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Olai

Smart mit Werbebeklebung - Steuerliche Betrachtung

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

da ich beruflich auf ein Auto angewiesen bin (Kundenbesuche im Umkreis von 50 km um mein Büro), mein Arbeitgeber mir und meinen Kollegen aber keine Firmenwagen überlassen will, sondern lediglich ein paar Cent je gefahrenen Kilometer erstattet, denke ich zur Zeit über folgende Variante nach (AG wäre einverstanden, da "Pilotprojekt")):

 

Ich kaufe mir einen gebrauchten 451 cdi und lasse ihn mit den Logos meines Arbeitgebers bekleben. Dafür zahlt der Arbeitgeber mir eine monatliche "Pacht" für die Werbefläche in Höhe von, sagen wir mal, 120,00 €.

 

So weit, so gut, aber wie verhält sich dies in der steuerlichen Betrachtung? Die 120,00 € müssten doch Einkünfte aus V+V sein, oder? Also steuerpflichtig. Wenn dem so wäre, müsste ich doch auf der anderen Seite einen eventuellen Zinsaufwand (falls ich den Wagen finanziere) absetzen können. Und ggf. eine Abschreibung ansetzen. Da der Wagen aber nicht ausschließlich für diese betrieblichen Fahrten eingesetzt würde, bin ich mir absolut nicht sicher, ob ich da wirklich etwas in abzug bringen kann.

 

Kennt sich da jemand aus? Danke für Eure Meinung, denn ich will hier nicht reinfallen und die 120,00 € voll versteuern müssen. Denn dann lohnt sich die ganze Geschichte nicht mehr...

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Ich denke als normaler steuerzahlender Arbeitnehmer darfst Du eine gewisse Summe (ich glaube so um die 400,00 €) steuerfrei dazu verdienen?

Auf der anderen Seite wurde früher meine von der Firma gezahlte Aufwandsentschädigung für mein Home-Office voll mit dem dem gezahlten Gehalt mitversteuert...

 

Vielleicht sprichst Du mal mit Deinem AG ob ihr euch auf einen "Bruttobetrag" einigen könnt welcher nach der normalen Abrechnung zusammen mit Deinem Gehalt immer noch ein aquädates Nettozusatzeinkommen darstellt.

 

Wiederum wenn Dir Dein AG nur ein paar Cent bezahlt für de Kilometer warum holst Du Dir den Rest nicht am Jahresende vom FA? Da gibt es doch gesetzliche Pauschalen?


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Wieso sollen dies Einnahmen aus V+V sein ? Das heisst Vermietung und Verpachtung und steht für Gebäude und Grundstücke.

 

Wenn du Geld einnimmst, dann musst du dieses beim Finanzamt angeben und versteuern.

 

Die wohl einfachste Möglichkeit wäre, das dein AG dir das Geld einfach mit dem Gehalt zahlt.

Dann bleiben dir zwar keine 120 Euro, aber du hättest die Sache sauber vom Tisch.

 

Wenn das nicht geht, dann müsstest du u.U. ein Gewerbe anmelden. Denn dein AG will schliesslich von dir eine Rechnung und will das Geld auch wieder von der Steuer absetzen.

Und dann fängt es auch schon an lustig zu werden. Weist du die Vorsteuer aus, damit sie dein "Kunde" sich wieder zurückholen kann, oder nicht.

 

Da du von den Einnahmen her noch als Kleinstgewerbe durchgehst, kannst du dir überlegen, ob du die Umsatzsteuer ausweisen willst oder nicht. Entsprechend kann dein "Kunde" sie sich dann zurückholen oder nicht.

Wenn Gewerbe, dann musst du eine Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt abgeben. Dazu dann noch die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung.

Eine monatliche- bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung wirst du wohl nach Rücksprache mit dem FA nicht abgeben müssen, bei den geringen Einnahmen.

