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Bremsen top, Abgaswerte top, wiedermal ohne Mängel durch die HU :roll: :roll: :roll:

 

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spritmonitor.de CDI

smartexternal.gif

450 CDI

Baujahr 2001

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von djfoxi am 07.10.2016 um 07:26 Uhr ]


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Glückwunsch!

km-Stand?


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

 

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Nicht viel 140.000km.

 

 

1.Turbo

1.Kupplung

1.LLK

2. Bremsscheiben/Beläge

 

 

 


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Hallo dj,

 

war Dein Ölbrenner mal zwei Jahre abgemeldet oder wie kommst Du auf die 6. HU?

  • 2004 - Nr. 1

2006 - Nr. 2

2008 - Nr. 3

2010 - Nr. 4

2012 - Nr. 5

2014 - Nr. 6

2016 - Nr. 7

:-D

 

Ich hatte bisher bei zwei HU jeweils einen geringen Mangel:

2008 wurden (im letzten Betriebsjahr der damaligen Sommerrereifen) Alterungsrisse angemerkt und 2010 war das hintere Wischerblatt defekt (leicht eingerissen).

 

2014 habe ich die Smart-Bilanz ein wenig zerstört: Der Prüfer verweigerte mir im ersten Anlauf die Plakette, weil ein Stellmotor (Scheinwerfer) einen Wackelkontakt hatte.

 

Also alles nichts ernstes, sonst immer "ohne erkennbare Mängel".

 

1. Turbo

2. Kupplung (141.000 km)

1. LLK

4. Bremsscheiben/Beläge (x km / 120.040 km / 195.708 km)

 

Gruß

Salzfisch

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eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 251.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 07.10.2016 um 12:29 Uhr ]


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 332.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Das zeigt mal wieder überdeutlich, daß der 450er cdi ein Langläufer ist!

Gratuliere zu diesem anspruchslosen Diesel-Wiesele, dessen Kostenbilanz bestimmt sehr gut aussieht! :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 07.10.2016 um 12:55 Uhr ]

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Dann habe ich mich verzählt dann war es die 7. HU :)

 

Den Wagen habe ich 2001 selbst neu gekauft. Mit absoluter Vollausstattung inkl. Standheizung - Also 0 Vorbesitzer. :)

 

Inspektion/Wartung in Eigenregie.

 

Öl: nur mobil1 0W40

 

Mittlerweile ist er 2.Wagen und darf jede Woche aber noch raus :), weil wer rastet der rostet...

 

 

 

 


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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Quote:

Am 07.10.2016 um 13:11 Uhr hat djfoxi geschrieben:
Mittlerweile ist er 2.Wagen und darf jede Woche aber noch raus :), weil wer rastet der rostet...

 

Ist bei mir ähnlich, seit 2014 gibt es keine Fernreisen mehr - ist jetzt ein reines Stadtauto bzw. für den Weg zur Arbeit.

 

Die letzte Fernfahrt (nach Urlauben in Italien, Österreich, Monaco, Frankreich, Belgien, Niederlande, England und Wales) ging 2014 nach Bayern, als ich mein neues "Haupt- und Reisefahrzeug" besichtigt und gekauft habe... ;-)

 

Gruß

Salzfisch

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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 251.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 07.10.2016 um 21:58 Uhr ]


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 332.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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450er, Bj. 2001, 98000km war jetzt fällig zum TÜV. Er wurde nicht für den TÜV hergerichtet. Leider keine Plakette: Bremsscheiben waren zu weit abgefahren. Dienstag gehts in die Werkstatt und da kommt alles neu. Sättel, Beläge und Scheiben. Hält sich ja beim Smart in Grenzen mit den Kosten.

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Smart.jpg

 

Es geht nichts über Blumen

 


Smart1.jpg

 

Es geht nichts über 2 Smart

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Der kommt aus dem Ü- Ei. :-P

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Es geht nichts über Blumen

 


Smart1.jpg

 

Es geht nichts über 2 Smart

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HU Nr. 8 nicht bestanden.

