fahrer verrät alles :lol:

Ich glaube, in diesen Situationen wünschen sich die Fahrer der XL-Karossen auch mehr Smartparkplätze in den Städten.... :-D :-D

 

Gruß ... willifeldt

-----------------

 

** smart - auf die Größe kommt es schließlich nicht an! **

smart-fortwo-cabrio-leasen.jpg

Bis Mai 2011: Mein alter Smart coupé (Bilder hier)

Ab Mai 2011: Mein jetziges Smart cabrio (Bilder kommen noch)

 


 

** smart - auf die Größe kommt es schließlich nicht an! **
smart-fortwo-cabrio-leasen.jpg
Bis Mai 2011: Mein alter Smart coupé (Bilder hier) Ab Mai 2011: Mein jetziges Smart cabrio (Bilder hier)

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einer behörde brauchst du nicht mit rationalen argumenten, logik oder hirngebrauch kommen.

 

und wenn die einmal was entschieden haben (hier: knöllchen), dann läßt sich eher noch dieter bohlen zur frau umwandeln als daß die einen fehler eingestehen und ihre entscheidung zurücknehmen.

 

heißt, zahlen oder klagen.


Alles wird gut!

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Hey cool,

was für Spacken bei "wer-weiß-was"!!

 

Die reden von Rücksicht!!

Nun ja da wo nen Q7 rein geht, passen 3 Smart Quer rein, das ist aus meiner Sicht ja wirklich Rücksicht, weil ja so an Stelle von 4 Autos, welche normal, nach Gesetz auf 4 Parkplätze gestellt werden, dann aber sogar 6 Autos parken können!

 

Durch rücksicht 50% mehr Parkmöglichkeiten, wenn ein Stadt-Planer das hin bekommt, der wird sofort Bürgermeister!

 

Ich denke das die Deppen die in dem Link von Rücksicht sprechen genau die sind, welche so nen Trümmer wie nen Q7 fahren!

 

Letztens war ich in der Stadt, kenne nen Parkhaus, was sogar 3 Smart-Parkplätze hat.

 

Die sind an so nem Aufzugschacht, wo halt zu wenig platz ist.

 

komme dort an und was sehe ich:

1 Smart (wie es sein soll)

1 Audi A4

1 Porsche 911

 

Audi und Porsche Standen mit dern "Nase" natürlich halt auf dem Weg.

 

Warum bekommen solche Leute dann nicht mal ne Knolle?

 

Zur Rücksicht:

Also Wand - Smartparkplatz-Weg-normale Parkplätze.

 

Da Audi und Porsche so weit in den Weg standen, war die Möglichkeit gegenüber in die normalen Parkplätze rein zu fahren sehr schwer!!

 

Echt schade das viele, die in der Stadt Knollen verteilen, die richtig Rücksichtslosen nicht sehen und dafür bei anderen versuchen die Stadtkasse zu füllen!

 

 

-----------------

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kleinvx.jpg

 

 


Verkauft

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Quote:
dafür bei anderen versuchen die Stadtkasse zu füllen

 

 

 

das, und NUR das, ist ja aufgabe, sinn und ziel der knöllchentantenspaziergänge, es gibt ja auch sollvorgaben die die zettelschreiber erfüllen müssen sonst gibts schimpfe. ein befolgen aller gesetze wäre eine katastrophe für die finanzplanung der stadt und ist eben auch gar nicht gewünscht.

 

und ja auch nicht zu befürchten angesichts zunehmender rücksichtlosigkeit seitens der verkehrsteilnehmer.

 

 

 

früher gabs nen dorfbüttel, der mit ner pickelhaube durchs dorf lief und dafür sorgte, daß sich jeder einigermaßen gesittet aufführte und das soziale miteinander funktionierte.

 

heut wird nur noch geahndet, was a)unmittelbar geld bringt und b)keinen aufwand oder streß bereitet.

 

einen teeni, der besoffen eine wodkaflasche auf dem spielplatz zerdeppert, mal ne geld- oder sonstige strafe anhängen - viel zuviel aufwand, streß, ärger.

 

einen querparkenden smartie verknacken - toll, himmlisch leicht verdiente 15€ für die stadtkasse.

[ Diese Nachricht wurde editiert von dieselbub am 11.05.2011 um 11:19 Uhr ]


Alles wird gut!

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Quote:

Am 11.05.2011 um 11:49 Uhr hat Sylvia geschrieben:
BGH-Urteil

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Gruß

Sylvia






 

Quote:
Gerichtsurteil
— 16.03.2006
Querparken geht in Ordnung

 

na bitte da steht es ja und so hatte ich es mir auch gedacht!

