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FunnyCH

Automatik-Getriebe beim Smart

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Hallo

Ich bin auch 'ne Neue - trotz meines biblischen Alters von nunmehr 56,5 Jahren hab ich erst seit 2008 meinen Führerschein, den ich angesichts ebendiesen biblischen Alters auf Automatik gemacht habe. Ich darf also nur Autos mit Automatikgetriebe fahren.

Ich düse im Moment noch mit einem Golf IV Cabrio durch die Gegend, aber mit mindestens 80 km Laufleistung pro Tag und nunmehr 104'000 km aufer Uhr muss frau sich langsam nach einem Ersatz umsehen....

Anlässlich einer Auto-Ausstellung (wo ich natürlich hautpsächlich auf Cabrios abfuhr, da es ja wieder eins werden soll) hab ich mich in so einige schöne, teure, coole, grosse und sonstige Cabrios gesetzt. Unter anderem auch in einen Smart. Hey, darin fühlte ich mich auf Anhieb wohl, und soooo klein ist der nämlich gar nicht!!

Womit ich schon bei meiner Frage bin: darf ich als Nur-Automatik-Führerschein-Inhaberin überhaupt einen mit so ner komischen Automatik fahren? Wie funktioniert die? Auch einfach auf D und losfahren? :-? :roll:

Vielen Dank schon mal für eure Antworten - und nein, ich bin noch nie einen gefahren, eben deswegen.... :-D

LG

Funny

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Wie die rechtliche Situation mit dem Führerschein nur für Automatikfahrzeuge genau aussieht, kann ich Dir gar nicht sagen, aber aus technischer Sicht handelt es sich zumindest nicht um eine klassische Wandlerautomatik wie in den bisherigen Automatikfahrzeugen, sondern um eine automatisiertes Schaltgetriebe mit Automatikmodus.

D.h. es ist eine ganz normale Kupplung vorhanden und ein mechanisches Schaltgetriebe, das aber ohne Dein Zutun über die Steuerung und Stellmotoren die Gänge wechselt.

Das ist quasi so, als ob in einem Fahrschulwagen eine Doppelpedallerie drin ist und der Fahrlehrer die Kuppel- und Schaltarbeit übernehmen würde und Du nur Gasgeben, Bremsen und Lenken müsstest! :)

 

Deshalb denke ich schon, daß es in diesem Sinne als Automatikfahrzeug definiert wird, daß Du auch mit Deinem Führerschein fahren darfst, aber ganz icher weiss ich das nicht!

Vor allem weil es sich ja hierbei evtl. noch um Schweiter Recht handelt, wenn ich das CH in Deinem Nick so interpretiere, oder heisst das nicht, daß Du in der Schweiz beheimatet bist?

 

Vom Fahren her ist es so, daß Du keine Schalteinheit mit der klassischen Automatikverteilung hast, sondern einen Joystick, mit dem Du auch bei der Softouch Automatikversion die Gänge von Hand im Sinne einer Tipptronic wechseln könntest!

Aber das jetzt in Worten zu beschreiben, würde den Rahmen sprengen, das solltest du Dir mal am lebenden Objekt zeigen und vorführen lassen. Es ist auf jeden Fall total easy und einfach!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 22.09.2010 um 13:02 Uhr ]

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Hi Ahnungslos (witziger Name... )

Danke für deine Antwort. Muss mir unbedingt mal einen suchen zum probefahren....

Das CH in meinem Namen hast du fast richtig interpretiert - ich bin zwar Schweizerin und arbeite in Basel, aber ich wohne in D (Markgräfler Land) und habe auch den Schein in D gemacht.... :)

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Quote:

Am 22.09.2010 um 13:18 Uhr hat FunnyCH geschrieben:
und habe auch den Schein in D gemacht.... :)

Dann sollte auch das deutsche Recht für Dich gelten und mit dem darfst Du meines Wissens den Smart fahren. Aber sicherheitshalber noch einmal nachfragen, 100 %ig sicher bin ich mir nämlich nicht!

Eine Probefahrt würde ich Dir sehr empfehlen, ein Smart Cabrio ist was besonderes! ;-)

Das willste dann nie mehr hergeben.

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Fand die Problematik interessant, habe im

Motor-Talk Forum diesen Beitrag entdeckt.

 

Hier ein Auszug aus dem Beitrag, den ersten Teil muss man nicht lesen (Smart-Hasser), aber danach wird es informativ.

 

 

 

 

Probefahrt mit Smart, aber wie?