 

Blinkerlämpchen seitlich blinkt nicht orange sondern gelb

 

--> Erheblicher Mangel

 

... :roll:

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450 CDI

Baujahr 2001

 

 


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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Quote:

Am 03.10.2018 um 22:08 Uhr hat djfoxi geschrieben:
Blinkerlämpchen seitlich blinkt nicht orange sondern gelb
--> Erheblicher Mangel

Hat dem Prüfer an dem Tag der Kaffee nicht geschmeckt, oder wat?

War das der einzige Mangel oder einer unter mehreren? :o :o :o

Lag das am ausgeblichenen Blinkerglas oder wie kommt das? :-?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 03.10.2018 um 22:44 Uhr ]

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vermutlich muss der Prüfer wohl selber mal zum TÜV, zum Auge-TÜV oder was? :roll:

 

 


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

 

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Seh ich anders.... Ist halt ein erheblicher Mangel mit den Blinkern. Das hat ja nicht der Prüfer erfunden sondern steht im überall gültigen Mangelkatalog. Und ganz ehrlich zum TÜV fährt man immer mit komplett funktionierender Lichtanlage und sauberem Auto.

Der erste Eindruck hat erheblichen Einfluss darauf wie genau es der Prüfer nimmt.

Stimmt der erste Eindruck schon nicht werden 9 von 10 Prüfer genauer hinschauen als wenn da ein gepflegter Wagen steht bei dem die Licht und Wischerkontrolle erfolgreich war.

Das sage ich als jemand der täglich mit Tüvprüfern zu tun hat.

 

@Ahnungslos wie soll das kommen. Ganz einfach wenn die Beschichtung der Blinkerbirnen sich löst. Nicht alle 450er haben gelbe Seitenblinkergehäuse. Viele haben weiße Blinkergläser und gefärbte 5W Glassockellampen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 03.10.2018 um 23:51 Uhr ]


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Der Lack blättert von den Birnen. Normal.

Das allerdings als erheblichen Mangel einzustufen, prädestiniert den Plakettenheini als Holzkopf.

Ich kenne einige wenige Prüfer, die wirklich Ahnung haben. Die Dummen feilen sich dann wohl einen, wenn sie jemanden wegen so einem Blödsinn abtreten lassen können.

Ich hätte mich deswegen beschwert! :-x

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Immer noch die Zeiten in dem der Prüfer entscheidend konnte was gering und was erheblich ist sind schon seit Jahren vorbei.

Es gibt einen Mangelkatalog da steht drin was erheblich ist und was nicht.

 

Er hätte den Mangel ignorieren müssen damit das Auto besteht. Warum sollte er das machen?

 

Warum sollte der Prüfer gerügt werden wenn eigentlich der Besitzer vorm TÜV seine Beleuchtungsanlage nicht repariert hat?

Ich meine die Lämpchen kosten keine 50 Cent das Stück.

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 03.10.2018 um 23:56 Uhr ]


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Seres 3 

 

 

 

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maxpower879: Ja, es steht im Katalog. Aber es muss schon etwas Starrsinn vorhanden sein, um so etwas als erheblichen Mangel einzustufen.

Man darf nicht vergessen, das Wiedervorstellen ist mit Kosten verbunden.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Outliner am 03.10.2018 um 23:57 Uhr ]

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Quote:

Am 03.10.2018 um 23:47 Uhr hat maxpower879 geschrieben:
@Ahnungslos wie soll das kommen. Ganz einfach wenn die Beschichtung der Blinkerbirnen sich löst. Nicht alle 450er haben gelbe Seitenblinkergehäuse. Viele haben weiße Blinkergläser und gefärbte 5W Glassockellampen.

Das ist mir wohl bekannt, ich habe auch keine gelben Seitenblinkergehäuse.

Aber das als erheblichen Mangel einzustufen ist trotzdem daneben!

Und wenn das tatsächlich der einzige Mangel gewesen sein sollte, ist das selten doof!

 

Dann hat der wohl an dem Tag seinen Schnitt noch nicht erfüllt! :roll:

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Immer noch er kann nur den Mangel in seinem System erfassen. Er hat keinen Einfluss darauf ob dieser als EM oder GM geführt wird.

Er hätte den Mangel ignorieren müssen um die Plakette zuteilen zu können.

Warum sollte er das machen?


