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LPGR

Zu viert im Smart - was sagt das Gesetz??

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Bin heute mit drei weiteren Kumpel´s in meinem Smartie unterwegs gewesen.

Person 1 auf dem Fahrersitz
Person 2 auf dem Beifahrersitz
Person 3 auf dem Beifahrer -sitzend
Person 4 im Kofferraum

Das zulässige Gesammtgewicht war NICHT überschritten.

Was würden die "Hüter des Gesetzes" dazu sagen wenn sie einen so erwischen?

Ich kann mich daran erinnern, dass die Auto-Bild mal schrieb:
Es können soviele Personen mitfahren wie möglich solang das zulässige Gesammtgewicht nicht überschritten wird. Alle Mitfahrer OHNE Gurt haben keinen Versicherungsschutz. Stimmt das??!? Somit könnte man ja zumindest zwei weitere Personen im Smart "relativ komfortabel" befördern.

cu LPGR

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Ich muss ganz ehrlich sagen:

Genauso wie ich *****löcher von "Familien"vätern und Müttern hasse, die Ihre ahnungslosen Sprößlinge völlig ungesichert im Auto rumturnen lassen, vermag ich Dein Ansinnen nur kopfschüttelnd mit den Worten zu kommentieren:

Du hast rein gar nichts verstanden, der Wert des Lebens ist Dir offensichtlich so unklar, dass Du damit jeden Menschen verhöhnst, der unfallbedingt Jemanden verloren hat!

Ingo


thumb.giftrueblue wird von 42 Mitgliedern ignoriert thumb.gif

 

 

vomit-smiley-021.gifIngo4.pngvomit-smiley-021.gif

 

Von www.fahnenversand.de:

 

152.jpg

 

Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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Bereits bei einer Vollbremsung bzw. Aufprall ab 20 km/h treten derartige Beschleunigungskräfte auf, dass sich ein durchtrainierter Mann nicht mehr am Armaturenbrett abstützen kann. Ab 30 km/h ist mit tödlichen Verletzungen zu rechnen. Ist Dir eigentlich bewusst, dass das ganze auch mal so eben extrem fahrlässig ist?
Ich sag's ja nur ungern - aber hast Du Dir mal überlegt, den Smart gegen was Mehrsitzigeres einzutauschen?

Desi

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Quote:

Was würden die "Hüter des Gesetzes" dazu sagen wenn sie einen so erwischen?




... am besten säufste dir vor so ner dämlichen Aktion noch ordentlich die Hucke voll, dann biste wenigstens vorm Gesetz unzurechnungsfähig und mit ner schweren Kindheit im Nacken könnteste Glück haben und se werfen nicht ne dicke Tür hinter dir zu, für den Fall, dass mal einer aus deinem Grossraum-smart durch die Windschutzscheibe aussteigt...
-----------------
Gruss, Udo & eacc7d6637c148c8ca273faacb27b51e_1.jpg
Calvin1.gif

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Quote:

Am 05.03.2002 um 00:29 Uhr hat LPGR geschrieben:
Was würden die "Hüter des Gesetzes" dazu sagen wenn sie einen so erwischen?



Ich denke mal ungefähr dass, was du hier schon in den anderen postings lesen kannst!



Smarte & elchige Grüße


Emnuel

Smarte Grüße

 

Emanuel

 

 

 

Smart?! Engineered like no other car in the world!!! -Ironie steckt auch in diesem Spruch...

 

Hey, keine Kritik! Auch Tipp- & Rechtschreibfehler haben eine Berechtigung.

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Hallo LPGR

Das ist geistiger Dünnschiss. Lass doch die Heckklappe auf, da passen dann mindestens zwei oder drei in den Kofferraum.


1. Es gilt Gurtpflicht
2. Es dürfen nur soviele Personen in einem KFZ befördert werden, wie in den Fahrzeugpapieren explizit ausgewiesen
3. Bei Unfall mit Körperverletzung kann sogar eine Zuwiderhandlung gegen Punkt 2 mit vorsätzlicher (!!!) Körperverletzung und bei Todesfolge mit fahrlässiger Tötung geahndet werden

*kopfschüttelnd*

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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

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Smarte GrüsseGuido

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Hi LPGR,

für mich stellt sich die Frage nach dem Gesetz überhaupt nicht,sonder höchstens die Frage nach dem normalen Menschenverstand. :-? :-? :-? :-?
-----------------
Cabrio fahrn is als wennze träums,

so isset

Sir S.