Zitat:

Original geschrieben von dr schiwagoo

also wenn man einen smart mit automatik, als ein "AUTO MIT AUTOMATIK" presentiert, würden alle kunden nur negatives über "auto´s" mit automatik berichten und sagen das man mit der normalen gangschaltung viel konfortabeler sei und man würde nie mehr ein "auto" mitautomatik anfassen

ich fahre seit längerem nur "AUTO´S" mit automatik, aber der smart und dann noch mit automatik als ein "auto mit automatik" zu nennen

nichts für ungut

 

von Metallik

 

Stimmt leider nicht. Softtouch ist sehr wohl eine Automatik. Der Begriff Auto heisst selbst.

Definition AUTOMATIK:

Unter Automatik im Auto versteht man umgangssprachlich ein Automatikgetriebe, es dient zur Steigerung

des Komforts während der Fahrt, in dem die Gänge von der Automatik selbsttätig gewechselt werden.

Auch ein Kuppeln ist nicht mehr nötig. Man braucht nicht selbst hochschalten und auch nicht

runterschalten. Ein Kupplungspedal gibt es nicht.

Softtouch beim Smart oder 2-Tronic bei Peugeot oder Sensodrive bei Citroen oder MMT bei Toyota, Easytronic

bei Opel usw usw. sind also allesamt Automatiken und erfüllen o.g. Definition.

Dass es verschiedene Automatik-Techniken gibt, die teils effizienter und besser arbeiten, stelle ich nicht

in Frage. Variomatik, Drehmomentwandler, Doppelkupplunggetriebe, sequentielles Getriebe etc. pp. sind

allesamt Automatiken.

 

Siehe auch Führerscheinrecht:

Man kann auch einen Führerschein mit der Einschränkung "nur Automatik-Fahrzeuge fahren" bekommen.

Der Smart zählt hierzu und darf mit dieser Einschränkung im Führerschein auf öffentlichem Straßenland

bewegt werden.

 

Hoffe ich konnte weiterhelfen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AusdemNorden am 22.09.2010 um 23:09 Uhr ]

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moin moin Bremer(in?) :) :)

Vielen Dank für den interessanten Beitrag (auch wenn er von einem Smart-Hasser kommt... :-x ). Und lieben Gruss an die Hansestadt, die mir durch meinen Bremer Ehemann ans Herz gewachsen ist... ;-)

BTW - bis vor kurzem hab ich auch immer gegrummelt: "Smart? never ever...." Aber je länger ich drüber nachdenke, desto geneigter bin ich, mir für die Zeit nach dem "Körbchen" so ne witzige Kugel anzuschaffen. Muss halt unbedingt wieder ein Cabby sein. Und Lederausstattung haben. Und Klima.

Ein bissel Kofferraum hat er ja auch, der Lütte - und wenn man schlau stapelt, kriegt man sogar zwei Kisten Wasser rein, oder? Für den Wocheneinkauf reicht's allemal.... :lol:

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Am 22.09.2010 um 14:30 Uhr hat FunnyCH geschrieben:
Ein bissel Kofferraum hat er ja auch, der Lütte - und wenn man schlau stapelt, kriegt man sogar zwei Kisten Wasser rein, oder? Für den Wocheneinkauf reicht's allemal.... :lol:

Also drei Wasserkisten bekommste ja schon mal nebeneinander in den Kofferraum des Cabrios!

Und beim Coupe passt sogar noch eine volle Lage darüber, macht sechs Kisten!

 

Eines wird Dir unter Umständen in Hinsicht auf Deinen jetzigen Golf Automatik fehlen, der Smart verfügt mit seinem "Automatikgetriebe", sprich dem automatisierten Schaltgetriebe nicht über die Kriechneigung im Stand, die Du von einer konventionellen Wandlerautomatik gewohnt bis!

Wenn Du bei einem "normalen" Automatikgetriebe anhältst, musst Du ja mit dem Fuss auf der Bremse bleiben, weil sonst das Fahrzeug zu rollen beginnt, da im Wandler immer ein wenig Kraftschluss erzeugt wird.

Das ist beim Smart nicht so.

Deshalb sind eingefleischte Automatikfans anfänglich erstmal enttäuscht, weil sie sich daran gewöhnt haben, mit dieser Kriechneigung z.B. in eine Parklücke zu kriechen, ohne dabei Gas geben zu müssen.

Naja, wir können aber Auto fahren und schaffen dies auch ohne diese (Un)art von Antrieb! ;-)

Deshalb solltest Du auf jeden Fall einen ein paar Tage zur Probe fahren, ehe Du Dich zum Kauf entschliesst!