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Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Dann haben wir wohl noch einen zweiten Punkt, an dem wir nicht kondom gehen werden! ;-)

Bisher war es nur einer!

 

Ermessensspielraum heisst das Zauberwort! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 04.10.2018 um 00:01 Uhr ]

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Wenn ein eindeutiger Mangel vorliegt gibt es keinen Ermessensspielraum.

 

Klar ist das nur eine Kleinigkeit aber es ist nunmal ein erheblicher Mangel.

 

Ich gehe mit das ein Prüfer kleinlich ist wenn ein Scheinwerfer zu tief eingestellt ist. Das kann ein guter Prüfer vor Ort einfach schnell beheben und gut ist.

Man kann aber nicht erwarten das der Prüfer anfängt vor Ort Lampen zu tauschen.

 

Bei einem erheblichen Mangel kann man kein Auge zu drücken.

Wird der Prüfer kontrolliert und hat trotz eines eindeutig erheblichen Mangels laut Katalog die Plakette erteilt kann ihn das bei Wiederholung die Stempel kosten.

Da interessiert es dann auch keinen ob der Kunde beteuert hat gleich zum nächsten Laden zu fahren um die zu tauschen.

 

Der Gesetzgeber unterscheidet da nicht ob nur ne Lampe weiß war oder ein Achsteil ausgeschlagen war. Beides sind erhebliche Mängel ohne wenn und aber.

Sowas hat der Kunde eben vor der HU zu beheben oder er muss einfach damit leben die 10€ für die Nachuntersuchung zu bezahlen.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 04.10.2018 um 00:12 Uhr ]


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Seres 3 

 

 

 

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Naja, Ermessensspielraum gibt es in den - wie heisst es so schön-"RiLi" nicht.

Trotzdem bleibe ich dabei, blöde Aktion!

Der Prüfer kennt das System genau, jawohl wenn das der einzige Mangel ist hätte er ihn übersehen können.

Ich habe früher oft Termine gehabt, wo ich eine Rolle schwarzes Gaffa dabeihatte, um die ganzen "verbotenen Sachen" abzukleben.

Kein Katalog führt auf, dass ein Seitenblinker vorhanden sein MUSS.

Birne raus und bestanden, fertig!

Jetzt warst du schneller, maxpower879...

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Outliner am 04.10.2018 um 00:16 Uhr ]

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Doch dazu gibt es ein eindeutiges Gesetz... Beleuchtungseinheiten welche verbaut sind müssen funktionieren!

Das gleiche gilt für Heckwischer, Zusatzscheinwerfer, Airbags und Co auch wenn diese Bauteile nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Solange diese am Auto fest verbaut sind müssen sie auch funktionieren.

Ob das Fehlen einer verbauten Leuchte dann ein erheblicher Mangel ist oder ein geringer das regelt wiederum der Mangelkatalog.

So ist es eben ein geringer Mangel wenn z. B. eine von mehreren Birnen der 3. Bremsleuchte defekt ist aber ein erheblicher wenn wie in diesem Fall die Fahrtrichtungsanzeiger nicht die vorgeschriebene Farbe haben.

 

Klar ist das Bürotäterlogik.

Klar erscheint das teilweise Hirnlos.

Klar mag es auch Prüfer geben die Mängel anders Interpretieren bzw Gesetze sehr stark dehnen. (zumindest so lange bis sie das erste Mal auf den Deckel bekommen)

Das ändert trotzdem nichts daran das man sowas einfach von vornherein verhindern kann indem man sich sein Licht vorher anschaut.

 

Früher gab es auch Ermessensspielraum da die Prüfer Mängel nicht als solche sondern als Hinweis aufdrucken konnten.

Diese Möglichkeit wurde dann aber mit Einführung des strengeren Kataloges vor 2 oder 3 Jahren entfernt.

 

Das zwingt die Prüfer nun dazu entweder Mängel zu übersehen oder eben zu beanstanden. Etwas dazwischen gibt es nicht mehr.

Seit dem ist im übrigen auch die Leuchtweitenregulierung ein Erheblicher Mangel was natürlich auch totaler Quatsch ist da die sowieso kein Mensch nutzt. Aber der Gesetzgeber will es halt so.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 04.10.2018 um 00:36 Uhr ]


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