Cabrio fahrn is als wennze träums,

 

so isset

 

Sir S.

 

Member of S-F-N.de

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hallooooo !
jetzt beruhigt euch mal wieder, alles wird gut !



double-d.jpg

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Es ist doch immer wieder interessant, wie in diesem Forum pauschal abgestempelt wird!
Prinzipiell habt Ihr ja Recht, aber: Ihr wisst weder welche Strecke ich gefahren bin (es waren kein Kilometer) noch wo (es waren AUSSCHLIEßLICH 30er Zonen) noch wann ( es war 00:10 unter der Woche!). Die Wahrscheinlichkeit, dass einem unter dieser Situation ein Unfall passiert ist nahezu null. (Erzählt mir jetzt nicht dass Ihr um 00:10 Uhr, kein Auto weit und breit und Ihr habt es eilig - mit 30 in der 30`er Zone dahintuckert!). Wahrscheinlich haben die Leute die sich hier gerade am meisten aufregen irgendwelche Tunings in Ihren Smartie´s ohne ABE und TÜV Eintragung... naja..
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!

Um nochmal auf das Thema zu kommen das leider bisher an den meisten vorübergegangen ist:
@Guido_Russ
Zu Deinem Punkt 2: "Es dürfen nur soviele Personen in einem KFZ befördert werden, wie in den Fahrzeugpapieren explizit ausgewiesen" Dies kann nicht ganz stimmen, da es doch diese Regelung gibt mit den Arbeitern die auf der Ladefläche von einem LKW Befördert werden dürfen (zumindest auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück).

cu LPGR
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Soweit ich mich erinnern kann (Fahrschule), heißt es "auf der Ladefläche dürfen Personen befördert werden, sofern sie sich an der Ladung oder der Ladefläche festhalten können". Möglicherweise darf aber die zulässige maximale Personenzahl trotzdem nicht überschritten werden (da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher).


 

 

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Also wenn ICH das Gesetz wär würde ich sagen: SEIT IHR DENN NOCH GANZ DICHT????? :-D :-D :-D
nee mal ehrlich, ich bin auch schön öfters zu dritt im smart gefahren, aber immer nur n paar hundert meter. Im Fall eines Unfalls seh ich keine guten Überlebenschancen für die Beifahrer im Kofferraum...
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Caution!
The sexy Silversmart is on track

Smart-Club member #00851

Home: The Sexy Silversmart, jetzt Oben Ohne, und Doorboard-Bau

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Hallöchen!

Also jetzt mal ganz ehrlich: Würdest du, LPGR, dich selber so wo reinsetzen, wo du nen Freiflug bekommst, der das Leben kosten kann????????????
Das, was du hier so als relativ gefahrlos bezeichnest, ist echt absolut geistiger Schwachsinn- wie so viele andere Smartfahrer auch der Meinung sind.
Sch****egal um welche Uhrzeit du so fährst, aber ob ich nachts um 0.10h mit 45km/h durch ne 30er-Zone bretter ODER ob ich noch weiß gott wie viele Leuz im Smart transportier, is ein lichtjahrweiter Unterschied!!!!!
Das is ein Vergleich wie wenn ich sagen würde: Der Himmel is nur ein paar Meter weg von hier udn er is aber tatsächlich tausende Kilometer entfernt!
Wenn du Spaß haben magst, dann geht das auch auf weit ungefährlichere Weise!!!!!!!!
Nun denn, Smartfahrer sind normal schon smarte Fahrer, denn smart = klug!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel :o :roll: :evil: :-?
-----------------
Smartes Baby GABY WEIMER;-)


kolla und smartes Baby Gaby;-)

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Quote:

Am 05.03.2002 um 12:25 Uhr hat LPGR geschrieben:
@Guido_Russ
Zu Deinem Punkt 2: "Es dürfen nur soviele Personen in einem KFZ befördert werden, wie in den Fahrzeugpapieren explizit ausgewiesen" Dies kann nicht ganz stimmen, da es doch diese Regelung gibt mit den Arbeitern die auf der Ladefläche von einem LKW Befördert werden dürfen (zumindest auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück).



