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Anonymous

Garantie für Smarties ab 2002

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Wir haben heute unseren neuen Smartie bekommen - ein cdi-Cabrio komplett in river-silver. Echt geil. Aber nun die Frage:
Wir haben den Wagen Mitte Dezember bestellt. Dort galt eigentlich noch die 3-Jahres-Garantie für Smarties (und meist 1 Jahr für andere PKW). Erst ab 01.01.02 gibts immer mindestens 2 Jahre auf Neuwagen.
Uns war nicht bekannt, dass MCC die Garantie von 3 auf 2 Jahre zurückschrauben wollte (nun zwar ohne km-Begrenzung, aber die bringt uns nichts).
Wir waren überrascht, als uns das Smart-Center auf die neue 2-Jahres-Garantie hinwies.
Ist das korrekt? Wir meinen, es muss auf das Bestelldatum und dortigen Verkaufbedingungen/AGB ankommen. Was meint ihr dazu? :-?

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Also soweit ich mich im Vertragsrecht auskenne gilt die Garantiefrist, die bei Unterzeichnung gültig ist, es sei denn du hast die neuen Garantiefristen nochmal extra schriftlich anerkannt (in einer Vertragsergänzung).


sig-swe.jpg

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Hi

ich denke die Garantie beginnt ab Fahrzeugübernahme, bzw. mit der Übergabe-Inspektion.
Das wäre dann wohl in deinem Fall wohl die gesetzliche 2 Jahres Garantie.
Ich würde mich darüber freuen, den diese Bedinnungen sehen doch etwas Kundenfreundlicher aus.
Die 3 Jahres Garantie war eine freiwillige Sache des Herstellers.
Die neue Mängelhaftung ist eine gesetzliche Sache. Im ersten halben Jahr hat man mit dieser bei Mängel wohl einen Freifahrtschein.

Ich denke aber, wenn man wirklich will, wird sich das SC auch auf die alte Garantie einlassen. Dies müsste man dann aber wohl schriftlich festhalten.

Ich würde es aber bei der neunen Regelung belassen. Sieh sie dir mal genau an.

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SmartCabrio.jpg
Smart Cabrio CDI .. aus Freude am Fahren !
by by Oeffi


Clever und Smart Cabrio CDI !

By Oeffi

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Hallo zusammen,

ich habe meinen Smart auch in 2001 bestellt und Anfang 2002 bekommen. Bei der Fahrzeugübergabe wollte man mit mir einen neuen Kaufvertrag abschließen, in dem die neuen Garantiebedingungen von 2 Jahren stehen. Ich habe mich dagegen gewehrt und darauf bestanden, daß ich die Garantiebedingungen erhalte, die im Kaufvertrag ausgemacht waren.
Der Verkäufer hielt dann Rücksprache mit dem sC-Leiter. Dieser sagte, man könne auch die alten Garantiebedingungen erhalten, wenn man dies wolle.

Rechtlich ist es meiner Meinung nach immer noch so, daß die Bedingungen gelten, die im Kaufvertrag ausgemacht sind.

Ich würde also auf die 3 Jahre Garantie bestehen.

Gruß
Tom

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