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pepperprincess

Nagelneuer fortwo hat keine leistung

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Seit 10 Jahren fahre ich smart, jetzt im Januar 2010 habe ich mir einen neuen fortwo cdi gekauft......und nur Ärger :cry: Schon zu Beginn zeigte er im Anfahren wenig Leistung, leichte Steigungen wie aus dem Parkhaus raus fahren, schafft er nur mit 10km/h, Überholen, zügiges fahren.....der Kleine schaltet sich einen Wolf , aber null Leistung :cry:

Ab zum smart center, Kupplung nachgestellt ( und das bei einem Neuwagen) sowie update des Getriebes.....keine wesentliche Besserung braucht eine Tankfüllung für 350km, gestern dann der Supergau.......fährt nur bis 3.Gang bei durchgedrücktem Gas, max. 60km/h.....hab mich abschleppen lassen und wieder ins smart center!

Wer hat Erfahrung mit dem neuen cdi, hat jemand ähnliche Probleme und was wurde in der Werkstatt gemacht?

Mein smart center weiß noch nicht was es ist :cry: .........und ab wann kann man den Wagen im Zuge des rückgaberechtes zurück geben bzw. einen Austausch verlangen ?

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von pepperprincess am 24.03.2010 um 15:35 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von pepperprincess am 24.03.2010 um 15:36 Uhr ]

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Servus,

und herzlich willkommen hier im Forum.

Wir fahren auch nen 451er CDI aber BJ.2007 .

Sowas hatten wir noch nie , würde nach den 3.Reparaturversuch auf Wandlung bestehen.

 

Gruß aus dem Chiemgau

Ernst

-----------------

BE SMART -- DRIVE SMART

351wolg.jpgmagd5e.jpg

Smart Fortwo Passion Cabrio 451 cdi .

Unser Club: Smartfriends bei uns ist jeder Smartie herzlich Willkommen !

Mein Web-Album

 

 

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Ui, vielen Dank für die Willkommensgrüsse :)

Wie genau funktioniert das mit der "Wandlung" und was ist die Rechtsgrundlage?

Ich danke schon mal im voraus für die Antwort :)

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jeder mangel darf vom hersteller 3 mal nachgebessert werden, ohne das du was dagegen tun kannst!

also sehe zu das es so ist! 8-)

eine vielzahl von mängeln mit ständigen werkstatt aufenthalt führt zum selben ergebnis.

du wirst viele mängel finden, glaub mir!

schreib dir alles auf!

 

lg 8-)

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Hi,

hier noch ein paar Infos:

KFZ Wandlung

 

Aber es hilft sicherlich, wenn das ganze über einen Anwalt abgewickelt wird.

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Toll, vielen Dank für die Antworten, insbesondere zur KFZ - Wandlung........mein smart - center hat sich immer noch nicht gemeldet, um mitzuteilen, was mit dem Auto ist .......find ich etwas seltsam....aber gut, ich werde der Dinge harren, welche da kommen mögen :)

 

 

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eine Wandlung gibts seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 nicht mehr. Auch dass der Händler 3 Mal nachbessern kann oder muss ist falsch. Woher habt ihr das nur???

 

Eine Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn der ZWEITE Reparaturveruch gescheitert ist. Also ist das Produkt das DRITTE Mal kaputt, wird nicht mehr repariert.

 

Ich kann nur immer empfehlen, nehmt euch Zeugen mit ins Autohaus, macht alles schriftlich, lasst euch die Reparaturdauer schriftlich geben (im Falle dieser Fristüberschreitung steht euch Schadensersatz zu, Mietwagen, Taxikosten etc.) Lasst euch die ausgebauten/ defekten Teile zeigen. Setzt Nachbesserungsfristen.

 

Aus juristischer Sicht ist das Zurückgeben/ Tauschen eines Autos immer schwierig, weil das Auto oftmals direkt für den Kunden gebaut wurde (Sonderausstattung, Farbwunsch,...) also keine Gattungsschuld.

Das individuelle Auto hat auch individuelle Kosten aus diesem Grund könnte es schwieriger sein, ein Auto umzutauschen, als einen 0815 Fernseher.

 

Dennoch würde ich in Anbetracht der Mängel an deinem Fahrzeug auf verkehrswesentliche Eigenschaften der Kaufsache hinweisen. Ein Auto ist zum fahren da und wenn dein Auto beim fahren spinnt, teile dem Händler mit, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst.

 

Bei Fragen, schick mir ne pn.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

 

--------------------------------------------

 

beinahe hätte ich es vergessen, also Wandlung steht in keinem neuen (nach 2002) BGB mehr. Und die Sache mit den 2 (zwei!!!) Reparaturveruchen steht im §440 BGB.

