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ldaume

OT-Geber, stottern und Gebrauchtwagen-Gewährleistung

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen,

 

wir sind endlich "glückliche" Besitzer eines Smarts. Doch leider ging er gestern an der Ampel (beim darauf zu rollen) aus und nicht sofort wieder an. Später nach einer Kurzstrecke zum Supermarkt wollte er beim wieder zurückfahren auch nicht starten. Nach etwa 15 Minuten startete er dann wieder ohne Probleme und wir konnten wieder nach Hause fahren. Bei einer weiteren Testfahrt trat das Problem nicht mehr auf. Des Weiteren stottert er zum Teil schon ziemlich heftig im kalten Zustand (durch eigenes frühes hochschalten lässt sich das ein wenig mildern).

 

Durch ausgiebiges studieren der Forum-Beiträge glauben wir nun, dass es der OT-Geber ist (keine Korrosion am K1-Relais) und wollten fragen, ob das von der Gebrauchtwagen-Gewährleistung gedeckt wird.

 

Schon mal vielen Dank,

Lenny

 

P.S. Es ist ein MC01, 02/1999, 40 kw, Benziner, 599 ccm, 103000 km.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ldaume am 24.08.2010 um 09:22 Uhr ]

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der ot-geber ist teil der zündanlage und sollte somit in der garantie drin sein; genaueres kannst du deinen vertragsunterlagen entnehmen, dort sind zumindest bei der CCG die ich mal hatte, alle abgedeckten komponenten und baugruppen haarklein aufgeführt.

 

das problem wird vielmehr sein, daß die diagnose eine vertragswerkstatt stellen muß, und die sind bei diesen themen meist wenig ruhmreich unterwegs; kundenvorschläge ("ist sicher der ot-geber, tauscht mal den") werden mit großer hingabe ignoriert, wie fundiert sie auch sein mögen. ein SC tauscht hier vermutlich erstmal gar nix, weil kein fehler abgelegt ist, und danach das radio und dann die lichtmaschine.

 

viel glück.

 

 

ps: sollte bei der laufleistung und dem BJ bereits ein nennenswerter ölverbrauch zu vermelden sein, verkauf die kiste schnell wieder. dann ist klar, warum der letzte ihn loswerden wollte - der weiß was dann bald kommt...


Alles wird gut!

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Damit keine Missverständnisse aufkommen. Es gibt keine Garantie, sondern die Gewährleistung (Garantie übernimmt eh nur 50% ab 100.000 km) und somit sind auch keine Baugruppen aufgeführt. Allerdings ist es meiner Meinung nach ein Fall für die Gewährleistung.

 

Der Motor verbraucht nicht zuviel Öl und ansonsten ist es ein echt guter Wagen.

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Du musst diesen Mangel ohnehin bei dem melden, von dem die Gewährleistung getragen wird, in Deinem Fall vermutlich der verkaufende Händler.

Du kannst dem zwar sagen, daß Du den OT Sensor im Verdacht hast, aber das Abstellen des Mangels und die Vorgehensweise dazu liegen in dessen Ermessensbereich.

Ich stimme diesem Verdacht durchaus zu, aber wie gesagt, die Vorgehensweise bestimmt der Händler.

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