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Zilli

Gebrauchtwagengarantie Frage...

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Hallo an alle, bin neu bei Euch...

 

Habe auch schon die erste Frage...

 

Habe mir heute einen 2001er ForTwo Cabrio zugelegt.

 

Freier Händler, mit 1Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Scheckheft gepflegt bei SC und ab 2.Hand bei Mercedes Center gestempelt.

 

Sagen wir mal es besteht ein Motor/Turbo/Getriebeschaden wie müsste ich vorgehen, würde ich Anteile (Kulanz) zahlen müssen?

 

Müsste ich zum Smart Center oder kann ich auch bei einer Freien Werkstatt von der Gebrauchtwagengarantie gebrauch machen?

 

Vielen dank

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Du musst im Falle eines Schadens auf jeden Fall erstmal den Verkäufer darüber informieren, da Du die Gewährleistungsansprüche nur ihm gegenüber hast, da Smart bei diesem gekauft!

Der Händler legt dann die weitere Vorgehensweise fest.

Du darfst nicht einfach in ein SC gehen, ohne vorher den Verkäufer darüber informiert zu haben, sonst läufst Du Gefahr, die Reparatur selbst bezahlen zu müssen.

 

Von der Reaktion der Verkäufers ist dann die weitere Vorgehensweise abhängig.

Wenn der sich weigert, die Reparatur durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, müsstest du den Rechtsweg beschreiten.

Dazu wäre eine Rechtsschutzversicherung der Sache dienlich!

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Der Verkäufer führt aber keine Reparaturen etc. durch, ist ein reiner Handel...

 

 

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Trotzdem entscheidet dieser, wie und durch wen die Reparatur durchgeführt wird, weil er es ja bezahlen muß! Die Gewährleistungsansprüche hast Du gegenüber dem Verkäufer.

 

 

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Immerhin bezahle ich als Kunde eine Garantie in Höhe von 300€ beim Kauf...

 

Wie schaut diese Garantie für den Händler aus?

 

Er zahlt diese 300€ ja an die Garantieversicherung, was hat er bei einem eintretendem Schaden bei einem verkauften Wagen für Nachteile?

 

Den Schaden zahlt ja die Garantieversicherung und nicht der Händler oder?

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Ich kenne Deine Vereinbarung mit dem Händler nicht. DIE zählt und daran ist sich zu halten.

 

In aller Regel ist die "Gebrauchtwagengarantie" nichts anderes als eine Versicherung. Und die Versicherungsbedigungungen hast Du vermutlich von Deinem Händler ausgehändigt erhalten. Lies sie ! (Noch besser hättest Du sie vor den Kauf gelesen)

 

Oder meinst Du nur die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr, die jeder Händler zu geben hat. Das ist nämlich was anderes und bei einem alten Auto nicht allzu viel wert. Denn jede Sache (also auch ein gebrauchter Smart) muß nur so beschaffen sein, wie es "bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" (§ 434 BGB). Wenn Du also - als Beispiel - einen 12 Jahre alten Smart mit 200.000 km kaufst, dann kann der Käufer nicht unbedingt erwarten, daß der noch sehr lange hält. Selbst wenn der schon nach 10´km die Grätsche macht, würd´ ich da Probleme sehen.


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Ich bin bisher nur von der gesetzlichen Gebrauchtwagengewährleistung ausgegangen.

Im Falle einer Garantieversicherung sieht das wieder ein bißchen anders aus!

Da musst Du Dir die Versicherungsbedingungen gut durchlesen, da sind nämlich meist Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen definiert.

 

Wichtig ist auf jeden Fall zu wissen, daß trotz der Garantieversicherung die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers trotzdem weiter besteht, sofern sie nicht durch irgendwelche unlauteren Tricks ausgeschlossen wurde!!!

 

Diese Garantieversicherung nützt eigentlich nicht Dir, sondern dem Händler, weil diese die Kosten übernimmt, die er normalerweise tragen müsste!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.10.2010 um 08:52 Uhr ]

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2 dinge gibt es zu unterscheiden,

 

1) gesetzliche sachmangelhaftung

2) freiwillig gewährte garantie

 

zu 1)

jeder gewerbliche verkäufer der eine gebrauchte ware anbietet, in der vorliegenden

anfrage ein gebrauchtes kfz, unterliegt der sachmangelhaftung gegenüber einem privaten käufer für 12 monate.

ist der käufer eine gewerbliche person, oder entsteht der kauf für den export, greift in diesem falle keine sachmangelhaftung.