Man kann in diesem Fall aber ab §437 nachlesen (bis 441) und Schadenersatz gibts ab §280 BGB.

Ganz wichtig, immer Zeugen mithaben und alles schriftlich festhalten UND FRISTEN SETZEN!!! (die Fristen sind nur entbehrlich, wenn sich der Händler weigert seine Leistung zu erbringen) :)

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mgor am 25.03.2010 um 17:06 Uhr ]

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Hallo nochmal,

 

in dem von mir verlinkten Beitrag steht ziemlich weit unten, dass der Begriff Wandlung durch "Rücktritt" ersetzt wurde; es wird aber landläufig immer noch der Begriff Wandlung verwendet.

PS gibts ja auch nimmer und wird weiter verwendet!

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Wie viele km hat denn dein Smarti mittlerweile weg?

 

Hast du den jetzt schon von der Werkstatt wieder?

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@mgor...vielen Dank für den rechtlichen Hintergrund, wenn ich Pech habe, brauch ich das alles noch :cry:

Mein smart hat gerade mal 2000km runter; heute konnte ich ihn beim smart center abholen, hab mir alles kopieren lassen! Laut Bericht war das Druckreglerventil AGR kaputt, wurde nach Arbeitsanleitung umgebaut....was immer das heißen mag! Habe dann schon mal bekannt gegeben, wenn der Fehler noch mal auftaucht, dann können sie mir einen neuen smart hinstellen....man war not amused ;-)

Die Fahrt nach Hause zeigte, das der smart an der ersten Steigung wieder nur mit 10km/h hoch fährt, der Rest der Fahrt verlief zügig ohne das er ständig hin und her schaltet, werde es die nächsten zwei Tage testen, bleibt der Fehler , steh ich Montag wieder im Smart Center :evil:

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ja, aber dann würde ich das Auto vom Smartcenter abholen lassen und die Kilometer, die das Smartcenter auf ihren Probefahrten und Abholfahrten verheizt hat, würde ich vom Wertersatz abziehen lassen.

 

 

Ich kenne deine örtlichen Gegebenheiten nicht, aber wenn deine Steigung mit deinen anderen Smarties immer zu fahren ging und mit dem gehts eben nicht oder schlecht, sollte man schon mal nachforschen.

 

Sicherlich ist auch jemand aus deiner Gegend hier im Forum und man könnte mal testen, wie gut oder wie schlecht dein Smart im Vergleich zu einem anderen Smart die Steigung bewältigt. Woher bist du denn?

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genau hatte ich jetzt schon ein paar Mal an Kundenwagen. Bei Bergauf Fahrten passiert es meistens.Das Umschaltventil vom AGR System muss liegend eingebaut werden,statt stehend,dann klappts meistens wieder.

 

 

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Mit meinen anderen smarts gab es bei Steigungen nie ein Problem, auch nicht mit dem Leihsmart, welchen ich jetzt hatte!Zumal es sich hier nur um normale Steigungen handelt und nicht um Erklimmung der Zugspitze ;-)

Mal sehen, ob der smart jetzt auf der Autobahn fährt, wie das Überholen ist oder ob ich weiterhin an jedem Haar einen Schweißtropfen haben werde, weil keine leistung da ist :evil:

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So, nach erneutem Abschleppen vor zwei Wochen, zeigte sich wieder das dass Druckreglerventil AGR kaputt ist, der Wagen keine Leistung bringt etc.pp......jetzt wird die Rückkaufabwicklung begonnen. Nicht zuletzt ,da sc Passau intern noch versucht hat, den Schaden zu beheben, weitere Probefahrten unternommen hat und das gleiche Erlebnis wie ich hatte - nichts geht mehr!!

Bleibt die Frage, ob es sich hier um ein Montagssmart handelt oder ob es ein Fehler ist, welcher zukünftig bei fortwo cdi mit Dieselpartikelfilter ( im Vergleich zu den Vorgängern des cdi)auftreten wird !?

Ich weiß im Moment noch nicht, ob ich nach der Rückkaufabwicklung wieder einen smart kaufe :evil: ......im Moment ist mein Bedarf gedeckt, nicht zuletzt, da ich ähnliches auch schon mit dem smart forfour erlebt habe :evil:

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ich habe einen Partikelfilter drin und hatte diese Probleme noch nicht. Ist das schon ein 54 PS Diesel?

-----------------

Grüße

Stefan

 

willio.th.jpg

451er Passion CDI 06/2007

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Hat dir die Werkstatt zur Rückabwicklung von selber geraten? Oder bist du so hartnäckig geblieben? :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mgor am 14.04.2010 um 19:39 Uhr ]

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