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badbrain

Autoverkauf bei Ebay

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

möchte gern ein Auto über diese Plattform verkaufen, NEIN, nich mein Smartie.

Wie ist das?:wenn jemand den Wagen ersteigert hat, muß ich dann trotzdem nen schriftlichen Kaufvertrag machen? Klingt sicher banal, aber es ist ja ersteigert.Kennt sich jemand damit aus?

 

Gruß BB

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Also, ich hab mal nen 125er Roller in der Bucht versteigert. Der Käufer hat ihn selbst abgeholt, bar bezahlt, Brief und Schlüssel übergeben und tschüß. Ich denke mal, das Ersteigern einer Ware im Netz, ist wie ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der mit dem Zuschlag besiegelt wird. So stehts jedenfalls im Kleingedruckten bei ebay, wenn ich mich nicht irre... :o :roll:

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Alles was Spaß macht, fängt mit SMART an...

 

mir doch egal / 100km

 

 

 


Alles was Spaß macht, fängt mit SMART an...

453er twinamic 72 PS EZ. 12.15.

5,3 / 100km

 

 

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Also unabhängig, was bei Ebay im Kleingedruckten steht, würde ich auf jeden Fall schon zu meiner Sicherheit einen vorformulierten Kaufvertrag, den es im Handel zu kaufen gibt, ausfüllen und unterschreiben lassen.

 

Ohne Vertrag, never ever! ;-)

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Ja logisch erscheint mir das schon.Wollte halt mal genau wissen, wie es am Besten wäre.

 

 

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Das kann natürlich auf keinen Fall verkehrt sein. Aber wenn man in der Auktion jede Gewährleistung als Privatanbieter ausschließt, ist man auch schon auf der sicheren Seite. Doppelt hält natürlich besser... :-D

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Hi,

 

Kaufvertrag gibts auch beim ADAC zum downloaden.

Kannste sogar am PC ausfüllen.

 

Ich würde auf jeden Fall einen ebay KFZ Verkauf mit nem Kaufvertrag ergänzen.

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Hallo badbrain,

 

habe meinen 1. Smart und auch schon div. Motorräder in der Bucht versteigert. Bevor die Käufer angerückt sind habe ich `nen Kaufvertrag als Vordruck beim ADAC im Internet `runter geladen und ausgedruckt.

Den haben wir dann ausgefüllt und alles war gut :) .

 

LG

Andrea


Don`t worry, be happy!!

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Habt Dank liebe Gemeinde, ich werde das beim ADAC ausdrucken und ausfüllen und denke, ich bin so sicher. Und vor allem wieder etwas schlauer...

 

 

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Ey Leute. Die ebay-Auktion IST ein Vertrag. Wenn der Käufer so dämlich ist, Dir nachträglich noch nen (Zusatz-) Vertrag mit Gewährleistungsausschluß zu unterschreiben, dann tu das auf jeden Fall. Aber wenn er´s nicht tut, bist Du ggf. der Gelackmeierte.

 

Also: Alles Wesentliche einschl. Gewährleistungsausschluß muß in die ebay-Beschreibung !!!


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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