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aha... wenn ich also den Smart anhalte, muss ich nicht auf die Bremse steigen...??? *kicher* Ich weiss schon ungefähr, was du meinst, aber ich kann mir das jetzt grad nicht vorstellen.... Wie hält man denn vor der Ampel z.B. an? Hat das Teil eine N-Stufe? :o

Sorry für die blöden Fragen... :cry:

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Am 22.09.2010 um 16:10 Uhr hat FunnyCH geschrieben:
Sorry für die blöden Fragen... :cry:

Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten! :)

Es gibt schon eine N-Stellung im Getriebe, nur liegen die Fahrstufen im Gegensatz zu einem klassischen Automatikgetriebe nicht hintereinander und Du musst den Schalthebel vor und zurück bewegen, sondern nebeneinander, sprich von N nach D musst Du den Schalthebel von rechts nach links bewegen, in den Rückwärtsgang aber dann aus N nach hinten auf R.

An Ampeln ist es nicht nötig, auf N zu schalten, Du kannst dauernd auf D bleiben, beim Smart heisst das übrigens A und wird im Display des Tachos angezeigt.

Wenn Du anhalten willst, musst Du natürlich erst mal auf die Bremse steigen und Du kannst auch im stehenden Zustand auf der Bremse bleiben, aber der Unterschied zu einem klassischen Automatikfahrzeug ist eben der, daß der Smart nicht von selbst los rollt, wenn Du in der Ebene den Fuß von der Bremse nimmst, sondern er bleibt an Ort und Stelle stehen und hat keine Kriechneigung.

Das ist so als ob Du bei einem Schaltwagen die Kupplung komplett durchdrückst, nichts anderes ist es auch beim Smart, mit dem Unterschied, daß die Kupplung nicht von Deinem linken Fuß betätigt wird, sondern von einem Elektromotor!

Der kleine Nachteil ist eben, daß wenn Du Dir in der Vergangenheit angewöhnt hast, mit dieser Kriechneigung ohne Gas zu geben z.B. einzuparken, dann geht das so mit einem Smart nicht. Oder wenn Du im Stau ganz langsam unterwegs bist, hat es in der Vergangenheit ausgereicht, den Fuß von der Bremse zu nehmen, um ganz langsam vorwärts zu rollen. Mit dem Smart musst du da jedesmal ein kleines bißchen Gas geben.

 

Den Schalthebel kannst Du auf A trotzdem vor- und zurück bewegen, damit wechselt man die Gänge dann manuell wie bei einer Tipptronic Schaltung. Aber bevor ich Dich jetzt vollends verwirre, höre ich lieber auf! ;-)

 

Das hört sich jetzt alles in der Beschreibung furchbar kompliziert an, in Wirklichkeit ist es kinderleicht, mit dem Smart zu fahren.

Aber wie schon gesagt, mach eine Probefahrt, die sagt mehr als 1000 Worte! :)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 22.09.2010 um 17:44 Uhr ]

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du darfst den smart,da du den eingeschränkten führerschein hast,nicht fahren.

der smart hat kein automatikgetriebe(wandler)

sondern ein automatisiertes schaltgetriebe. :(

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Nachdem es jetzt hier verschiedene Meinungen zu diesem Thema gibt, würde ich vorschlagen, daß Du Dir mal eine Auskunft bei jemandem einholst, der sich damit auskennt und Dir eine rechtlich verbindliche Auskunft geben kann.

Damit meine ich jetzt nicht meinen Vorredner! :-D

Der ist nämlich in der Regel noch ahnungsloser als ich! :roll:

Und die Regel ist in dem Fall rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr! :lol:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 22.09.2010 um 21:09 Uhr ]

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Ok Ich bin links Beinamputiert ich darf also mit meinem smart laut Garfi nicht fahren oder besser gesagt ich kann ihn ned fahren :-D

-----------------

gruß Utzle :-D:-D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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Garfield - sitz, platz, bleib.... und hör auf, Blödsinn zu maunzen. Da ist ja mein Tigerkater schlauer als du.

*grins*

*wegduck* :-D :-D :-D

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Am 22.09.2010 um 21:09 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Nachdem es jetzt hier verschiedene Meinungen zu diesem Thema gibt, würde ich vorschlagen, daß Du Dir mal eine Auskunft bei jemandem einholst, der sich damit auskennt und Dir eine rechtlich verbindliche Auskunft geben kann.

Danke, Ahnungslos, das werd ich bei Gelegenheit tun - sobald ich einen Smart gefunden habe zum Probefahren! :)

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Am 22.09.2010 um 21:20 Uhr hat Utzle geschrieben:
Ok Ich bin links Beinamputiert ich darf also mit meinem smart laut Garfi nicht fahren oder besser gesagt ich kann ihn ned fahren :-D

-----------------
gruß Utzle :-D:-D





IMG_0005-2.JPG



*grins* Utzle, so sieht's aus - aus Garfis Sicht. Aber die ist ja wohl nicht massgebend, wie ich schon gemerkt hab. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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ahnungslos,fängst du wieder an gegen mich zu stänkern?wollten wir das nicht lassen.andere wollten das so und ich hab mich dran gehalten. :)

 

 

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Du willst doch nicht etwa allen Ernstes behaupten, daß das, was Du da von Dir gegeben hast, die geltende rechtliche Situation ist!

