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sundaydriver

liegengeblieben mit meinem CDI 450

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Hallo

Ich bin heute Abend mit meinem 2004 er CDI Liegengeblieben bei 67tkm.

 

Ich habe den Smart vor 4 Monaten bei einem Citroen Autohaus gekauft.

Er hatte von desöfteren, wenn es morgens kalt war Probleme anzuspringen.Es hat teilweise 2-3 Startversuche gedauert.

 

Das Autohaus, sowie ein Samrt center konnte

keinen Fehler finden.

Seit ca einer woche war ein leichtes Pfeifen/Quietschen beim Zündschlüsseldrehen. zu hören.Dieselpumpe??

 

Heute bin ich dann liegengeblieben und musste abgeschleppt werden.

Der smart ging einfach aus, kein krach oder so.

Und ließ sich dann nicht mehr Starten.

Der Motor dreht beim startversuch sauber durch.

 

Woran könnte es liegen?

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Hi,

 

Orakel sagt könnte mehrere Ursachen haben:

 

1. Kraftstofffilter zu

2. Hochdruckpumpe hinüber

3. Dieselpumpe

4. Injektoren

5. Raildrucksensor

6. Massekabel lose

 

Kann ein kleiner defekt sein oder was großes (teures); hoffe es ist was kleines.

 

Grüße

 

C.D.L

 

 


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Hallo

 

Da ich den kleinen erst 3 Monate habe, und ihn beim Händler mit 12 Monaten Garantie gekauft habe, geht er morgen erstmal zur Werkstatt.

Mal sehen was die Rausfinden.

Wie gesagt, er ist morgens beim ersten Start wenns etwas kälter war nicht immer beim ersten mal angesprungen.

Die letzten zwei Wochen sprang er auch bei wärmeren Temperaturen erst gegen ende des Startvorganges an.

 

Ich schäztze es liegt damit zusammen.

 

gruß markus

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Hallo

 

Die Smartwerkstatt hatte sich heute gemeldet.

Der Cdi hat einen Kolbefresser und das bei nur 67 tkm.

Ich hatte mir vor 4 Monaten extra den diesel gekauft, da er als Problemlos gilt.

Habe ihn mit 60tkm gekauft und darf nun 1000 Euro für einen neuen Motor bezahlen.

Den rest übernimmt die car Garantie.

Ich habe mich vorher viel über Smarties informiert und ihn auch nie getreten und immer langsam warm gefahren.

 

Eigentlich wollte ich mit dem kleinen Geld sparen.

 

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Erstens kann ich das auch nicht glauben und zweitens, wenn Du ihn erst vor 4 Monaten bei einem Händler gekauft hast, wieso sollst Du dann 1000.- EURO selbst bezahlen? :-?

Wenn Dir kein Verschulden nachzuweisen ist, und ohne Öl wirst Du ja wohl kaum gefahren sein, sollte der Händler eigentlich Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder wie auch immer das aktuell heisst, gewähren!

Das hat auch mit einer evtl. Zusatzgarantie nix zu tun, die für den Smart bei einer Versicherung o.ä. abgeschlossen ist und die jetzt nur einen Teil bezahlt.

Mit dem Kauf des Smarts bei dem Händler hast Du ja Gewährleistungsansprüche gegen diesen, wenn das über einen anderen Weg abgedeckt wird, z.B. über eine Versicherung, dann ist das schön und gut für den Händler, ändert aber nichts an Deinen Ansprüchen gegen diesen, wenn die Versicherung nicht alles bezahlen sollte.

An Deiner Stelle würde ich mir mal qualifizierte Rechtsberatung für diesen Fall holen, vor allem, wenn sie aufgrund einer Rechtsschutzversicherung oder ADAC, AvD oder ähnlichen Fakultäten sogar kostenlos sein sollte!

 

Man muß ja die Garantien unterscheiden, das sind verschiedene Dinge.

Mit dem Kauf des Smart bei einem Händler hast Du ja erst mal Gewährleistungsansprüche gegen diesen im Falle von Defekten!

Da diese gesetzlich sind, können sie normalerweise auch nicht ausgeschlossen werden! Selbst Formulierungen wie Verkauf im Kundenauftrag, Verkauf an Wiederverkäufer, die normalerweise zu einem Ausschluß der Gewährleistung führen, haben vor Gericht u.U. in Abhängigkeit vom Einzelfall keinen Bestand!

Werden diese Gewährleistungsansprüche über eine Zusatzgarantie versichert, ändert dies an den eigentlichen Ansprüchen an den Händler gar nichts.

