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alex83

Tachoumbau nach Chiptuning zwingend?

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Hi...

 

ich bin inzwischen total verwirrt bei der Frage, ob man nach einer Vmax-Aufhebung durch Chiptuning den 140er Tacho wirklich austauschen muss. Angeblich sollen ansonsten ja Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis erlöschen...

 

Aber: Ein Bekannter meines Bruders hat seinen CDI bei SmartJW-Tuning in Borken chippen lassen. Vmax nun knapp 160km/h, alter 140er-Tacho, aber er hat ein TÜV-Gutachten.

 

Ich habe dort angerufen und den Inhaber persönlich am Telefon gehabt. Er hat mir versichert, dass kein Tachoumbau nötig ist.

 

Er hat gesagt, dass es in Deutschland wegen der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unwichtig ist, ob ein Tacho bis 140 oder weiter geht. Z.B. müssten auch viele Autos aus den USA, die schneller fahren als der Tacho angibt, nicht ümgerüstet werden...

 

Er hat selbst auch Nachfrage versichert, dass der TÜV keine Probleme macht und auf die geltenden Zulassungsregeln verwiesen.

 

Was stimmt denn nun? Im Forum herrscht die Meinung vor, dass ein Umbau erforderlich ist, um gesetzestreu zu bleiben. Andererseits kann ich mir kaum vorstellen, dass so ein erfahrener Tuner falsche Aussagen macht :-?

 

Bin auf eure Antworten gespannt...

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In meinem Teilegutachten, das ich brauchte um das Tuning vom TÜV eingetragen zu bekommen, steht ausdrücklich drin, das ich einen Tacho bis 200 Km/h haben muss.

D.h., ich hätte ohne Tachoerweiterung das Tuning nicht eingetragen bekommen.


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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kenne die gutachten mit leistungserhöhung auch nur mit dem zusatz, änderung des tachos

auf anderes ziffernblatt mit software anpassung der tachoelektronik.


rms2.gif

 

 

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Ich kenne das auch nur mit Tachoumbau!

 

Edit: TÜV Gutachten zur Vorlage bei diesem oder ein TÜV Gutachten/Prüfungsbericht der den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges nach dem Chiptuning bestätigt, sprich die Abnahme des Tunings durch den TÜV/Dekra/GTÜ etc.

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3995414725_63e757ff9b.jpg

Spritmonitor.de

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Timo am 29.12.2009 um 20:35 Uhr ]


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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JW war doch der Tuner dessen Brabus Smart doch 220 km/h laut Tacho fährt oder? 8-)

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WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD

 


WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD

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Quote:

Am 29.12.2009 um 19:28 Uhr hat alex83 geschrieben:
Ich habe dort angerufen und den Inhaber persönlich am Telefon gehabt. Er hat mir versichert, dass kein Tachoumbau nötig ist.

 

Die Aussage läßt (leider) an der Seriösität zweifeln.

Selbstverständlich muß der Tacho die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen können.

 

Begründung- klick me

 

 

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da war doch was mit der 12%-abweichung, die max. erlaubt ist?!

 

140 + 12% = 156

 

das der tachoumbau nicht zwingend notwendig ist, habe ich auch schonmal gehört, eben genau mit dieser begründung. dabei ging es jedoch um ein tuning mit elektronisch begrenzter vmax, also nicht offen.

 

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175490_5.png

b86wap7t6h1xqmzq7.jpg

Frontantrieb? Läufst Du etwa auf den Händen?!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von CM50K am 30.12.2009 um 07:53 Uhr ]


owneddance.gif

396002.png

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Quote:
Was stimmt denn nun? Im Forum herrscht die Meinung vor, dass ein Umbau erforderlich ist, um gesetzestreu zu bleiben. Andererseits kann ich mir kaum vorstellen, dass so ein erfahrener Tuner falsche Aussagen macht

 

warum fragst nicht einfach mal direkt beim TÜV nach???

 

denke, mit der aussage kannst dann was anfangen... ;-)

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Quote:

Am 30.12.2009 um 09:07 Uhr hat Tuxxi geschrieben:
Quote:
Was stimmt denn nun? Im Forum herrscht die Meinung vor, dass ein Umbau erforderlich ist, um gesetzestreu zu bleiben. Andererseits kann ich mir kaum vorstellen, dass so ein erfahrener Tuner falsche Aussagen macht

 

 

 

warum fragst nicht einfach mal direkt beim TÜV nach???

 

 

 

denke, mit der aussage kannst dann was anfangen... ;-)

 

 


 

Aber dann bitte auch erwähnen das die Höchstgeschwindigkeit höher liegt als der verbaute Tacho anzeigen kann!

Bin ich froh das ich einen Tacho bis 180 hab und mir den Stress mit Umbau nicht antun brauch :-D

 

Was mich interessieren würde wie das Gutachten formuliert ist:)

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Spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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12% Abweichung :-?

Der Tacho darf 12% mehr anzeigen als efektive Geschwindikeit = Voreilung;-)

Der Tacho darf nie weniger anzeigen! :(


Mein Gewissen ist rein, ich benutze es nie!

Smart verkauft

MB SLK 5 / 09

Gruss Kuno

 

243776.png

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genau, voreilung!

und die bezieht sich nicht auf die scheibe sondern geht von der höchstgeschwindigkeit aus.

deshalb ist der tachoangleich zwingend erforderlich.

oder ist eine voreilung bei einer 140 scheibe möglich, wenn das fahrzeug 160 fährt :-? :-? :-? :-? :-? :-?