Herrje, wenn es denn sein muss:
Auszug aus dem Personenbeförderungsgesetz, § 7 - Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen
"(1) Zu einer Personenbeförderung, die nach diesem Gesetz genehmigungspflichtig ist, dürfen Lastkraftwagen sowie Anhänger jeder Art hinter Lastkraftwagen oder hinter Zugmaschinen nicht verwendet werden.

(2) Die Genehmigungsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen"

Ausnahmepflichtig im Bereich der STVO ist u.a. sogar die Bundeswehr

Ausserdem ist es doch ein KLITZEKLEINER Unterschied, ob Du von einem LKW oder einem Smart redest.

Mannomann!



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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

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Smarte GrüsseGuido

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Hallo,

laut meines Wissens gibt es einen kleinen Unterschied zwischen Privat-Autos und Taxen/Bussen! Mit einem Privatwagen hast Du Dich an die Sitzplätze zu halten... Ich allerdings darf mit Personenbeförderungsschein (ist nicht der einfache Führerschein...) in einem Fahrzeug, wie Bulli, Bus,... mehr Personen befördern, wie ich Sitzplätze anbieten kann, sofern sich die Personen an genehmigten Halterungen (Stange im Bus) festhalten können. In diesem Fall muss ich nur das zulässige Gesamtgewicht beachten.

Das sollte dir Deine wahnsinnge Frage beantworten...

Noch ein kleiner Denkanstoß: ein Fahrgast von mir verliert am kommenden Donnerstag seinen Führerschein für zwei Jahre, weil er mir bei vollen Fahrt im Taxi die Handbremse gezogen hat. Der Fahrgast hatte 1,2 Promille intus und zahlt alles selbst ( 25000,- Schaden am Wagen + Leihtaxi für eine Woche 8000,-DM + Gerichtskosten + Anwälte + Verdienstausfalle meines Chefs und ich + Schmerzensgeld, obwohl sich niemand ernsthaft verletzt hat). Und auch das nur aus JUX, weil er mal testen wollte, wie gut ich reagiere... und bei 1,2 Promille tritt keine Haftpflichtversicherung in Kraft.

Ein JUX und Du bist vorbestraft und zahlst einige Jahre!!!


Nestor

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Gehts eigentlich noch??? Bleibt mal alle ein bisschen locker! Es ging hier nicht um die Frage, ob es vernünftig ist, mehr als 1 Person mitzunehmen, sondern darum was der Gesetzgeber dazu sagt. Es gibt genügend Leute die sich nicht anschnallen, obwohl sie eine Gurt hätten. Und das tagtäglich. Dass man dann bei einem Unfall schlechte Karten hat ist schon klar, aber es bleibt wohl jedem selbst überlassen ob er dieses Risiko eingeht oder nicht. Und LPGR hat sicher nicht vor gewohnheitsmäßig mehrere Leute mitzunehmen.

Von euch fährt bestimmt auch keiner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, denn stehend im Bus hat man bei einem Unfall mit Sicherheit bedeutend schlechtere Karten als bei einem smart im Kofferraum sitzend.


@Guido:
Du zitierst hier das Personenbeförderungsgesetz, dann hättest du dir auch mal den Geltungsbereich dieses Gesetzes anschauen sollen:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

1.
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

2. Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

  1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
  2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist


Dieses Gesetz hat also überhaupt keine Bedeutung bei Privatwagen.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht in der StVZO nach der tatsächlichen Gesetzeslage zu suchen. Das einzige was dazu zu finden ist ist folgendes:

§ 34a Besetzung und Beschaffenheit von Kraftomnibussen
  1. In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen sind.

Da hier ausdrücklich nur von Kraftomnibussen gesprochen wird, gilt das nicht für Personenwagen, davon ist nämlich nirgends die Rede.