Das sollte eigentlich unabhängig davon sein.

Wenn jetzt diese Zusatzgarantie nicht die vollen Reparaturkosten bezahlt, dann sind die restlichen Ansprüche gegen den Händler zu richten!

Allerdings bestimmt der Händler die Reparaturmodalitäten, wenn er es bezahlen muß.

Laß Dich rechtlich beraten!!!

 

Aber wie gesagt, das mit dem Kolbenfresser glaube ich ohnehin nicht, das bekommst Du beim CDI nur hin, wenn Du ohne Öl fährst oder Sand rein kippst!

 

Ich habe viel eher den Verdacht, als ob der Händler kostenneutral aus dieser Sache raus kommen will und etwas als defekt deklariert, wo Du mit 1000.- EURO Eigenbeteiligung im Endeffekt die komplette Reparatur selbst bezahlst!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 24.07.2010 um 10:05 Uhr ]

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Falls Rechtschutz vorhanden, ab zum Rechtsanwalt, Lage prüfen lassen und dann schön ggf. Klagen, falls der Händler nicht will.

 

Musste ich auch machen mit meiner Klima, aber dann nach 6 Monaten und 15 Min Gericht, musste der Händler bezahlen... :lol:

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Wichtig ist wie schon gesagt die Unterscheidung der Ansprüche aus der Garantie, die meist über eine Versicherung abgeschlossen ist und die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung durch den Händler.

Die Händler versuchen immer glauben zu machen, daß die Garantie, welche aber Ausschlüsse beinhaltet, Deine Ansprüche wären.

Das stimmt aber so nicht, Du hast durch den Kauf beim Händler Ansprüche an den Händler, die nicht ausgeschlossen werden können. Die werden vielleicht ergänzt oder teilweise durch diese Garantieversicherung abgedeckt.

 

Zumindest ist dies so, wenn der Händler dies nicht durch irgendwelche Tricks und Formulierungen im Kaufvertrag wie z.B. Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf im Auftrag ausgeschlossen hat. Aber selbst dann stehst Du nicht ganz rechtlos dar, denn in vielen Gerichtsurteilen sind solche Formulierungen auch schon gekippt worden.

Selbst Fälle, in denen im Kaufvertrag ein Verzicht auf Gewährleistung formuliert war, haben vor Gericht kaum Bestand, der Anspruch darauf kann von einem Händler nicht einfach ausgeschlossen werden!

Aber das kommt auf den Einzelfall an.

Wie schon mehrfach gesagt, Rechtsberatung!

 

Einfach so hinnehmen würde ich die 1000.- EURO Eigenbeteiligung auf keinen Fall!

Schon gar nicht, solange die Diagnose des Motorschadens nicht von einer zweiten Werkstatt verifiziert wurde. Die kommt mir nämlich halbseiden vor! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 24.07.2010 um 11:02 Uhr ]

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Also an einen Kolbenfresser beim CDI kann ich auch nicht glauben. Außer, wenn die Kopfdichtung schon vorher mal durch war und ein Zylinder mehr Kühlwasser als Motoröl gesehen hat.

 

Ich würde mal nachsehen, ob Du den Wagen schon mit neuer Kopfdichtung gekauft hast.

 

Die "Selbstbeteiligung" an einem neuen Motor kann ich auch nicht verstehen.

 

Gruß, Rolf


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sundaydriver ist nicht zufällig gewerblich? Weil dann kann der verkaufende Händler die Gewährleistung ausschliessen und die Garantie mit SB greifen!

 

Harald


Smart Fortwo Pulse Cabrio 2004

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Quote:

Am 24.07.2010 um 11:07 Uhr hat Triking geschrieben:
Die "Selbstbeteiligung" an einem neuen Motor kann ich auch nicht verstehen.

 

Also bei 67tkm wären es bei einer Garantieversicherung 20% Selbstbeteiligung am Material und 100% Lohn.

Als mein CDI 2002 einen neuen Motor auf Garantie bekommen hat man mir gesagt das die Kosten sich auf ungefähr 6000€ belaufen.

Laut Smart damals gibt es ja nicht nur den Motor neu sondern komplett mit allen Anbauteilen sprich Turbo, HD Pumpe Lima etc.

-----------------

3995414725_63e757ff9b.jpg

Spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hallo

 

Ich habe den Motor noch nicht gesehen.

Ich hatte nur mit dem Meister telefoniert.