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Hm...das Problem ist, dass ich ihm den Wagen evtl. abkaufen möchte - ohne jedoch später Ärger mit der Polizei, der Versicherung oder sonstwem zu bekommen.

 

Werde mir den Wagen ansehen und mir das Gutachten mal zeigen lassen. Falls es nur das Gutachten zur Eintragung ist, ohne dass die Eintragung vorgenommen wurde, muss ich beim TÜV nachfragen. Falls der TÜV das Tuning auch ohne Tachoumbau eingetragen hat, bin ich vermutlich aus dem Schneider...

 

Hat jemand von euch Erfahrungen mit den genannten Tuner? Weiß jemand zufällig, was ein tachoumbau dort kostet?

 

Danke schonmal für die bisherigen Antworten!! :)

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Es gibt von Smart JW aber verschiedene Gutachten. Die neuen schreiben was von 147 km/h Vmax und damit braucht man KEINE andere Tachoscheibe und es steht NICHT im Gutachten unter Auflagen etc.

 

Tachoscheibe kostet aber auch nicht die Welt

 

Klick zu Misterdotcom

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Trethupe am 02.01.2010 um 06:13 Uhr ]


....sonst fahre ich Vespa

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Mit " beim TÜV nachfragen " ist auch so eine Sache. Auch dort kann man mehrere Antworten bekommen. Manche Dinge sind vom Gesetz her nicht 100%ig geregelt und lässt den Prüfern einen gewissen Spielraum.

 

 

 

@Trethupe:

 

Deine Rechnung kann eigentlich nicht aufgehen, wenn ich die genannten 12% Abweichung betrachte. Wenn die Fahrleistung 147km/h beträgt, dürfte der Tacho max. ~165km/h anzeigen, aber niemals weniger als die gefahrenen 147. Daher würde der 140er Tacho nicht reichen.

 

Es muss also eine andere Begründung für den Original-Tacho geben, die einen Gesetzesspielraum lässt, damit ein wohlwollender Prüfer dieses abnimmt.

-----------------

Gruß

maikel

 

www.varaboard.de

www.maikelsseite.de

 

 

 

 

Fortwo Coupe pulse EZ 12/02 61PS Benzin

derzeitige Laufleistung (12/09) ~170.000km

Lederausstattung Soundsystem Glasdach Klima Stebel - Truckhorn Garmin 276c

 

 

 


Gruß

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wir haben diese Leistungssteigerung letzte Woche an unserem 2005er CDI Cabrio machen lassen und dies wurde direkt bei unserem TÜV eingetragen. Wir haben erst den Partikelfilter umschreiben lassen und dann das Chiptuning eintragen lassen. Keine Rede von anderer Tachoscheibe....TÜV in Viersen

 

wobei wir um 145 Euro hier diskutieren...wer die nicht hat, sollte besser kein Auto fahren bzw "tunen"

 


....sonst fahre ich Vespa

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Quote:

Am 02.01.2010 um 09:03 Uhr hat Trethupe geschrieben:
wir haben diese Leistungssteigerung letzte Woche an unserem 2005er CDI Cabrio machen lassen und dies wurde direkt bei unserem TÜV eingetragen. Wir haben erst den Partikelfilter umschreiben lassen und dann das Chiptuning eintragen lassen. Keine Rede von anderer Tachoscheibe....TÜV in Viersen



wobei wir um 145 Euro hier diskutieren...wer die nicht hat, sollte besser kein Auto fahren bzw "tunen"





 

 

Genau das meine ich - es liegt immer am Prüfer/Prüfstelle, wie die es auslegen.

 

Und richtig, wer die 145 Eus zum Tunen nicht hat, sollte es einfach lassen. 8-)

 

 

-----------------

Gruß

maikel

 

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ich kann mir nicht vorstellen das es da einen Spielraum gibt....es gibt gesetzliche Vorgaben, egal wie "tolerant" der Prüfer ist.

Und wenn Du jemanden totfährst wirst Du primär zur Rechenschaft gezogen, nicht der Prüfer!!

Also: Umrüstung ist finanziell nicht so teuer, einfach mal beim TÜV anfragen, wie es grundsätzlich aussieht.

Woher kommst Du eigentlich?? Wenn Du Dein Profil mal ausfüllen würdest, wäre das schonmal eine Hilfe für die, die Dir ggf. helfen wollen :roll:

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Grundsätzlich zählen doch für eine TÜV Abnahme die AUFLAGEN, die im Gutachten stehen ( bei Felgen z.B. Umlegen der Kotflügelkanten oder ähnlich ).

 

Wenn im Gutachten NICHTS drinsteht hinsichtlich Tachoänderung, dann muß auch nichts geändert werden.

 

Ciao


....sonst fahre ich Vespa

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wenn er aber schneller fährt als der Tacho anzeigen kann :( :-? :-?

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Quote:

Am 04.01.2010 um 20:27 Uhr hat MisterDotCom geschrieben:
in unseren gutachten ist eine tachoangleichung nicht erwähnt

 

Dann kläre uns doch mal auf warum nicht? Oder handelt es sich bei den Gutachten für den 451??? 8-)

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Spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Es handelt sich auch um die gutachten für den 450.

warum der tüv den tacho nicht erwähnt kann ich nicht sagen. da müsste ich den tüv fragen und damit unter umständen schlafende hunde wecken.

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MisterDotCom

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info@misterdotcom.info

Ehemaliger Name im Forum:

star-one-006

 

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Danke hat meinen Kenntnisstand erweitert, aber richtig isses ja nicht..... 8-) 8-) 8-)

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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