 

Aber jedemenge Papierkram wird dir bei deiner Einkommensteuererklärung, die du dann jährlich machen musst, nicht erspart bleiben.

 

Interessant ist die Frage nach deinen Ausgaben. Ich denke, das du die Kosten die du mit dem Fahrzeug hast, nicht absetzen kannst. Das Fahrzeug ist im Privatbesitz und nicht im Firmenvermögen.

Damit halte die Kosten für das Fahrzeug als nicht abzugsfähig.

 

Wenn du das Fahrzeug ins Firmenvermögen überträgst, würde es dir nichts bringen. Denn dann müsstest du die privat gefahrenen Kilometer versteuern. Und dann würde die Sache wohl nach Hinten losgehen.

 

Aus meiner Sicht ist der Beste und für dich einfachste Weg, wenn du das Geld als Teil deines Gehalts bekommst (Freiwillige Leistung des AG, die jederzeit wiederrufen werden kann).

 

Alles andere solltest du im Vorfeld mit dem FA bzw. einem Steuerberater klären.

 


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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Quote:

Am 13.02.2010 um 12:55 Uhr hat rubberduck geschrieben:
Wieso sollen dies Einnahmen aus V+V sein ? Das heisst Vermietung und Verpachtung und steht für Gebäude und Grundstücke.

 

Ich weiß, wofür das steht. Aber irgendeiner Einkommensart muss ich die Zahlungen doch zuweisen. Und V+V erschien mir am passendsten. Nichtselbständige Tätigkeit ist es ja nicht.

 

Quote:
Die wohl einfachste Möglichkeit wäre, das dein AG dir das Geld einfach mit dem Gehalt zahlt.

 

Das wäre schön, ist aber wegen Kostenstellenzuordnung innerhalb des Konzerns nicht umsetzbar.

 

Wenn ich hier nichts absetzen kann, würde dies bedeuten, dass die EUR 120,00 voll steuerpflichtig sind und demzufolge, je nach Steuersatz, nur so um die EUR 80,00 übrig bleiben.

 

Hmmm, ob ich dafür mein Auto bekleben würde, weiß ich nicht... :roll:

 

Erstmal danke für die Hinweise. Hat noch jemand Ratschläge?

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Hallo,

 

einen Gewerbeschein brauchst Du schon deshalb nicht weil Du mit Deinem Geschäft nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmst, da Du die Werbefläche ja nicht einer breiten Masse anbietest sondern ausschließlich Deinem Arbeitgeber.

 

Meiner Meinung nach handelt es sich um sonstige Einnahmen nach § 22 EStG. Diese sind steuerfrei solange sie sich innerhalb der Freigrenze von EUR 256,- p.a. bewegen.

Bei EUR 120,- pro Monat kommst Du da deutlich drüber.

Werbungskosten sind auch hier abzugsfähig, dazu zählen aber (leider) nicht die Betriebskosten des Wagens, wohl aber etwa die Kosten für die Anbringung und Entfernung der Werbung (soweit diese Kosten Dein Arbeitgeber nicht übernimmt).

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 14.02.2010 um 11:11 Uhr ]

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Eine steuerliche Beratung sollte nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden.

 

Genau dafür gibt es den Berufsstand des Steuerberaters.

 

Unabhängig davon ist der ganze Denkansatz in dieser Diskussion unnötig kompliziert.

 

Warum least der Arbeitgeber nicht ganz einfach das Fahrzeug,lässt es mit Werbung bekleben und der Arbeitnehmer versteuert das Fahrzeug pauschal mit 1% vom Listenpreis.

 

Somit hat der Arbeitgeber steuerlich abzugsfähige Kosten durch die Leasingrate und den zusätzlichen Werbeeffekt.

 

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Somit ist das leidige Thema mit Gewerbeschein und mit Versteuerung von Werbeeinnahmen komplett vom Tisch!

 

smarte Grüsse aus München

eurocars4you ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von eurocars4you am 15.02.2010 um 13:57 Uhr ]


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