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Bingo-Bongo

Nebelschlussleuchte - Kontrollanzeige

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Hallo,

ist das normal, dass der Schalter für die Nebelschlussleuchte keine eigene Leuchtanzeige hat ?

Beim Schalter der Nebelscheinwerfer, brennt eine Kontrollleuchte im Schalter, wenn diese eingeschaltet sind und bei der Nebelschlussleuchte fehlt die Konrtollleuchte.

Schönes WE

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Du solltest mal einen Blick in Deine Bedienungsanleitung werfen, da steht es nämlich drin.

Die Kontrolleuchte für die Nebelschlussleuchte befindet sich nicht im Schalter, sondern im Kombiinstrument!

Und ich glaube sogar, daß die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Aber sei beruhigt, genauso wie Dir geht es vielen anderen auch, die immer mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte bei klarer Sicht rum fahren. Wenn man die fragt, ob Ihnen das Lämpchen noch nicht aufgefallen ist, daß da leuchtet, fragen die immer: Welches Lämpchen! ;-)

 

Daß die nur bei Sichtweiten unter 50m überhaupt eingeschaltet werden darf, scheint auch weitestgehend unbekannt zu sein.

Zumindest ist es so, daß viele die schon bei der kleinsten Lufttrübung oder bei leichtem Regen aktivieren! :roll:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.02.2011 um 08:53 Uhr ]

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Meinst Du, weil es so oft und so lange eingeschaltet war? :-D

Wir sprechen hier über ein Bj. 2010!

 

Spaß beiseite, möglich ist alles!

Möglich ist aber auch, daß es noch gar nicht bemerkt wurde. ;-)

 

Müsst mer mal ne Wahrscheinlichkeitsrechnung im Szenariomanager starten! :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.02.2011 um 09:36 Uhr ]

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Quote:

Am 19.02.2011 um 09:25 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:

Wir sprechen hier über ein Bj. 2010!


 

Ich war völlig ahnungslos, welches Fzg. der te fährt, weil er sich hier nicht dazu ausgelassen hat und ich mental leider nicht in der Lage bin, das in den Untiefen des smart-fourms rauszulesen. Oder zumindest hatte ich dazu heute morgen mal keine Böcke. Wenn's der te nicht von sich aus hinschreibt, muss ich es auch nicht suchen.

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Vor Inbetrienahme jeglicher Maschinen ist die Betriebsanleitung zu lesen- zu verstehen und anzuwenden :-D

 

Die Nebellampe bräuchts nach Walter Röhrl übrigens nicht!

Seiner These nach müßte der Motor des Smarts am Ortsausgangschild ausgehen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Lampe eh verboten.

 

Zum Thema Geschwindigkeit: wer die Nebellampe einschaltet, darf dies nur dann tun, wenn die Sichtweite (außerhalb geschlossener Ortschaften) geringer als 50 m ist.

 

Dies bedeutet, dass die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Nebellaterne 50 km/h beträgt!

 

Also bei Nebel einfach mit der Bahn fahren :-P

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 19.02.2011 um 10:13 Uhr ]

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Am 19.02.2011 um 10:13 Uhr hat Ingenieur geschrieben:
Vor Inbetrienahme jeglicher Maschinen ist die Betriebsanleitung zu lesen- zu verstehen und anzuwenden :-D

Dann dürften ja 90 % alles Menschen gar kein Auto fahren! :roll:

 

Und der Walter, ach was soll man dazu sagen, darüber ist ja schon heiss diskutiert worden.

Der konnte vielleicht mal ganz gut Auto fahren, aber damit hat es sich dann auch schon! ;-)

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Na also ich mag den Walter!

Wenn mir bei heftiger Windlage auf der Landstraße ein Smart entgegenkommt, bin ich immer froh, wenn er an mir vorbei ist.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man bei diesen Bedingungen keine Sekunde abgelenkt sein darf (weil ständige Kurskorrekturen nötig sind).

Wenn ich wählen dürfte, dann lieber einen Frontalcrash mit nem anderen Auto als mit dem Smart- der Smart ist ein Gegnerkiller.

Und was liegt da nahe- bei Betrachtung aller Aspekte- den Smart in der Stadt zu belassen?

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