 

ebenfalls kann der verkäufer der privatperson die sachmangelhaftung ausschliessen, wenn

der kaufpreis zur nutzung/+baujahr einen

verkaufspreis als "bastlerfahrzeug" rechtfertigt

zb. 42 bj. 1999, km 180000, verkaufspreis 1000,- euro.

oft werden aber auch fahrzeuge so angeboten die das nicht rechtfertigen, da kann der verkäufer schreiben was er will, sachmangelhaftung bleibt bestehen (wenn es hart auf hart kommt)

auch hier ein beispiel: 42 baujahr 2002, km 7000, verkaufspreis 3850,-

hier rechtfertigen die kaufdaten kein bastlerfahrzeug.

 

was sagt jetzt sachmangelhaftung aus:

der gerbliche verkäufer verkauft ein gebr.-kfz an die privatperson, somit haftet er 12 monate lang für mängel die auftreten könnten,

die keinem typischen verschleiß unterliegen.

verschleißmängel wären zb. wischerblätter, reifen, bremsen, leuchtmittel nach einer nutzung von zb. 15000 km, da haftet der händler nicht, natürlich müssen diese punkte bei übergabe in einem verkehrsicheren zustand sein !, und das zumindest bis zur nächsten planmässigen inspektion.

 

die sachmangelhaftung schützt nicht nur käufer sondern auch verkäufer vor kosten.

der punkt heißt: beweislastumkehr.

mängel die innerhalb der ersten 6 monate nach kauf auftreten, hat der verkäufer kostenfrei nachzubessern, da er nicht nachweisen kann das der mangel nicht schon vor auslieferung da gewesen sein könnte.

(es wurde schon erwähnt das der verkäufer entscheidet ob er die nachbesserung vornimmt, oder er einer rep. in einer selbst gesuchten werkstatt zustimmt. wenn es blöd kommt muss man immer zum verkäufer)

in den zweiten 6 monaten der sachmangelhaftung wendet sich das blatt, jetzt muss der käufer beweisen das der mangel schon in den ersten 6 monaten da war, kann er auch nicht, deshalb zahlt hier auch nicht der verkäufer.

gibt natürlich wie immer ausnahmen, zb. tank ist durchgerostet und leckt im monat 8, dann wäre es auch wieder eine nachbesserung seitens des verkäufers, weil rost ja nicht innerhalb von 2 monaten den tank schädigt.

 

zu2)

freiwillig gewährte garantie beinhaltet in der regel einen garantiepass einer externen versicherung. der händler schützt sich dadurch, das er bei nur sachmangelhaftung in den ersten 6 monaten keine kosten zu tragen hat. für den käufer ist der pass von vorteil

das mängel die im pass aufgenommen sind, auch in den zweiten 6 monaten dem käufer bezahlt werden

dieser pass beinhaltet verschiedene baugruppen die den garantieschutz haben.

(käufer erhält die garantiebedingungen und einen nachweis der versicherten baugruppen)

für den käufer ist der pass eigentlich nur in den zweiten 6 monaten interessant, in den ersten rechnet halt der verkäufer die rep. mit der versicherung ab.

 

bei rep. über einen garantiepass gibt es seitens der versicherung natürlich wie bei jeder vers. auch bedingungen.

ich zitiere mal die die ich anbiete "car-garantie"

da ist bei garantiepflichtigen rep. der arbeitslohn immer zu 100% frei, bei den auszuwechselden teilen gibt es aber km angaben.

bis 50000 km laufleistung werden auch die teile zu 100 % übernommen.

jede weiteren angefangenen 10tsd km schlagen mit 10% des teilepreises an den kunden durch, rep. bei 90000 km sind das mal 40% der teile kosten für den käufer.

zudem gibt es eine höchstgrenze für rep. die dem kaufpreis angepasst sind, zb. kaufpreis 4000,- dann ist die höchstgrenze für eine evtl. rep. 1250,-. da kann ein getriebeschaden schnell das rep.-ende für den käufer bedeuten, der ja denkt das die garantie das wohl übernimmt.

 

oft versucht auch ein verkäufer der mit einem garantiepass arbeitet, dem käufer nicht übernomme kosten in rg. zu stellen........

wenn die laufleistung bei einem garantieschaden über 50000 km liegt und die vers. die teile nur anteilig zahlt.

das wäre in den ersten 6 monaten vom verkäufer zu tragen, da der käufer über den freiwillig gewährten garantiepass hinaus ja auch die sachmangelhaftung hat.

in den zweiten 6 monaten müsste der käufer die anteiligen teilekosten tragen, wegen der beweislastumkehr.

im falle "car-garantie" ist derjenige der die garantiepflichtige rep. durchführt entweder

der verkäufer oder die vertragswerkstatt des

kfz-typs. freie werkstätten scheiden da kpl. aus.

 

ich hoffe ich habe es einigermassen verständlich erklärt, habs zumindest versucht.

 

gruss

dieter

 

 

 

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rms2.gif

 

 


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Hi Dieter,

 

danke für die ausführliche Nachricht...

Hab den Wagen wieder zurück gegeben.

Das Risiko war mir zu hoch, Miese zu machen! :cry:

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