Und hier ein Auzug aus der StVO:

§ 21 Personenbeförderung
  1. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
    2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
    3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

  2. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

  3. Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

  4. Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Wieder keine Rede von Personenkraftwagen.

Scheint also tatsächlich ne Gesetzeslücke zu sein.


-----------------
smarte Grüsse

-Marc- (der sich über den Umgangston hier manchmal echt wundert...)

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einsteigen - wohlfühlen

www.marcluppa.com








[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc am 05.03.2002 um 19:58 Uhr ]


smarte Grüsse

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Danke Marc :)
endlich jemand der versteht, dass ich mein Smart nur EINMAL zum Taxi gemacht habe und nicht vorhabe täglich so durch die Gegend zu fahren...

cu LPGR
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... nun ja, Du solltest vielleicht auch bedenken, dass Du mit solchen Beiträgen schon mal Nachahmer anstiftest.
In so fern halte ich die drastischen Worte schon berechtigt. So manch einer weiss es halt wirklich nicht.
Und zu dem 'nur einmal': hatte mich in Fahrgemeinschaft mit einer Kollegin auch 'nur einmal' vor der Bushaltestelle, an der ich immer ausstieg abgeschnallt. So ein Idiot wechselte in der Kurve auf die innere Fahrbahn und *rooms* mit knapp 20 km/h und Abstützen auf das Armaturenbrett eines Fiesta (der stand nämlich schneller als ich) und ich hab ein paar Tage lang verzweifelt dieses blaue Ei am Kinn überschminkt und mit feste Kauen war auch nicht so...
Glaubt man manchmal nicht, aber da steckt eine gehörige Energie dahinter.
Ich lasse auch Beifahrer, die sich partout nicht anschnallen wollen lieber laufen; (wer bezahlt mir denn im Zweifelsfall sonst die Windschutzscheibe ;-) ).

smarte Grüße

Claudia
:roll:

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Mir ist schon klar das "nur einmal" sogesehen schwachsinn ist. Es kann immer was passieren - auch klar. Aber ich denke nicht, dass ich Leute dazu animiere das nachzumachen. Jeder der in den Smart mal reingeschaut hat kann erkennen, dass sich eine schlanke Person gut im Kofferraum transportieren lässt. Viele im Forum werden das auch schon vor mir probiert haben - da bin ich mir sicher! :lol: (trotz der maximalen Kofferraumbeladung von 50 Kg)

cu LPGR :roll:
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Hallo,

entschuldige, dann habe ich das falsch verstanden...

Mir hat man erzählt, wenn ich zu viele Personen im Wagen habe, kostet das 20,- DM pro Person die zuviel ist und diese muss natürlich aussteigen...

Trotzdem möchte ich noch einmal anmerken, dass die Bedenken, die hier von einigen geäußert wurden, gerechtfertigt sind. Denn für solche Fälle zahlt -wie bekannt- keine Versicherung und in der heutigen Zeit tritt auch keine Versicherung mehr in Vorkasse.


Nestor

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....ohne Worte. :-x

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Um das Thema mal zum Ende zu bringen:

Desi hat Recht, denn solche Beiträge, wie LPGR verfasst hat, können andere animieren, sowas auch zu tun, wenn alle sagen würden "He, tolle Idee".

Was jeder veranstaltet, ist natürlich seine Sache, nur wenn jemand öffentlich nach etwas fragt, wobei andere Personen gefährdet werden können, muss er auch damit rechnen, das manche das ganz anders sehen und verstehen.


@Marc:

Quote:
Du zitierst hier das Personenbeförderungsgesetz, dann hättest du dir auch mal den Geltungsbereich dieses Gesetzes anschauen sollen... Dieses Gesetz hat also überhaupt keine Bedeutung bei Privatwagen



LPGR hat die Personenbeförderung bei LKWs als Argument angeführt. Das Personenbeförderungsgesetz findet auch Anwendung bei Lastkraftwagen:

"§ 7 - Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen und Zugmaschinen"

Von PKW war an der Stelle keine Rede.