Es hatte auch nichts geknallt oder so, er wurde nach einem Kreisverkehr langsamer und beim blick auf die Armaturen sah ich dann dass er aus war.

 

Smartie steht Derzeit beim Smart/Merzedes händler in Vechta.

Gekauft hatte ich ihn aber bei Toyota/citroen

in Cloppenburg, wird also nicht bei dem Händler wo ich ihn her habe repariert.

Der Wagen sollte auf anraten von Citroen zum smart händler, da die sich damit besser auskennen.

 

Bei Austauschmotoren, bleibt der alte ja da, ich bekomme aber einen neuen Motor.

Dann kann ich meinen alten doch mithaben???

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nö, das sagt ja das wort, "austausch" der geht im tausch zurück.....die motoren wachsen ja nicht auf den bäumen :).

 

frag deine werkstatt nach den raildruckwerten.... die motor defekt geschichte ist wirklich sehr schwer zu glauben.

 

was unser (nicht wirklich) ahnungslos geschrieben hat stimmt absolut.

-----------------

smartprofi - kompetente und fachgerechte Beratung

 

 

 

 

 

 

 

www.SmartProfi.com

 


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          www.smartprofi.com

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Hast Du jetzt eigentlich schon eine qualifizierte Rechtsberatung für diesen Fall in Anspruch genommen?

Würd ich Dir noch einmal ganz dringend empfehlen!

 

Ansonsten gilt auch in diesem Fall: Wer nicht hören will, muß zahlen! :(

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.07.2010 um 10:26 Uhr ]

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Da ich aber einen werksneuen motor bekomme, ist es ja kein wiederaufbereiteter AT Motor.

Ich frag das mal nach.

Leider bin ich nicht im Rechtschutz, daher war ich noch nicht beim Anwalt.

Nicht dass ich später gerichtskosten und den Motor zahlen muss.Dann bin ich über 1000 euro.

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Ich sprach nicht von Gerichtskosten, sondern von einem Beratungsgespräch über die aktuelle Situation und Deine Rechte!

Und da können sich ein paar EURO durchaus lohnen.

 

Steht eigentlich in dem Kaufvertrag irgend etwas drin über Ausschluss der Gewährleistung, Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf im Auftrag oder ähnliche Verklausulierungen, die einen Auschluß der gesetzlichen Gewährleistung begründen könnten?

Wie gesagt hast Du bei einem Kauf bei einem Händler normalerweise die gesetzliche Gewährleistung oder Sachmängelhaftung oder wie auch immer das jetzt heisst. Das hat mit der Garantie über die Versicherung erst mal gar nichts zu tun!!!

Und diese Gewährleistung sollte eigentlich, unabhängig von der Garantie, nichts mit einer Eigenbeteiligung zu tun haben!

Genau deshalb kauft man ja bei einem Händler!

 

Aber wenn Du beratungsresistent bist, klinke ich mich jetzt an dieser Stelle aus! :(

Dein Citroen Autohaus freut sich bestimmt, die wissen nämlich ganz genau über die eigentliche Sachlage Bescheid, dessen kannst Du Dir sicher sein!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.07.2010 um 12:55 Uhr ]

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Quote:

Am 26.07.2010 um 12:39 Uhr hat sundaydriver geschrieben:
Da ich aber einen werksneuen motor bekomme, ist es ja kein wiederaufbereiteter AT Motor.

 

Ich hab 2002 einen "neuen" CDi Motor von Smart bekommen, vor der Motornummer stand AT. ;-)


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 26.07.2010 um 12:39 Uhr hat sundaydriver geschrieben:
Da ich aber einen werksneuen motor bekomme, ist es ja kein wiederaufbereiteter AT Motor.

Ich frag das mal nach.

 

Wie es der Smartprofi schon treffend formulierte: Die Dinger kann man auf keinem Feld anbauen. Egal wie toll das Klima ist!!!!

 

Und eine gewissen Diskussionsunwilligkeit lese auch ich durch. Von daher frage ich mich, was du mit deinem Fred überhaupt bezweckst. Tipps, was du machen sollst, scheinst du nicht zu wollen. Suchst du Mitleid?

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Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du vor ~4 Monaten als Privatperson bei einem Händler einen Wagen gekauft. Nach geltendem Recht hast Du somit ab Kauf 12 Monate Gewährleistung, wobei nach 6 Monaten sich eine Beweislastumkehr ergibt. Bis dahin muß Dir der Händler beweisen, daß ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden war - in der Praxis fast unmöglich.

 

Insofern sehe ich die Sache ganz klar: Der verkaufende Händler muß den Wagen auf seine Kosten reparieren.

