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bietburger

Windschutzscheibe löst sich

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Hallo liebe Smart-Gemeinde,

 

ich habe ein Problem mit meiner Windschutzscheibe. Als ich die Tage eingestiegen bin und die Tür schloss, hörte ich ein seltsames Geräusch. Nach einigem Suchen bemerkte ich, dass sich die Windschutzscheibe durch den Luftdruck leicht anhob. Mein Smart ist Baujahr 9/2003.

Darf so etwas passieren?

Ist das ein typisches Smartproblem?

Müsste die Reperatur nicht von Smart übernommen werden (Kulanz)?

Das Smartcenter Oberhausen stellt sich da quer und die Kundenservicehotline ebenfalls.

Was meint ihr?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

 

Smarte Grüße,

bietburger

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In diesem Zusammenhang undichte Frontscheiben sind beim Smart serienmässig!

Sei froh, daß Du das gemerkt hast, bevor das SAM geflutet ist!

Das war nämlich auch schon oft genug der Fall!

Die Scheibe muß neu eingeklebt werden.

Kulanz ist immer eine freiwillige Leistung, auf die Du keinen gesetzlichen Anspruch hast!

Wenn Smart das ablehnt, hast Du nur noch die Möglichkeit, Dich an die Presse zu wenden. Autobild Kummerkasten, Pfusch des Monats o ä.

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Also unser Sc in Bremen hat bei unserem 2005er Coupe die Scheibe auf Kulanz (saumäßig aber dicht) neu eingeklebt...

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Hallo,

 

das Elend geht in die nächste Runde. Ich habe gerade mit dem Smart-Center telefoniert. Es bleibt nicht bei den Kosten für das Einkleben der Scheibe, sondern ich brauche noch einen neuen Bremslichtschalter. Die ABS- und ESP-Lampe leuchtete auf, als ich den Wagen zur Reparartur brachte. Jetzt liegt das also am Bremslichtschalter. Dieser ist wahrscheinlich auf Grund eintretender Feuchtigkeit kaputt gegangen. Ich sehe da einen Zusammenhang. Soll nochmal 115 € extra kosten.

Ist das nicht ein Fall für die KZF-Rechtschutzversicherung?

Habe ich da eine Chance?

Ich bin langsam echt stinksauer.

 

Was meint ihr???

 

Smarte Grüße,

bietburger

 

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Quote:

Am 27.01.2010 um 13:13 Uhr hat bietburger geschrieben:
Ist das nicht ein Fall für die KZF-Rechtschutzversicherung?

Also es ist zwar ärgerlich, aber ich sehe keinen Ansatz für einen rechtlichen Anspruch!

Worauf würdest Du Dich denn mit einer rechtlichen Forderung stützen? :-?

 

Die Bremslichtschalter gehen zur Zeit auch ohne kaputte Windschutzscheibe reihenweise über den Jordan. Von daher muß nicht zwingend ein Zusammenhang bestehen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.01.2010 um 13:21 Uhr ]

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@ Ahnungslos

 

Ich weiß, dass da kein Rechtsanpruch besteht. Ich dachte nur, dass die sich dann vielleicht eher bewegen als wenn ich als Privatperson meckere.

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Glaub ich ned, die kennen diese Situation nur zu gut aus vielen anderen Fällen.

 

Wenn ein Anwalt ein Anschreiben formuliert, muß er ja irgendwas rein schreiben, sich auf was beziehen, aus dem sich ein Anspruch ableitet.

Das dürfte in diesem Fall schwer fallen!

 

Sorry, auch wenn ich von Natur her eine natürliche Abneigung gegen SCs habe, ich glaube, in diesem Fall hast Du keine guten Karten!

 

Aber versuchen kannst Du es ja mal. Ich will Dich da nicht davon abhalten, aber auch keine Illusionen wecken!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 27.01.2010 um 20:17 Uhr ]

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Wir haben bei unserem Firmensmart genau das gleiche. Volles Programm. Windschutzscheibe undicht (die hinteren Plastikfenster auch) Bremslichtschalter Defekt, und die Sam soll auch schon betroffen sein (heckscheibenheizung geht nicht mehr)

 

Unser Smart ist genau so alt, aber was erwartest du für eine Kulanz? bei einem 7 jahre altem wagen...


sigsmally.png

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Quote:

Am 28.01.2010 um 00:02 Uhr hat Fido geschrieben:
Unser Smart ist genau so alt, aber was erwartest du für eine Kulanz? bei einem 7 jahre altem wagen...

 

Das Alter des Fahrzeugs sehe ich nicht mal so sehr als das Problem an, die Federn an der Vorderachse wurden auch bei solch alten Fahrzeugen auf Kulanz getauscht und der Lichtschalter in vielen SCs sogar an zehn Jahre alten Smarts.

Aber man hat halt bei einer Ablehnung der Kulanz keine rechtliche Handhabe, die Kulanz zu erzwingen.

Da hilft auch keine Rechtsschtzversicherung. In dem Fall ned.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 28.01.2010 um 08:02 Uhr ]

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