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smartz

Verzwickte Reifenfrage

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Hallo zusammen,

 

habe da eine etwas verzwickte Reifenfrage für die ich etwas weiter ausholen muss.

 

Ich fahre ein smart fortwo Cabrio BJ 2004.

Beim Kauf des Autos beim Händler vor fast 4 Jahren, hab ich mir ausgebeten gegen kleinen Aufpreis die Alufelgen des fortwo der neben meinem fortwo stand zu übernehmen.

Dies wurde wunschgemäß gemacht und die Felgen inkl. Reifen wurden noch im Autohaus montiert und TÜV eingetragen.

 

Bei den Felgen handelt es sich um Schmidt Space Evolution 16" Felgen, mit der Bereifung 195/45 R16 vorne und hinten.

Im Gutachten für die Felgen sind jedoch nur die Reifengröße 195/40 R16 aufgeführt.

 

Das hatte natürlich zur Folge, dass die zu großen Gummis vorne im Kotflügel schleifen. Nur mit großem Aufwand (Frontpanel unterfüttern, mit Blechen austellen und Radhauskante auschleifen) ist es mir gelungen die Räder einzupassen.

 

Nach einem Wildunfall im Winter auf Winterrädern, wurde die gesamte Front erneuert. Die ganzen Austellmaßnahmen wurden dabei natürlich rückgebaut und trotz mittlerweile angebautem Brabusspoiler (dadurch ist im Bereich des Spoilers etwas mehr Luft), passen die Vorderräder wieder nicht in den Radkasten.

 

Da ich jetzt keine Lust habe dem Frontpanel wieder Gewalt anzutun, müsste ich 4 Reifen mit der Dimension 195/40 R 16 aufziehen. Das kostet mich mal eben gut 400.- € und die alten noch fitten Reifen kann ich wegwerfen.

 

Nun endlich, nach dem ganzen Text zu meiner Frage:

Wäre es möglich nur die vorderen Reifen auf 195/40 R16 zu wechseln und die hinteren mit 45er Querschnitt weiterzufahren?

Für die 45er Reifen habe ich eine TÜV Genehmigung, die 40er Reifen sind im Gutachten der Felgen vermerkt.

 

Spielt der TÜV bei so einer Mischbereifung mit oder muss ich mich entscheiden zwischen dem neuen Frontpanel Gewalt antun oder 400 Ocken zum Fenster rauswerfen?

 

Danke und Gruß,

 

smartz

 

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Mein fortwo Cabrio

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartz am 23.03.2011 um 07:56 Uhr ]

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Hállo!

Ich glaube wegen drehzahl unterschied ist es nicht möglich!

 

Mfg!

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Wenn du sie schon eingetragen hast, dann kommt es auch nicht darauf an, welche Reifen im Gutachten der Felgen stehen, sondern du darfst nur das Fahren, was in deinen Papieren steht bzw. eingetragen ist. Wenn die Felgen eine richtige ABE haben, dann darfst du auch alle Reifen fahren, die in der ABE stehen. ABE steht stellvertretend für alle Gutachten, wo drin steht, dass die Montage nicht von einem Prüfer abgenommen werden muß.

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speedyfrognet.jpg

 


Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

 

speedyfrognet.jpg

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Servus ,

 

könnte mir vorstellem daß, das ESP zicken macht . Da der Reifendurchmesser nicht mehr gleich ist .

 

Gruß

Ernst

 

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BE SMART -- DRIVE SMART

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Smart Fortwo Passion Cabrio 451 cdi .

Bei den : Smartfriends-Bayern und den : Smarten Münchnern dabei !

 

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Hier im Smartfahrer-Forum findest Du unsere smarte AÖ-TS-MÜ Gruppe :)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Chiemgausmartie am 23.03.2011 um 10:32 Uhr ]

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so siehts aus, das ESP WIRD zicken, und der tüv wohl auch.

 

wenn du bisher zufrieden warst mit dem 45er querschnitt, arbeite das panel um.

 

ich steig aber grad um von 45 auf 40 (in 16"), weil mir die "dicken" zuviel dynamik wegnahmen und die fuhre im vergleich zu den dünnen einfach nur rumschwankt wie harald juhnke bei seinen letzten auftritten.

 

und wegschmeißen mußt die nicht - wenn ich im ebay für meine geschissenen alten marangonis in 195/45R16 trotz hinreichend warnender beschreibung noch 80€ bekommen hab, solltest DU richtig reich werden mit deinen :-D


Alles wird gut!

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