Und auch das hast Du schon ein paarmal hier im Forum gemacht, einfach etwas ausgedacht und es dann so geschrieben, als wenn es die Wahrheit wäre! Ich sage nur Einzelteile vom Turbolader durch den Auspuff!

Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, daß sie den Smart auch mit dem Passus des Automatikfahrzeugs im Führerschein fahren darf, aber sicher bin ich mir eben nicht, deshalb habe ich auch von Anfang an darauf hingewiesen, daß man nachfragen muß, vor allem weil es etwas gravierendes ist!

Aber Du kannst Dich ja später wieder darüber amüsieren und demjenigen vorwerfen, daß er doch selbst schuld ist, wenn er Dir Deinen Stuss glaubt, den Du von Dir gegeben hast!

Auch das ist ja schon ein paarmal vorgekommen! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 22.09.2010 um 22:46 Uhr ]

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ey Jungs (Mädels?), nicht streiten, issjaguuuuut..... :-P

 

 

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Keine Panik, Funny!

Das hier ist nur die Fortsetzung einer längeren Historie! Wenn Du Dir mal die Mühe machst, mit dem Suchbegriff "Garfikatze" die bisherigen Ergüsse von seiner einer durch zu lesen, weisst Du, was ich meine!

 

Hier mal ein kleines Beispiel:

 

Quote:

Am 20.09.2010 um 23:01 Uhr hat garfikatze geschrieben:
als bandscheibenpatient würde ich dir lieber ein komfortableres auto empfehlen,villeicht renault clio oder laguna.

Quote:

Am 21.09.2010 um 20:50 Uhr hat garfikatze geschrieben:
habs doch nur gut gemeint mit den alten herrschaften

 

Das waren die Antworten dieser Leuchte auf einen Neuling, der sich für einen Smart interessiert hat und seriöse Fragen stellte!

Von diesem war überhaupt nichts bekannt, schon gar nicht sein Alter!

Wenn mir einer mit solchen Antworten auf meine allererste Frage kommen würde, würde ich mich fragen, ob ich in einem Forum oder in der Klapse gelandet bin! :roll:

Wobei, manchmal ist das in der Tat dasselbe!

 

Und das ist nur ein Beispiel von vielen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 22.09.2010 um 22:21 Uhr ]

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lenk nicht ab,ahnungslos.viele fanden es nicvht gut,dass hier ein wenig gekappelt wird und ich habe gesagt,ich halte mich absolut zurück.nur du hälst dich nicht dran,mich anzugreifen oder schlechtzumachen,

du bist meister dadrin,schaut mal her,was garfikatze in der vergangenheit geschrieben hat.

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hab ich schon gesehen, Ahnungslos, war heut nachmittag ein bissel unterwegs in den anderen Themen - das mit der Bandscheibe war ja wirklich etwas too much... :lol:

einfach ignorieren, ist wohl das beste! :roll:

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sachlich bleiben.

ich kenne jemand,der darf auch nur automatik fahren.der darf den smart fahren. :-D

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Quote:

Am 22.09.2010 um 22:26 Uhr hat garfikatze geschrieben:
und ich habe gesagt,ich halte mich absolut zurück.

Halte Dich lieber damit zurück, arglos fragenden Usern solchen Mist zu verzapfen und als Tatsachen hin zu stellen!

Ich frage mich ohnehin schon seit langem, was da Deine Intention ist und was Du damit erreichen willst! :-?

 

Mir kannst Du meinetwegen alles sagen, was Du willst! Ich bin belastbar, ich weiss ja, von wem es kommt! :-D

Egal ob unter diesem oder einem anderen Nick! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 22.09.2010 um 23:37 Uhr ]

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wie gesagt,lenk nicht ab.ein solchen müll habe ich lange nicht mehr zu gehör oder papier.

in meiner praxis erleb ich ja viel. :(

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Zurück zum Thema, in dieser Code Liste wird bei CODE 78 die automatische Kupplung ausgewiesen.

In der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) §17 (6) FeV

steht:

Wenn das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1) ausgestattet war, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1) zu beschränken;.......

 

Denke, damit ist (zumindest für mich) die rechtliche Situation klar, oder :-?

Demnach darfst Du den Smart fahren.

 

Gruß aus dem schönen Bremen 8-)

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