 

fahre ja selbst ein 1999er oldliner und parke damit auch oft so und hehe warum auch nicht! :lol:

 

das bgh urteil gibt mir dazu auch nun noch ein positives ja, das freut mich nun wirklich sehr. ;-)

 

schönen tag mit netten grüßen von jürgen.

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Hier noch mal direkt der Gerichtsbeschluss.

 

 

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24oyrd0.jpg2rfpid2.jpg23jplbb.jpg

Gruß

Sylvia

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 11.05.2011 um 12:40 Uhr ]


 

 

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Am 11.05.2011 um 12:40 Uhr hat Sylvia geschrieben:
Hier noch mal direkt der Gerichtsbeschluss.





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24oyrd0.jpg2rfpid2.jpg23jplbb.jpg

Gruß

Sylvia








[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 11.05.2011 um 12:40 Uhr ]


 

herzlichen dank sylvia ;-)

 

hab es mir gespeichert und werde es mir ausdrucken und mit bei meinen papieren führen, so bin ich dann auf der sicheren seite falls mir da beim querparken einer quer kommt! :lol:

 

alle anderen kugel fahrer sollten es auch einfach so machen. ;-)

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also ich parke fast jeden tag quer und habe noch nie ein knöllchen bekommen.

 

an der uni gibts auch 451er die quer parken aber nie ein knöllchen bekommen haben.

 

 


Smart 42 cdi, EZ:02,96000KM,30KW,Klima

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Sylvia hat ja eine schöne Signatur, aber beim Zitieren ist es eigentlich unnötig, diese gleich noch einmal abzubilden! ;-)

 

 

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Am 11.05.2011 um 14:53 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Sylvia hat ja eine schöne Signatur, aber beim Zitieren ist es eigentlich unnötig, diese gleich noch einmal abzubilden! ;-)



 

 

:-D ...ist doch platz genug hier! :lol:

 

das passiert beim tastendruck auf zitieren von ganz alleine und ich finde es ok, also warum die aufregung hier.

 

dafür ist das wetter auch viel zu schön! :lol:

 

jürgen grüßt ;-)

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ich habe auch einmal ein ticket fürs querparken bekommen, hab einspruch eingelegt und es ist vorm richter gelandet. meine argumente und auch das urteil vom amtsgericht haben ihn nicht interessiert. er meinte, die situation wäre eine andere und fertig war er. :(

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gruß

grundi

312brjd.jpg

421 Spritmonitor.de

422 Spritmonitor.de

423 Spritmonitor.de

db_image.php?image_id=2218&user_id=324&width=160

 

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Am 11.05.2011 um 16:27 Uhr hat grundi geschrieben:
ich habe auch einmal ein ticket fürs querparken bekommen, hab einspruch eingelegt und es ist vorm richter gelandet. meine argumente und auch das urteil vom amtsgericht haben ihn nicht interessiert. er meinte, die situation wäre eine andere und fertig war er. :(

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gruß

grundi

 

hättest ihn nur mit den bgh urteil kommen müssen, aber der war wohl nur mies drauf oder hatte nen schlechten tag. :roll:

 

was durftest du denn am ende dafür zahlen für die knolle ? :-?

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Am 11.05.2011 um 16:27 Uhr hat grundi geschrieben:
ich habe auch einmal ein ticket fürs querparken bekommen, hab einspruch eingelegt und es ist vorm richter gelandet. meine argumente und auch das urteil vom amtsgericht haben ihn nicht interessiert. er meinte, die situation wäre eine andere und fertig war er. :(

-----------------
gruß

grundi

 

Andere Situation?

Haste mit oder ohne Hänger geparkt?

;-)

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Am 11.05.2011 um 14:53 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Sylvia hat ja eine schöne Signatur, aber beim Zitieren ist es eigentlich unnötig, diese gleich noch einmal abzubilden! ;-)

Quote:

Am 11.05.2011 um 18:00 Uhr hat Roadster60 geschrieben:
Andere Situation?
Haste mit oder ohne Hänger geparkt?

 

Dankeschöön :)

 

...es ist momentan tatsächlich Absicht..... :-D :-D 8-)

 

@Roadster

...und es heisst ANhänger - es war das erste,was ich damals in meiner Ausbildung in der Spedition gelernt hab! :)

 

@ Tante Edit sagt

der zweite Satz war zu frech....;-)

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24oyrd0.jpg2rfpid2.jpg23jplbb.jpg

Gruß

Sylvia

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Sylvia am 12.05.2011 um 09:16 Uhr ]


 

 

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Am 11.05.2011 um 15:49 Uhr hat Smartnutzer geschrieben:
also warum die aufregung hier.

Naja, als Aufregung würde ich es jetzt mal nicht bezeichnen! :)

Du musst mich mal erleben, wenn ich aufgeregt bin! :-D

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