 

Gruß,

Harald

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HarryB am 26.07.2010 um 14:34 Uhr ]

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Hallo

 

Nun seid nicht so Zickig.

Ich bin nicht beratungsresistent.

Nur weil man nicht ständig mit dem Anwalt zu tun hat und auch Hemmungen hat da ranzugehen ohne Rechtschutz.

Das ändert sich jetzt ich werde sowieso wieder dem ADAC beitreten.Wie sieht es aus mit rechtschutz??welche Anbieter könnt ihr mir Empfehlen.

 

Ihr habt recht, es wird ein wiederaufbereiteter Motor sein.Habe gerade nochmal bei Smart nachgefragt.

 

Den Citroen Händler habe ich auch angerufen und ihn auf die Gewährleistungspflicht hingewiesen.

Der war auch schonmal "netter" zu mir.

Er wird das intern klären und ruft mich morgen an.Es hat ihm hörbar nicht gepasst.

 

Sollten wir uns nicht einig werden, wende ich mich ende der Woche an einen Anwalt.

 

mfg markus

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Quote:

Am 26.07.2010 um 18:34 Uhr hat sundaydriver geschrieben:
Nun seid nicht so Zickig.
Ich bin nicht beratungsresistent.

Das musst Du verstehen, Du bist nämlich nicht der einzige, dem man mit Engelszungen versucht, gute Ratschläge zu geben und dann wird das einfach nicht angewendet und das Gegenteil von dem getan, was man besten Wissens und Gewissens geraten hat.

Manchmal ist das schon fast a bissle frustig! :(

 

Ich versteh Dich aber auch, wenn Du ohne Rechtsschutz ein Prozesskostenrisiko scheust, und immer gleich mit Anwalt ist auch nicht so mein Ding, aber manchmal bleibt einem eben nichts anderes übrig, weil man sonst ganz einfach über den Tisch gezogen und um einen Haufen Geld erleichtert wird!

Und das muß ja nicht sein! :)

 

Wichtig ist auf jeden Fall mal, daß Du über Deine Rechte aufgeklärt bist! Normalerweise dürfen Dir da nämlich keine Kosten entstehen!

Es ist nämlich so, wie ich das schon ein paarmal geschrieben habe, durch den Kauf des Smart bei einem Händler hat dieser schon mal eine Gewährleistungspflicht! Und diese ist vollkommen unabhängig von der zusätzlichen Garantie!

Genau deshalb wird ja immer empfohlen, beim Händler zu kaufen, da ist zwar das Preisniveau etwas höher, aber dafür hat man auch andere Rechte als bei einem Kauf von Privat!

Und Dir dürften in dem Zuge eigentlich keine Kosten entstehen, weder für den Motor, noch für den Einbau!

Daß der Händler seinerseits natürlich alles versuchen wird, Dich an den Kosten zu beteiligen, ist ja sonnenklar, immerhin muß er das von seiner Marge bezahlen, die er mit dem Verkauf des Smart gemacht hat.

Das wiederum kann Dir egal sein.

Es gab sogar schon Händler, die zum Kunde gesagt haben, daß sie keine Gewährleistung geben wollen, weil sie mit dem Fahrzeug gar nicht so viel verdient haben. Das ist zum totlachen, finden dann auch die Richter, die Rechtslage ist nämlich dahingehend vollkommen wasserdicht und eindeutig!

Der Händler, der dieses Risiko nicht eingehen will, muß eben sein Geschäft aufgeben.

Gebrauchtwagenhandel ist eben kein Wunschkonzert, sondern rechtlich ganz klar geregelt!

 

Damit hast Du jetzt noch einmal die elementaren Infos, was Du daraus machst, ist Deine Sache!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.07.2010 um 19:10 Uhr ]

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Am 26.07.2010 um 18:34 Uhr hat sundaydriver geschrieben:
Das ändert sich jetzt ich werde sowieso wieder dem ADAC beitreten.

Mit einem Smart ist das ohnehin ratsam! :lol:

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Das scheint mir auch so.

Ist das erste mal seit Jahren dass ich an den Haken musste.

Ich habe deswegen extra den cdi genommen weil der so robust sein soll.

Trotzdem geiles Auto mit toller Ausstattung.

 

markus

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ich stimme mal ein lied an :-D :-D :-D

 

oh sunday....duduschnibbedibu lass den raildruck prüfen dubdudibubu er wird deine probleme lösen dibudibu der raildruck......ohyea


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          www.smartprofi.com

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