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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Guido_Russ am 06.03.2002 um 08:51 Uhr ]


Smarte GrüsseGuido

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@ Guido: Du hast in diesem Falle nicht die richtige Rechtsgrundlage - tröste Dich, passiert jedem Juristerei-Azubi (auch mir immer mal wieder). § 21 (3) StVO ist das, was in Marcs Augen LPGR meinte - so sehe ich das auch.

@all:Grundsätzlich dürfen im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts und der Verkehrssicherheit mehr Personen in Pkw (nicht gewerbsmäßig!) mitfahren, als Sitzplätze vorhanden sind.

Für einen mit vier Personen besetzten 2-sitzigen Smart möchte ich allerdings die Verkehrssicherheit durch die Art der Unterbringung der Mitfahrenden bezweifeln. Eventuell können auch die Bedienelemente des Fahrzeugs nicht sicher bedient werden (z.B. Schalthebel). Auch könnte die freie Sicht (nach rechts) eingeschränkt sein.

Nach der einschlägigen Rechtsprechung stellt es keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Zahl der in einem PKW beförderten Personen die Anzahl der im Kraftfahrzeugschein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das zulässige Gesamtgewicht eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.1975). Es bleibt aber bei der Pflicht des Fahrzeugführers gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach er dafür sorgen muss, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Sofern das Fahrzeug 'überladen' wird droht auch eine Verschlechterung der Rechtsposition, wenn es zu einem Unfall kommt und deswegen zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Zur Gurtpflicht bestimmt § 21a StVO, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen.

Ergo: ich würde nie(!) mehr als zwei Personen im Smart mitnehmen, auch wenn es gerade vielleicht erlaubt ist...

Grüßle,...

-----------------
Frank
#632 smart-club.de


[ Diese Nachricht wurde editiert von fs am 06.03.2002 um 12:51 Uhr ]

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Nach viel Kram Kram in allen möglichen Texten, Gerichtsurteilen und Gesetzen:

Es gibt keine explizite, gesetzliche und damit verbindliche Beschränkung für PKW, aber es darf
1. keine Behinderung des Fahrers stattfinden und
2. das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden

Die Aussage von mir, dass nur soviele Personen befördert werden dürfen, wie in den Papieren angegeben, ist daher nicht richtig, sorry. Ich hatte das falsch in Erinnerung.

Fahren mehr Personen mit, als in den Fahrzeugpapieren angegeben, wird dies aber gerne im Rechtsfall als mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers interpretiert.


@FS:
Meine Antwort bezog sich auch nicht auf PKW sondern LKW, weil LPGR einen Personentransport mittels LKW anführte

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Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Guido_Russ am 06.03.2002 um 15:26 Uhr ]


Smarte GrüsseGuido

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@Guido: Richtig. Meine Aussage hat Bestand, weil ich Dich genau so verstanden hatte, wie Du es hier wiederholst:

Zitat LPGR: "Dies kann nicht ganz stimmen, da es doch diese Regelung gibt mit den Arbeitern die auf der Ladefläche von einem LKW Befördert werden dürfen (zumindest auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück)".

Das ist weder "entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung" und auch kein "wirtschaflicher Vorteil" i.S.d. PBefG.
Zudem erfüllt es den Tatbestand von § 21 (3) StVO (also genau das, was LPGR wusste). :roll:

Sei`s drum: wer vier Leute im Smart mitnimmt, darf es zwar bei erster Betrachtung, ist aber gut beraten, es trotzdem nicht zu tun(!), da es genug rechtliche Stolperstellen gibt. Insbesondere in der Zivilhaftung kann einem das nicht nur das Leben versauen sondern auch den Geldbeutel auf lange Zeit leeren.

Aber wir haben den Ton in diesem Thread wieder versachlicht!!! :o Danke!

Viele Grüße,
Frank.

[ Diese Nachricht wurde editiert von fs am 06.03.2002 um 20:54 Uhr ]

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Quote:

Am 06.03.2002 um 20:48 Uhr hat fs geschrieben:


Aber wir haben den Ton in diesem Thread wieder versachlicht!!! :o Danke!




Zum Glück xyxthumbs.gif :-D
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smarte Grüsse

-Marc-

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smarte Grüsse

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